Nutzungsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2018

Bitte lesen Sie sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“, „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sorgfältig durch, bevor Sie die von der Boyd Corporation („uns“, „wir“ oder „unser“) betriebene Website https://www.boydcorp.com (den „Service“) nutzen.

Ihr Zugriff auf und Ihre Nutzung des Service erfordert Ihre Zustimmung und Einhaltung dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Besucher, Nutzer und andere Personen, die auf den Service zugreifen oder diesen nutzen möchten.

Durch den Zugriff oder die Nutzung des Service erklären Sie sich einverstanden, dass Sie diesen Bedingungen verpflichtet sind. Sollten Sie jeglichem Bestandteil dieser Bedingungen widersprechen, haben Sie keine Erlaubnis, auf den Service zuzugreifen.

Geistiges Eigentum
Der Service und dessen ursprüngliche Inhalte, Merkmale und Funktionen sind und bleiben alleiniges Eigentum der Boyd Corporation und ihrer Lizenzgeber. Der Service ist durch Urheberrechte, Markenzeichen und andere Gesetze sowohl der Vereinigten Staaten als auch anderer Länder geschützt. Unsere Markenzeichen und Handelsaufmachung dürfen ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch die Boyd Corporation nicht für andere Produkte oder Services genutzt werden.

Links zu anderen Websites
Unser Service beinhaltet Links zu Websites oder Services Dritter, die kein Eigentum der Boyd Corporation sind und über die wir keine Kontrolle haben.

Die Boyd Corporation hat keine Kontrolle über und übernimmt auch keinerlei Haftung für Inhalte, Datenschutzrichtlinien oder -praktiken von Websites oder Services Dritter. Wir übernehmen keine Haftung für Angebote dieser Organisationen/Einzelpersonen oder deren Websites.

Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Boyd Corporation keine Verantwortung oder Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste übernimmt, die durch, in Zusammenhang oder in Verbindung mit der Nutzung oder dem Verlass auf solche Inhalte, Waren oder Services entstehen, die auf oder über Websites oder Services Dritter zur Verfügung gestellt werden.

Wir raten Ihnen dringend dazu, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien aller Websites oder Services Dritter sorgfältig zu lesen, die Sie besuchen bzw. nutzen.

Kündigung
Wir können Ihren Zugriff auf den Service jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Haftung kündigen oder beenden, ohne dass dies einer schriftlichen Ankündigung bedarf, uneingeschränkt und ohne Angabe von Gründen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verletzung dieser Bedingungen.

Alle Bestimmungen der Bedingungen, die ihrer Natur nach eine Beendigung überdauern sollten, sollen die Beendigung überdauern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehalt, Haftungsausschluss, Schadloshaltung und Haftungsbeschränkung.

Schadloshaltung
Sie stimmen zu, dass Sie die Boyd Corporation und ihre Lizenzgeber und Lizenznehmer, Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Vertreter, Verantwortlichen und Direktoren vor Klagen, Schäden, Verpflichtungen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten oder Schulden und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtsanwaltskosten) schützen, verteidigen und schadlos halten, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit a) Ihrem Zugriff auf und Ihrer Nutzung des Service oder b) einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen.

Haftungsbeschränkung
Die Boyd Corporation, ihre Direktoren, Mitarbeiter, Partner, Vertreter, Lieferanten und verbundenen Unternehmen übernehmen in keinem Fall Haftung für indirekte, strafbare, fahrlässige, besondere oder Folgeschäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Daten, Nutz- und Firmenwerte oder andere immaterielle Verluste, die sich aus (i) Ihrem Zugriff auf oder Ihrer Nutzung des Service oder Ihrer Unfähigkeit eines Zugriffs auf oder Ihrer Nutzung des Service; (ii) jeglichem Verhalten und Inhalte Dritter hinsichtlich des Service; (iii) durch den Service erhaltener Inhalte; und (iv) einem nicht autorisierten Zugriff auf, einer unautorisierten Nutzung oder Änderung Ihrer Übermittlungen oder Inhalte ergeben, weder auf Basis von Garantien, Verträgen, unerlaubten Handlungen (einschließlich Nachlässigkeit) oder anderer Rechtstheorien, ungeachtet ob wir auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurden oder nicht, und selbst dann nicht, wenn sich herausgestellt hat, dass ein hierin festgelegtes Rechtsmittel nicht seinen eigentlichen Zweck erfüllt.

Haftungsausschluss
Ihre Nutzung dieses Service erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Der Service wird „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Der Service wird ohne jegliche Garantien zur Verfügung gestellt, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine implizite Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der Nichtverletzung oder der Erfüllung einer bestimmten Leistung.

Die Boyd Corporation, ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber geben keine Garantie, dass a) der Service störungsfrei oder sicher funktioniert oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort verfügbar ist, b) mögliche Fehler oder Defekte behoben werden, c) der Service frei von Viren oder anderen schädlichen Bestandteilen ist, oder d) die Ergebnisse der Nutzung des Service Ihre Erwartungen erfüllen.

Ausschlüsse
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss bestimmter Garantien oder die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung für zufällige oder Folgeschäden, sodass oben genannte Beschränkungen möglicherweise nicht für Sie gelten.

Geltendes Recht
Diese Bedingungen unterliegen der Gesetzgebung des Bundesstaats Kalifornien, Vereinigte Staaten, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.

Sollten wir die Umsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Bedingungen unterlassen, gilt dies nicht als Verzicht auf diese Rechte. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und durchsetzbar. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns hinsichtlich unseres Service dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, die wir hinsichtlich des Service getroffen haben mögen.

Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach alleinigem Ermessen zu ändern oder zu ersetzen. Wir informieren über relevante Änderungen mindestens 30 Tage bevor neue Bedingungen in Kraft treten. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen, was wir als relevante Änderung betrachten.

Durch Ihren Zugriff auf oder Ihre Nutzung unseres Service nach Inkrafttreten von Änderungen stimmen Sie den geänderten Bedingungen zu. Sollten Sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht länger dazu berechtigt, den Service zu nutzen.

Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Einkaufsbedingungen für Lieferanten

Letzte Aktualisierung: 2023. Dezember

1. VERTRAG UND ANNAHME. Diese Boyd Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferanten (diese "Bedingungen") gelten für jede elektronische oder schriftliche Bestellung ("Bestellung"), die von LTI Holdings, Inc. (d/b/a Boyd Corporation) oder einer ihrer Tochtergesellschaften (jeweils ein "Käufer") an die Partei, bei der die Bestellung aufgegeben wird ("Verkäufer"), erteilt wird. Eine solche Bestellung ist das Angebot des Käufers, die in dieser Bestellung genannten Waren und/oder damit verbundenen Dienstleistungen (zusammen die "Waren") zu kaufen. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer eine Bestellung in der erteilten Fassung angenommen hat, wenn der erste der folgenden Zeitpunkte eintritt: (i) fünf (5) Werktage nach Eingang der Bestellung durch den Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer lehnt dies anderweitig per E-Mail oder über das Enterprise-Resource-Planning-System ("ERP") des Käufers ab; oder (ii) der Beginn von Arbeiten oder Dienstleistungen durch den Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags (wie nachfolgend definiert). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von einem autorisierten Vertreter des Käufers zugestimmt, ist jeder Vorschlag für zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder jeder Versuch des Verkäufers, die Bedingungen der Bestellung oder diese Bedingungen in irgendeiner Weise zu ändern, für den Käufer nicht bindend und wird ausdrücklich abgelehnt. Mit der Annahme wird die Bestellung zusammen mit diesen Bedingungen und allen anderen Dokumenten, die vom Käufer ausdrücklich in die Bestellung aufgenommen wurden oder die sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer separat schriftlich vereinbart wurden, wie z. B. Spezifikationen, Zeichnungen, Anforderungen des Kunden des Käufers oder Qualitätsanforderungen, zu einem verbindlichen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (zusammen der "Vertrag"). Der Verkäufer bestätigt, dass er diese Bedingungen gelesen und verstanden hat.

2. ANFORDERUNGEN. Während der Vertragslaufzeit (wie nachstehend definiert) stellt der Verkäufer dem Käufer die unter den Vertrag fallenden Waren zur Verfügung, um den Bedarf des Käufers an Waren zu den Preisen (wie nachfolgend definiert) zu decken.

3. PREIS GESTALTUNG UND ZAHLUNG.

(a) Preisgestaltung. Die Preise für die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren werden in der jeweiligen Bestellung angegeben (die "Preise"). Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind alle Zahlungen für Waren in der Landeswährung des Käufers zu leisten. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für Schwankungen der Währung, der Rohstoffkosten und der Arbeitskosten.

(b) Überarbeitungen. Jede Änderung der Preise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers. Der Verkäufer darf sich nicht weigern, Waren an den Käufer zu verkaufen, um Änderungen der Preisgestaltung zu erzwingen. Für den Fall, dass der Käufer einer Änderung der Preise schriftlich zustimmt, tritt diese Anpassung sofort in Kraft und gilt für alle im Rahmen dieser Vereinbarung gekauften Waren, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht versandt wurden.

(c) Rechnungen. Originalrechnungen und Packlisten sind vom Verkäufer einzureichen und enthalten folgende Angaben: Bestellnummer, Einzelartikelnummer, Teilenummer, Warenbeschreibung, Stückpreis, Mengen, vollständige Rechnungsadresse, erweiterte Summen und alle anfallenden Steuern oder sonstigen Gebühren. Lossendungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

(d) Steuern; Aufgaben. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, enthalten die Preise alle Zölle, Tarife und anwendbaren Bundes-, Landes-, Provinz- und Kommunalsteuern mit Ausnahme von Umsatz-, Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Umsatzsteuern oder Abgaben. Der Verkäufer stellt dem Käufer alle Umsatz-, Mehrwert- oder ähnlichen Umsatzsteuern oder Abgaben gesondert in Rechnung, die der Verkäufer gesetzlich vom Käufer zahlen oder einziehen muss.

(e) Meistbegünstigte Kosten. Der Preis für eine Ware ist immer der niedrigste Preis, den der Verkäufer einem Dritten für diese gleichwertige Ware in Rechnung stellt, unabhängig von besonderen Bedingungen, Rabatten oder Zulagen jeglicher Art. Für den Fall, dass der Verkäufer einen niedrigeren Preis anbietet als den, der dem Käufer zur Verfügung gestellt wird, entweder als allgemeine Preisminderung oder nur für einen oder mehrere Kunden, wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über diesen Preis informieren und den Warenbestand des Käufers schützen, indem er dem Käufer einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem vom Käufer gezahlten Preis und dem niedrigeren Preis für alle vom Käufer bestellten Waren rückwirkend zu dem Datum zahlt, an dem der Verkäufer die ähnliche Ware zum ersten Mal verkauft hat zum günstigeren Preis.

(f) Zahlung. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, betragen die Zahlungsfristen für alle im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Waren 90 Tage ab (i) Erhalt der Rechnung oder (ii) dem Datum der Lieferung der Waren an den Lieferort, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Der Verkäufer sendet diese Rechnungen per E-Mail oder über das ERP-System des Käufers. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Aufrechnungsrechten hat der Käufer das Recht, Beträge, die der Käufer dem Verkäufer (oder einem seiner verbundenen Unternehmen) schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die der Verkäufer (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) dem Käufer schuldet, unabhängig davon, ob es sich um Transaktionen handelt, die sich aus diesem Vertrag ergeben.

4. ÄNDERUNGEN. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit durch Mitteilung an den Verkäufer angemessene Änderungen an den Zeichnungen, Spezifikationen, Materialien, Verpackungen, Tests, der Menge, dem Zeitpunkt oder der Art der Lieferung oder des Versands vornehmen oder den Verkäufer anweisen, Änderungen vorzunehmen oder den im Vertrag vorgeschriebenen Arbeitsumfang anderweitig angemessen zu ändern. Auf Verlangen des Verkäufers können die Parteien mit entsprechenden Belegen eine angemessene Anpassung der Vertragspreise und der Leistungsfristen aufgrund von Änderungen des Käufers vereinbaren. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, die vom bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet ist. Der Verkäufer darf ohne die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers das Design der Waren oder Unterlieferanten nicht ändern oder (von den vom Käufer genehmigten Einrichtungen) ändern oder verlagern oder den Ort, von dem aus die Waren versandt werden, ändern.

5. TERMINIERUNG; Mengen

(a) Terminplanung. Die Zeit drängt, und die Lieferungen müssen sowohl in den Mengen, zu den Zeiten als auch an dem Lieferort (wie nachstehend definiert) erfolgen, die in den Freigaben des Käufers (wie nachfolgend definiert) angegeben sind. Alle zusätzlichen Prognosen oder Volumina, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, dienen nur Planungs- und Kapazitätszwecken und stellen keine verbindliche Freigabe oder sonstige Verpflichtung des Käufers dar. Wenn Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualitäts- und/oder Lieferprobleme, dazu führen, dass der Verkäufer die Lieferanforderungen des Käufers nicht erfüllt oder dazu führt, dass der Käufer nicht in der Lage ist, die Lieferanforderungen seiner Kunden zu erfüllen, und der Käufer eine schnellere Transportmethode für die Waren benötigt als die ursprünglich vom Käufer angegebene Transportmethode, Der Verkäufer wird nach Wahl des Käufers und zusätzlich zu etwaigen Kostenschäden oder Ansprüchen der Kunden des Käufers: (i) dem Käufer unverzüglich die Kostendifferenz zwischen der schnelleren und der ursprünglichen Transportmethode erstatten; (ii) dem Käufer zu gestatten, die Zahlung der Rechnungen des Verkäufers um diese Differenz zu reduzieren; oder (iii) die Waren so schnell wie möglich auf Kosten des Verkäufers zu versenden und dem Käufer den Betrag in Rechnung zu stellen, den der Käufer für den normalen Versand bezahlt hätte.

b) Mengen. Wenn in einer Bestellung angegeben ist, dass es sich um eine "Rahmenbestellung" handelt oder keine Menge oder Liefertermine angegeben sind (eine solche Bestellung wird hier als "Rahmenauftrag" bezeichnet), darf der Verkäufer Materialien beschaffen und Produkte herstellen und/oder montieren und versenden, wenn dies von einer vom Käufer von Zeit zu Zeit herausgegebenen Freigabe genehmigt wurde und in Übereinstimmung mit dieser erfolgt. Für die Zwecke dieser Bedingungen ist eine "Freigabe" eine vertraglich bindende Anweisung an den Verkäufer, eine bestimmte Menge an Waren gemäß einem festgelegten Zeitplan zu versenden. Jegliches überschüssiges oder veraltetes Inventar aufgrund der Entscheidung des Verkäufers, Waren über einer Freigabe zu produzieren, liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers. Die in einer Rahmenbestellung ausgewiesenen Mengen sind nur Schätzungen des Jahresbedarfs und stellen keine Mindestbestellung des Käufers dar, es sei denn, der Auftrag sieht dies ausdrücklich auf seiner Fläche vor. Eine Bestellung verpflichtet den Käufer nicht, eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Prozentsatz seines Bedarfs an dem betreffenden Produkt vom Verkäufer zu kaufen, oder verbietet es dem Käufer, dieselben oder ähnliche Teile von anderen Lieferanten zu kaufen, es sei denn, die Bestellung gibt dies ausdrücklich auf ihrer Vorderseite an.

(c) Zoll. Gegebenenfalls und auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer dem Käufer unverzüglich eine Ursprungserklärung für alle Waren und die entsprechenden Zolldokumente für Waren zur Verfügung stellen, die ganz oder teilweise außerhalb des Einfuhrlandes hergestellt wurden.

6. VERPACKUNG UND VERSAND.

(a) Verpackung. Der Verkäufer ist für alle Kosten für die Handhabung, Verpackung, Lagerung und den Transport der Waren zu dem in der Bestellung angegebenen Lieferort (der "Lieferort") verantwortlich, und der Verkäufer stellt alle Lieferscheine, Frachtbriefe und andere Versanddokumente mit jeder Warensendung zur Verfügung. Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, werden die Waren international auf dem Seeweg, FOB an den Lieferort gemäß Incoterms 2020 und international und national durch alle anderen Transportarten FCA an den Lieferort gemäß Incoterms 2020 geliefert.

(b) Versand. Der Käufer kann die Art des Transports sowie die Art und Anzahl der Lieferscheine und anderer Dokumente angeben, die jeder Sendung beizulegen sind. Der Verkäufer muss sich in jeder Hinsicht an die Anweisungen und Anforderungen des Käufers halten, die von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden und durch Bezugnahme in den Vertrag aufgenommen werden, einschließlich Liefer-, Logistik-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Gefahrgutanweisungen und -anforderungen. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist der Verkäufer der eingetragene Importeur und/oder Exporteur für Waren.

(c) Gefährliche Stoffe. Vor und mit dem Versand der im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Waren hat der Verkäufer dem Käufer eine ausreichende schriftliche Warnung und Benachrichtigung (einschließlich geeigneter Etiketten auf den Waren, Behältern und Verpackungen) über jedes Gefahrgut zur Verfügung zu stellen, das eine Zutat oder ein Teil der Waren ist, zusammen mit besonderen Handhabungsanweisungen, die erforderlich sind, um den Käufer und die Spediteure des Käufers darüber zu informieren, wie das Maß an Sorgfalt und Vorsicht anzuwenden ist, das am besten geeignet ist Personen- oder Sachschäden bei der Handhabung, dem Transport, der Verarbeitung, der Verwendung oder der Entsorgung der an den Käufer versandten Waren, Behälter und Verpackungen zu verhindern. Für die Zwecke dieser Bedingungen sind "Gefahrstoffe" gefährliche Gegenstände, Chemikalien, Verunreinigungen, Substanzen, Schadstoffe oder Materialien, die nach den einschlägigen lokalen, staatlichen, nationalen oder internationalen Gesetzen, Vorschriften und Normen als gefährlich oder verboten definiert sind. Auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich aktuelle Sicherheitsdatenblätter für die im Rahmen dieser Vereinbarung gekauften Waren zur Verfügung.

7. INSPEKTION. Der Käufer ist nicht verpflichtet, die gelieferten Waren zu überprüfen, und keine Inspektion oder Unterlassung der Inspektion reduziert oder ändert die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag. Die Zahlung für nicht konforme Waren stellt weder eine Annahme dieser Waren dar, noch schränkt oder beeinträchtigt sie das Recht des Käufers, einen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf geltend zu machen, oder entbindet den Verkäufer von der Verantwortung für versteckte Mängel. Waren, die vom Käufer als nicht konform mit der jeweiligen Bestellung oder den spezifizierten Qualitätsanforderungen abgelehnt wurden, können auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückgesandt werden und sind nach eigenem Ermessen und auf Wunsch des Käufers und auf Kosten des Verkäufers unverzüglich nachzubessern oder zu ersetzen. Der Verkäufer ist für alle Kosten verantwortlich, die mit den abgelehnten Waren verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Premium-Fracht für Ersatzwaren, sowie für andere tatsächliche Schäden.

8. KAPAZITÄT. Der Verkäufer verfügt über eine verfügbare Aufwärtskapazität von fünfzehn Prozent (15,0 %), die über das vom Käufer geschätzte Volumen hinausgeht. Nichts in diesem Dokument stellt eine Verpflichtung des Käufers dar, eine bestimmte Menge an Waren zu kaufen, die über die in einer Freigabe angegebene Menge hinausgeht.

9. TITEL; VERLUSTRISIKO. Das Eigentum und die Gefahr des Verlustes, der Verletzung oder der Zerstörung von Waren, die der Verkäufer hierdurch zur Verfügung stellt, und die Gefahr des Verlustes, der Verletzung oder der Zerstörung aus irgendeinem Grund gehen mit der Lieferung der Ware an den Lieferort an den Käufer über.

10. WERKZEUG.

(a) Buyer Owned Tooling. Alle Lieferungen, Materialien, Werkzeuge, Vorrichtungen, Messgeräte, Vorrichtungen, Formen, Muster, Ausrüstung und andere Gegenstände, die der Käufer dem Verkäufer direkt oder indirekt im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt oder für die der Verkäufer vom Käufer erstattet wurde, sind und bleiben Eigentum des Käufers ("Käufereigentum"). Wenn das Eigentum an einem Eigentum des Käufers nicht anderweitig auf den Käufer übergegangen ist, geht das Eigentum sofort an dem Tag auf den Käufer über, an dem der Käufer zum ersten Mal eine Zahlung an den Verkäufer in Bezug auf dieses Eigentum des Käufers leistet. Der Verkäufer trägt das Risiko des Verlusts und der Beschädigung des Eigentums des Käufers, das in den Räumlichkeiten des Verkäufers aufbewahrt wird. Das Eigentum des Käufers muss vom Verkäufer zu jeder Zeit ordnungsgemäß untergebracht und instand gehalten werden, darf vom Verkäufer nicht für andere Zwecke als im Namen des Käufers verwendet werden, gilt als persönlich, muss vom Verkäufer deutlich sichtbar als "Eigentum von LTI Holdings, Inc." gekennzeichnet sein, darf nicht mit dem Eigentum des Verkäufers oder mit dem eines Dritten vermischt werden, und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht vom Betriebsgelände des Verkäufers entfernt werden. Auf Verlangen des Käufers wird das Eigentum des Käufers unverzüglich an den Käufer freigegeben oder vom Verkäufer an den Käufer übergeben, (i) bei in den Vereinigten Staaten ansässigen Lieferanten FCA-Transportmittel auf dem Gelände des Verkäufers, die ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sind, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des vom Käufer für den Transport dieses Käufereigentums ausgewählten Spediteurs, (ii) für nicht in den Vereinigten Staaten ansässige Lieferanten, FCA oder FOB (Incoterms 2020) Räumlichkeiten des Verkäufers (abhängig von der Transportart, wie in Abschnitt 6(a) angegeben), ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet gemäß den Anforderungen des vom Käufer für den Transport des Käufereigentums ausgewählten Spediteurs oder (iii) an einen vom Käufer benannten Ort, wobei der Käufer in diesem Fall dem Verkäufer die angemessenen Kosten für die Lieferung des Käufereigentums an diesen Ort zu zahlen hat. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Verkäufer auf alle Pfandrechte, Ansprüche, Belastungen, Interessen oder andere Rechte, die der Verkäufer anderweitig an oder in Bezug auf Käufereigentum für Arbeiten an diesem Käufereigentum oder anderweitig haben oder geltend machen könnte. In dem Umfang, in dem geistiges Eigentum, das Eigentum des Verkäufers ist oder an ihn lizenziert ist, in einem Eigentum des Käufers verkörpert oder anderweitig für die beabsichtigte Nutzung des Käufereigentums erforderlich ist, gewährt der Verkäufer dem Käufer hiermit eine vollständig bezahlte, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang unbefristete, gebührenfreie Lizenz mit dem Recht, Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Nutzung des Käufereigentums erforderlich ist. um dieses geistige Eigentum zu verwenden.

(b) Werkzeuge, die sich im Besitz des Verkäufers befinden. Der Verkäufer hat auf eigene Kosten alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Vorrichtungen, Formen und Muster (zusammen "Verkäufereigentum") zu liefern, in gutem Zustand zu halten und bei Bedarf alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Vorrichtungen, Formen und Muster (zusammen "Verkäufereigentum") zu ersetzen, die für die Herstellung der hierunter erworbenen Waren erforderlich sind. Die Kosten für Änderungen an der Verkäuferimmobilie, die erforderlich sind, um vom Käufer genehmigte Konstruktions- und Spezifikationsänderungen vorzunehmen, werden vom Käufer bezahlt. Die Kosten der Änderungen sind angemessen, einvernehmlich vereinbart und schriftlich dokumentiert, die von beiden Vertragsparteien vor Beginn der Arbeiten unterzeichnet wurden. Der Verkäufer gewährt dem Käufer die unwiderrufliche Möglichkeit, jegliches Eigentum des Verkäufers, das speziell für die Herstellung der Waren bestimmt ist, in Besitz zu nehmen, wenn der Buchwert abzüglich aller Beträge, die der Käufer zuvor an den Verkäufer für die Kosten dieses Verkäufereigentums gezahlt hat, an den Verkäufer gezahlt wird.

11. VERGABE VON UNTERAUFTRÄGEN. Der Verkäufer darf keine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers an Unterauftragnehmer vergeben. Der Verkäufer ist verantwortlich und hält den Käufer schadlos für alle Zahlungen an Verkäufer oder zugelassene Subunternehmer des Verkäufers, die im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzt werden.

12. INHALTE. Auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich Folgendes in der Form und im Detail zur Verfügung, die der Käufer anordnen kann: (i) aktuelle Sicherheitsdatenblätter für die im Rahmen dieser Vereinbarung gekauften Waren; ii) die Menge einer oder mehrerer Zutaten; und (iii) Informationen über Änderungen oder Ergänzungen solcher Inhaltsstoffe.

13. SERVICE- UND ERSATZTEILE. Der Verkäufer wird alle Werkzeuge, die zur Herstellung der Ware erforderlich sind, aufrecht erhalten und dem Käufer Waren zu den Preisen zur Verfügung stellen, um alle Service- und Ersatzverpflichtungen der Kunden des Käufers zu erfüllen, einschließlich für alle angegebenen Zeiträume nach dem Ende der Serienproduktion.

14. GARANTIEN.

(a) Allgemeines. Sofern an anderer Stelle im Vertrag nichts anderes angegeben ist, ist die "Gewährleistungsfrist" der Zeitraum, für den der Kunde des Käufers die Waren gegenüber Endverbrauchern garantiert. Während der Garantiezeit garantiert der Verkäufer dem Käufer, dass alle im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Waren (i) frei von Konstruktionsfehlern (soweit der Verkäufer für das Design verantwortlich ist), Verarbeitung und Materialien sind; (ii) den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern, Leistungs- und Qualitätsanforderungen des Käufers entsprechen; und (iii) für die jeweiligen Zwecke marktgängig und geeignet und ausreichend sein. Alle hierin enthaltenen Garantien gelten zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, die gesetzlich vorgesehen sind.

(b) Titel. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass (i) die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Sicherungsrechten oder anderen Pfandrechten oder Belastungen sind; (ii) der Verkäufer gute Eigentumsrechte und Rechte an den Waren und den damit verbundenen Verpflichtungen aus dem Vertrag hat oder erhalten wird; (iii) der Verkäufer weder weiß noch Grund hat, von ausstehenden Titeln oder Titelansprüchen zu wissen, die den Rechten des Verkäufers an den Waren entgegenstehen; und (iv) der Verkäufer das Recht hat, diese Waren an den Käufer abzutreten, zu verkaufen und zu übertragen.

(c) Reklamationen. Für den Fall, dass eine Ware die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus diesem Vertrag nicht erfüllt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualität, Produktrückrufe, mehrere Feldausfälle oder andere Versäumnisse einer Ware, die Garantie des Verkäufers zu erfüllen, ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer für hundert Prozent (100 %) der Kosten verantwortlich, die dem Käufer im Zusammenhang mit solchen Versäumnissen entstehen, die der Käufer als dem Verkäufer zurechenbar eingestuft hat.

15. RÜCKRUF. Wenn der Käufer feststellt, dass ein Rückruf, eine Änderung, eine Korrektur oder eine Entfernung "Field Action" in Bezug auf eine im Rahmen dieses Vertrags gekaufte Ware oder ein Käuferprodukt, das eine im Rahmen dieses Vertrags gekaufte Ware enthält, durch einen Mangel, eine Nichtkonformität oder Nichtkonformität verursacht wurde, die in der Verantwortung des Verkäufers liegt, hat der Verkäufer den Käufer von allen angemessenen Kosten und Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die dem Käufer im Zusammenhang mit einer Field Action entstehen. einschließlich aller Kosten im Zusammenhang mit: (i) der Untersuchung und/oder Inspektion der betroffenen Waren; (ii) Benachrichtigung der Kunden des Käufers; (iii) Reparatur oder, wenn eine Reparatur der Waren undurchführbar oder unmöglich ist, Rückkauf oder Ersatz der zurückgerufenen Waren; (iv) Verpackung und Versand der zurückgerufenen Waren; (v) den Wiedereinbau reparierter Waren und/oder den Einbau von zurückgekauften oder ersetzten Waren; und (vi) Medienmitteilung. Jede Vertragspartei konsultiert die andere Partei, bevor sie Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit oder einer Regierungsbehörde in Bezug auf eine solche Feldmaßnahme oder potenzielle Sicherheitsrisiken abgibt, es sei denn, eine solche Konsultation würde eine rechtzeitige gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung verhindern.

16. KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG. Die Parteien arbeiten zusammen, um die Herstellung und Lieferung der Waren kontinuierlich zu verbessern, um die Effizienz und Kosteneffizienz zu maximieren. In dem Maße, in dem der Käufer oder Verkäufer ein kontinuierliches Verbesserungsprojekt durchführen möchte oder wenn eine der Parteien einen Vorschlag zur Verbesserung der Qualität der Waren oder der Effizienz, der Kosten und/oder der Effektivität der Aktivitäten des Verkäufers hat, werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um solche Projekte oder Vorschläge umzusetzen. Vorbehaltlich des alleinigen Ermessens und der vorherigen Zustimmung des Käufers teilen die Parteien die Kosteneinsparungen (50/50) nach Ermessen des Käufers gleichmäßig auf, falls eine Änderung des Designs, des Layouts, der Kostenstruktur oder eines anderen Faktors zu niedrigeren Arbeits-, Gemein-, Verwaltungs- und Verwaltungskosten oder anderen Kosten führt, die bei der Festlegung des Preises eine Rolle spielen. Der Anteil des Käufers von 50 % an den Kosteneinsparungen wird durch eine sofortige Reduzierung des Preises pro Stück der Ware berücksichtigt. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Aufwendungen für die Durchführung der in diesem Abschnitt vorgesehenen Tätigkeiten.

17. VERSICHERUNG. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet, muss der Verkäufer während der gesamten Laufzeit die folgenden Policen aufrechterhalten und den Käufer als zusätzlichen Versicherten benennen: (i) eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung, die Personenschäden, Sachschäden, vertragliche Haftung, Produkthaftung und abgeschlossene Operationen in Höhe von mindestens fünf Millionen US-Dollar (5.000.000,00 USD) abdeckt; (ii) eine All-Risk-Sachgefahrenversicherung, die den vollen Wiederbeschaffungswert des Eigentums des Käufers abdeckt, solange es sich in der Obhut, Verwahrung oder Kontrolle des Verkäufers befindet, und die den Käufer als Zahlungsempfänger für Verluste nennt; (iii) Arbeitsunfallversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsgrenzen; (iv) Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens einer Million US-Dollar (1.000.000,00 USD) für jeden Unfall, jede Verletzung oder Krankheit; (v) Kfz-Haftpflichtversicherung für Unternehmen, die alle eigenen, gemieteten und nicht im Besitz befindlichen Fahrzeuge abdeckt, die bei der Erfüllung dieses Vertrags verwendet werden, in Höhe von mindestens einer Million US-Dolars (1.000.000,00 USD) mit einem kombinierten Einzellimit für jedes Ereignis, (vi) Fehler- und Unterlassungs-/Cyber-Haftpflichtversicherungen in Höhe von jeweils mindestens fünf Millionen US-Dollar (5.000.000,00 USD); und (vii) eine Produktrückrufversicherung in Höhe von mindestens fünf Millionen US-Dollar (5.000.000,00 USD). Der Abschluss eines angemessenen Versicherungsschutzes durch den Verkäufer oder die Vorlage von Zertifikaten entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus dem Vertrag. Auf Verlangen sendet der Verkäufer eine "Versicherungsbescheinigung", die die Einhaltung dieser Anforderungen durch den Verkäufer belegt. Versicherungen, die gemäß diesem Abschnitt unterhalten werden, gelten nicht als primär in Bezug auf die Interessen des Käufers und tragen nicht zu einer Versicherung bei, die der Käufer möglicherweise abschließt. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer, der/die Versicherer des Verkäufers und alle Personen, die durch, unter oder im Namen des Verkäufers Ansprüche geltend machen, keine Ansprüche, Klagerechte oder Forderungsrechte gegen den Käufer und seine Kunden haben, die auf einem Verlust oder einer Haftung beruhen, gegen die im Rahmen der vorstehenden Versicherung versichert ist. Die vom Käufer geforderte und vom Verkäufer unterhaltene Versicherungssumme stellt keine Haftungsbeschränkung dar. Die oben genannten Versicherungsgrenzen können über jede Police oder über eine Kombination dieser Policen und einer Selbstbeteiligungs-/Dachhaftpflichtversicherung erfüllt werden. Der Verkäufer muss die Kontinuität des Versicherungsschutzes für drei (3) Jahre nach Beendigung, Ablauf und/oder Abschluss des Vertrags aufrechterhalten.

18. VERTRAULICHKEIT

a) Vertrauliche Informationen. "Vertrauliche Informationen" sind vertrauliche Informationen einer Partei, die sich auf Designs, Know-how, Erfindungen, technische Daten, Ideen, Verwendungen, Prozesse, Methoden, Formeln, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, unfertige Arbeiten oder wissenschaftliche, technische, fertigungstechnische, Marketing-, Geschäftsplan-, Finanz- oder Personalangelegenheiten beziehen, die sich auf die offenlegende Partei, ihre gegenwärtigen oder zukünftigen Produkte, Verkäufe, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Investoren oder Unternehmen, sei es in mündlicher, schriftlicher, grafischer oder elektronischer Form, die unter den Umständen einer solchen Offenlegung als vertraulich angesehen würden. Vertrauliche Informationen umfassen nicht (i) Informationen, die eine der Parteien vor Vertragsabschluss über die andere Partei kennt, mit Ausnahme von Informationen, die Gegenstand nicht abgelaufener Vertraulichkeitsverpflichtungen sind; (ii) Informationen, die öffentlich bekannt sind oder öffentlich bekannt werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat; (iii) Informationen, die eine der Parteien rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (iv) Informationen, die unabhängig von oder für eine empfangende Partei entwickelt wurden, völlig unabhängig von den hierin enthaltenen Offenlegungen; (v) Informationen, die aufgrund eines verbindlichen Gerichtsbeschlusses oder einer behördlichen Verordnung freigegeben werden, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei der offenlegenden Partei eine Kopie einer solchen Anordnung oder Maßnahme übergibt und in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet, wenn sie sich dafür entscheidet, eine solche Offenlegung anzufechten oder einen angemessenen Rechtsbehelf wie eine Schutzanordnung zu beantragen; (vi) für den Käufer erforderlich ist, um Patentanmeldungen einzureichen oder zu verfolgen; oder (vii) anderweitig zur Verfolgung oder Verteidigung von Rechtsstreitigkeiten oder zur Einhaltung geltender Gesetze, einschließlich behördlicher Einreichungen, oder anderweitig Rechte begründen oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag durchsetzen müssen, jedoch nur in dem Umfang, in dem eine solche Offenlegung vernünftigerweise erforderlich ist.

(b) Geheimhaltung. Im Laufe dieser Geschäftsbeziehung können die Parteien Zugang zu den vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben oder erhalten. Darüber hinaus kann der Verkäufer beauftragt werden, neue Informationen für den Käufer zu entwickeln, oder kann solche Informationen während der Herstellung der Waren entwickeln, wobei diese Informationen bei der Erstellung zu vertraulichen Informationen des Käufers werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Jede Partei verpflichtet sich, diese Informationen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und den Bedingungen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien aufzubewahren, jedoch mindestens für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrages. Die Parteien vereinbaren gegenseitig, alle vernünftigerweise notwendigen Schritte zu unternehmen und alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten und auszufertigen, um die Offenlegung aller vertraulichen Informationen zu schützen und zu verbieten, wobei die Sorgfalt angewendet wird, die diese Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich über alle Informationen informieren, die ihr zur Kenntnis gelangen und die darauf hindeuten könnten, dass die Vertraulichkeit in Bezug auf die vertraulichen Informationen dieser anderen Partei verloren gegangen ist.

(c) Rechtsbehelfe. Im Falle eines Verstoßes oder einer drohenden Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Partei durch eine der Parteien erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass es schwierig wäre, den Schaden zu messen, der der nicht verletzenden Partei durch einen solchen Verstoß entsteht, dass der Schaden für eine solche nicht verletzende Partei durch einen solchen Verstoß schwer zu berechnen sein könnte und dass Geldschadenersatz daher ein unzureichendes Rechtsmittel für einen solchen Verstoß sein könnte. Dementsprechend ist die nicht verletzende Partei im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechten und/oder Rechtsmitteln, die gesetzlich zur Verfügung stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geeigneten angemessenen Rechtsmittel zur Eindämmung eines solchen Verstoßes oder drohenden Verstoßes, einen Unterlassungsanspruch gegen den drohenden oder fortgesetzten Verstoß durch die verletzende Partei geltend zu machen. ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen oder eine Kaution hinterlegt werden muss.

(d) Rückgabe von Eigentum. Auf Verlangen hat jede Partei der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben, sei es in schriftlicher, gedruckter oder anderer greifbarer Form, einschließlich aller Originale, Kopien davon und Muster, Materialien, Notizen und/oder anderer Materialien, die von diesen vertraulichen Informationen abgeleitet sind.

19. GEISTIGES EIGENTUM

a) Definiertes geistiges Eigentum. Der Begriff "geistiges Eigentum" bezieht sich auf alle gesetzlich anerkannten Rechte, die sich aus dem vergangenen oder gegenwärtigen Arbeitsergebnis des Verkäufers ergeben oder daraus abgeleitet werden, das für den Käufer im Rahmen einer Tätigkeit im Zusammenhang mit den Waren angefertigt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Arbeitsergebnisse, die sich auf die Entwicklung von Waren für den Käufer durch den Verkäufer beziehen oder daraus resultieren, oder in Kenntnis, Verwendung oder Einbeziehung vertraulicher Informationen erfolgen. Geistiges Eigentum umfasst unter anderem urheberrechtlich geschützte Werke, Entwicklungen, Erfindungen, Innovationen, Designs, Zeichnungen, Blaupausen, Entdeckungen, Verbesserungen, Geschäftsgeheimnisse, Anwendungen, Techniken, Know-how und Ideen, unabhängig davon, ob sie patentierbar oder urheberrechtlich geschützt sind, sowie Marken, Patente, Urheberrechte und Patent- oder Urheberrechtsanmeldungen oder deren Überarbeitungen, die vom Verkäufer (allein oder in Zusammenarbeit mit anderen) während der Vertragslaufzeit konzipiert oder hergestellt oder entwickelt wurden.

(b) Eigentum. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an allem geistigen Eigentum des Käufers sind und alle Eigentumsrechte daran jeglicher Art dem Käufer gehören, es sei denn, die Waren wurden vor einer Beziehung mit dem Käufer ausschließlich vom Verkäufer entworfen und sind eine Standardware, die nicht ausschließlich für die Nutzung durch den Käufer bestimmt ist. In dem Umfang, in dem der vorstehende Satz nicht alle Rechte, Titel und Interessen an dem geistigen Eigentum an dem Käufer überträgt, tritt der Verkäufer unwiderruflich das gesamte Recht, den Titel und das Interesse des Verkäufers an allem geistigen Eigentum an und tritt dies hiermit unwiderruflich an den Käufer ab. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und alle Dokumente auszuführen, die erforderlich sind, um das Eigentum des Käufers an allen geistigen Eigentumsrechten zu perfektionieren, wie es der Käufer von Zeit zu Zeit verlangen kann. Der Käufer behält alle Rechte an aktuellen und zukünftigen Überarbeitungen, Änderungen und/oder Verbesserungen, die von einer der Parteien des geistigen Eigentums vorgenommen werden. Bei Beendigung dieses Vertrags oder auf Verlangen des Käufers übergibt der Verkäufer dem Käufer sämtliches geistiges Eigentum und Kopien davon, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Verkäufers oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden.

(c) Geistiges Eigentum des Verkäufers. In dem Umfang, in dem geistiges Eigentum, das Eigentum des Verkäufers ist oder an den Verkäufer lizenziert ist, in Waren enthalten ist oder anderweitig für deren beabsichtigte Verwendung erforderlich ist, hat der Käufer eine uneingeschränkte Lizenz zur Nutzung, Nutzung, Änderung, Änderung, Vertrieb, Verkauf und zum Verkauf aller im Rahmen dieser Bestellung gekauften Waren mit dem geistigen Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer darf kein geistiges Eigentum des Verkäufers gegenüber dem Käufer und seinen verbundenen Unternehmen oder deren Kunden oder Verkäufern an Waren geltend machen, die im Rahmen einer Bestellung geliefert werden, oder an der Reparatur oder Aufarbeitung von Waren, die im Rahmen einer Bestellung geliefert werden.

(d) Vervielfältigung von Werken. Der Verkäufer und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und dergleichen dürfen das geistige Eigentum weder allein noch in Kombination mit anderen Werken reproduzieren, verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder ein abgeleitetes Werk auf der Grundlage des geistigen Eigentums erstellen lassen.

20. WERBUNG. Keine der Parteien darf den Namen oder die Marken der anderen Partei in irgendeiner Art von Werbematerialien, Websites, Pressemitteilungen, Interviews, Artikeln, Broschüren, Visitenkarten, Projektreferenzen oder Kundenlisten ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden.

21. RECORD RETENTION; AUDIT; FINANZIELLE SITUATION.

a) Aufzeichnungen. Der Verkäufer hat Aufzeichnungen über alle Tätigkeiten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren ("Aufzeichnungen") für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages zu führen, es sei denn, darin wird eine längere Aufbewahrungsfrist festgelegt. Diese Aufzeichnungen werden vom Verkäufer nach angemessener Vorankündigung während angemessener Geschäftszeiten zur Prüfung durch den Käufer oder die unabhängigen Wirtschaftsprüfer des Käufers zur Verfügung gestellt, um für den Käufer allein die Richtigkeit der Berechnung der Warenkosten und anderer Ausgaben oder Zahlungen im Rahmen des Vertrags zu überprüfen. Entstehen wesentliche Abweichungen, trägt der Verkäufer die Buchführungskosten und erstattet dem Käufer die Kostenabweichungen zuzüglich Zinsen. Alle vom Verkäufer erhaltenen Aufzeichnungen sind vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bedingungen.

b) Inspektionen. Der Käufer und seine Beauftragten haben angemessenen Zugang, um die Produktionsanlagen und -verfahren des Verkäufers, einschließlich der Fertigungsvorgänge, in angemessenen Zeitabständen, während der Arbeitszeit und nach angemessener Benachrichtigung des Verkäufers zu beobachten und zu inspizieren. Der Verkäufer muss eine ordnungsgemäße und genaue Dokumentation aller Herstellungsschritte, Prozesse, Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollverfahren führen und dem Käufer von Zeit zu Zeit in angemessenen Zeitabständen und auf angemessene Anfrage des Käufers angemessenen Zugang gewähren.

(c) Finanzlage. Der Verkäufer hat dem Käufer jederzeit auf Verlangen des Käufers weitere Zusicherungen und Kopien seines Abschlusses (einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Cashflow) als Nachweis für die finanzielle Robustheit und Lebensfähigkeit zu übermitteln.

22. INDEMNIFIKATION.

(a) Allgemeines. Der Verkäufer entschädigt, verteidigt und hält den Käufer und die verbundenen Unternehmen und Aktionäre des Käufers sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Verlusten, Klagen, Untersuchungen, Kosten, Schäden, Ausgaben und (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren und Ausgaben von Anwälten und anderen Fachleuten, die bei der Untersuchung oder Verteidigung derselben entstehen, und alle Kosten eines Produktrückrufs) (zusammen, "Schäden"), die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (i) einer Verletzung einer im Vertrag enthaltenen Vereinbarung, Zusicherung oder Garantie durch den Verkäufer, (ii) einer fahrlässigen Erfüllung oder einem Versäumnis oder einer Verzögerung bei der Erfüllung dieses Vertrags durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, (iii) eine vorsätzliche Unterlassung oder Handlung des Verkäufers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, (iv) alle im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Waren.

(b) Geistiges Eigentum. Der Verkäufer entschädigt, verteidigt und hält den Käufer und die verbundenen Unternehmen und Aktionäre des Käufers sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Kunden von allen Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Untersuchung, Verteidigung oder Geltendmachung von Ansprüchen, Klagen oder Klagen im Zusammenhang mit der angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Design (bei dem der Verkäufer ganz oder teilweise für das Design verantwortlich ist) der Waren entstehen.

(c) Reklamationen. Im Falle eines Anspruchs, der der Schadloshaltung gemäß diesem Vertrag unterliegt (ein "Anspruch"), kann der Käufer nach eigenem Ermessen (i) diesen Anspruch dem Verkäufer zur Verteidigung unter Einsatz von Anwälten und anderen Fachleuten anbieten, die für den Käufer nach eigenem Ermessen akzeptabel sind, oder (ii) einen solchen Anspruch durch einen Rechtsbeistand nach Wahl des Käufers verteidigen, und der Verkäufer erstattet dem Käufer alle angemessenen Kosten einer solchen Verteidigung, und in beiden Fällen hat der Verkäufer den Käufer von allen Schäden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch ergeben. Wenn der Käufer dem Verkäufer die Verteidigung eines Anspruchs anbietet und der Verkäufer eine solche Verteidigung akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer endgültig zugestimmt hat, dass dieser Anspruch gemäß diesem Vertrag schadlos ist und dass der Verkäufer keinen Anspruch oder Gegenanspruch gegen den Käufer hat, auf die alle als verzichtet gelten. Nimmt der Verkäufer die Verteidigung eines Anspruchs an und verteidigt er diesen Anspruch nicht energisch, so hat der Käufer nach seiner Wahl die Verteidigung dieses Anspruchs und der Verkäufer bleibt verpflichtet, den Käufer hierunter zu entschädigen. Wenn der Verkäufer die Verteidigung eines Anspruchs übernimmt, wird er diesen Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht begleichen oder kompromittieren.

23. STREITBEILEGUNG. Bevor die Parteien rechtliche Schritte zur Durchsetzung einer Bestimmung in diesem Verfahren unternehmen, versuchen sie, alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Zusammenhang ergeben, durch Verhandlungen in gutem Glauben durch die Geschäftsleitung jeder Partei beizulegen. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, mit Ausnahme einer Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmungen in Abschnitt 18, werden durch ein Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer, die dann in Kraft ist, durch drei (3) unabhängige und unparteiische Schiedsrichter behandelt und endgültig gelöst. Auf diese Vorlage hin wählen die Parteien jeweils einen Schiedsrichter aus, der gemeinsam einen dritten unabhängigen und unparteiischen Schiedsrichter wählt, der den Vorsitz in dem so gebildeten Schiedspanel führt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist New York, New York, USA, und das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Die Gebühren, Kosten und Ausgaben der Schiedsrichter nach dieser Bestimmung werden zu gleichen Teilen von den Vertragsparteien getragen, sofern jede Vertragspartei ihre eigenen Kosten für die Vertretung trägt.

24. RECHTSMITTEL. Die Rechte und Rechtsmittel, die dem Käufer in diesem Vertrag vorbehalten sind, sind kumulativ mit und zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln des Käufers nach geltendem Recht oder Billigkeit. Ohne das Vorstehende einzuschränken, ist der Käufer für den Fall, dass eine Ware nicht den im Vertrag festgelegten Garantien oder den Produktspezifikationen entspricht, auf die im Vertrag Bezug genommen wird, oder wenn der Verkäufer anderweitig gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, berechtigt, vom Verkäufer alle Schäden zu verlangen, einschließlich: ohne Einschränkung alle direkten, indirekten, zufälligen und Folgeschäden sowie alle Anwalts- und sonstigen Honorare und Kosten, die dem Käufer infolge eines solchen Verstoßes oder Versäumnisses entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten, Ausgaben und Verluste, die dem Käufer (a) bei der Inspektion, Sortierung, Prüfung, Reparatur oder dem Ersatz nicht konformer Waren oder fehlerhafter Lieferungen entstehen; b) die sich aus Produktionsunterbrechungen ergeben; c) bei der Durchführung von Rückrufaktionen oder anderen Korrekturmaßnahmen; und (d) die sich aus Personenschäden, einschließlich Tod, und Sachschäden ergeben. Darüber hinaus muss jede Klage des Verkäufers wegen Nichtzahlung von Waren im Rahmen des Vertrags innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung der Waren an den Käufer eingeleitet werden, unabhängig davon, ob der Verkäufer von der Nichtzahlung oder einem anderen Ereignis, das zu einer solchen Klage führt, keine Kenntnis hat.

25. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

(a) Laufzeit. Der Vertrag tritt ab dem Datum der Annahme (wie in Abschnitt 1 dargelegt) für den in der letzten Bestellung angegebenen Zeitraum (die "Laufzeit") in vollem Umfang in Kraft. Für den Fall, dass in der Bestellung keine wirksame Frist festgelegt ist, gilt die effektive Laufzeit des Vertrags für die Lebensdauer des Programms, für das diese Waren verwendet werden, sofern nicht anderweitig gemäß diesen Bedingungen gekündigt.

(b) Kündigung aus wichtigem Grund. Der Käufer kann den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dem Verkäufer gegenüber haftbar zu sein, wenn der Verkäufer (i) eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt und, wenn die Nichterfüllung nach eigenem Ermessen behoben werden kann, die Nichterfüllung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Mitteilung des Käufers unter Angabe der Nichterfüllung behebt; (ii) seine Absicht bekundet, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zu erfüllen, oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag anderweitig ablehnt; (iii) keine Leistungsfortschritte macht, die die rechtzeitige Lieferung von Waren im Rahmen dieses Vertrags gefährden; (iv) es versäumt, eine rechtzeitige und angemessene Zusicherung der Erfüllung des Vertrags gemäß Abschnitt 25(d) unten zu bieten; (v) einen Konkurs, eine Insolvenz, eine Zwangsverwaltung oder ein ähnliches Verfahren einleitet oder eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt; oder (vi) Schuldner in einem Konkurs-, Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- oder ähnlichen Verfahren wird, das von einem Dritten eingeleitet wurde und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn entlassen wird. Darüber hinaus kann der Käufer diesen Vertrag ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer sofort kündigen, wenn ein direkter oder indirekter Kontroll- oder Eigentumswechsel des Verkäufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers eintritt. Im Falle einer Kündigung aufgrund eines Verstoßes durch den Verkäufer hat der Käufer vollen Zugang zu den Unterlieferanten des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferanten für Unterbaugruppen, Komponenten und Rohstoffe.

(c) Kündigung aus Gründen der Bequemlichkeit. Zusätzlich zu allen anderen Rechten des Käufers, diesen Vertrag zu kündigen, kann der Käufer nach eigenem Ermessen den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise kündigen, indem er den Verkäufer mindestens dreißig (30) Tage schriftlich darüber informiert. Für den Fall, dass der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht, aus Gründen der Bequemlichkeit gemäß diesem Abschnitt zu kündigen, zahlt der Käufer dem Verkäufer nur die folgenden Beträge ohne Doppelung: (i) die Vertragspreise für alle Waren, die in Übereinstimmung mit dem Vertrag fertiggestellt und zuvor nicht bezahlt wurden; und (ii) die tatsächlichen Kosten für unfertige Erzeugnisse und Rohstoffe, die dem Verkäufer bei der Bereitstellung der Waren entstehen, soweit diese Kosten angemessen sind und nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ordnungsgemäß dem gekündigten Teil des Vertrags zugeordnet oder zugerechnet werden können; abzüglich jedoch der Summe des angemessenen Wertes oder der Kosten (je nachdem, welcher Betrag höher ist) von Waren oder Materialien, die vom Verkäufer mit schriftlicher Zustimmung des Käufers verwendet oder an Dritte verkauft werden, und den Kosten für beschädigte oder zerstörte Waren oder Materialien. Der Verkäufer stellt dem Käufer unverzüglich alle Waren zur Lieferung zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Käufer im Rahmen dieser Vereinbarung fertiggestellt, aber noch nicht geliefert wurden, sowie unfertige Erzeugnisse und Rohstoffe, die gemäß diesem Abschnitt bezahlt wurden. Jede Zahlungsaufforderung, die dem Käufer gemäß diesem Abschnitt vorgelegt wird, muss schriftlich erfolgen und ausreichende unterstützende Daten enthalten, um eine Prüfung durch den Käufer zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die ergänzenden und unterstützenden Informationen, die der Käufer verlangen kann. Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrags leistet der Käufer gemäß diesem Abschnitt keine Zahlungen für fertige Waren, unfertige Erzeugnisse oder Rohstoffe, die vom Verkäufer hergestellt oder beschafft wurden, und zwar in Beträgen, die über die in den Freigaben des Käufers genehmigten Mengen hinausgehen. Darüber hinaus übersteigen alle Zahlungen, die im Rahmen dieses Abschnitts geleistet werden, nicht den Gesamtpreis, den der Käufer für fertige Waren zu zahlen hat, die vom Verkäufer gemäß den zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Lieferplänen des Käufers hergestellt oder ausgeführt worden wären.

(d) Leistungsgarantie des Verkäufers. Für den Fall, dass der Käufer berechtigte Gründe für eine Unsicherheit in Bezug auf die Fortleistung des Verkäufers nach diesem Vertrag hat, kann der Käufer schriftlich eine angemessene Zusicherung dieser Leistung vom Verkäufer verlangen. Nach Eingang dieser Forderung wird das Versäumnis des Verkäufers, unter den gegebenen Umständen (nicht mehr als 20 Tage) angemessene Zusicherungen zu leisten, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, vom Verkäufer als Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen.

(e) Verpflichtungen des Verkäufers bei Kündigung. Nach Erhalt einer Kündigung dieses Vertrags durch den Verkäufer muss der Verkäufer unverzüglich: (i) die Arbeit gemäß den Anweisungen in der Mitteilung einstellen; (ii) keine weiteren Unteraufträge/Aufträge im Zusammenhang mit dem gekündigten Teil des Auftrags zu vergeben, (iii) alle Unteraufträge/Aufträge zu kündigen oder, wenn der Käufer dies verlangt, abzutreten, soweit sie sich auf beendete Arbeiten beziehen; (iv) alle abgeschlossenen Arbeiten, unfertigen Arbeiten, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentationen und Materialien zu liefern, die im Zusammenhang mit diesen Arbeiten erforderlich und/oder hergestellt werden; und (v) jede weitere Unterstützung beim Lieferantenwechsel zu leisten, die vom Käufer vernünftigerweise angefordert wird.

26. GELTENDES RECHT. Der Vertrag und alle Ansprüche in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Waren unterliegen den Gesetzen des Landes (und des Staates/der Provinz, falls zutreffend) des Standorts des Käufers, wie durch die im Vertrag angegebene Adresse des Käufers ("Standort des Käufers"), unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. in der jeweils gültigen Fassung sowie alle kollisionsrechtlichen Bestimmungen, die die Anwendung einer anderen Rechtswahl erfordern würden. Alle Klagen oder Verfahren des Käufers gegen den Verkäufer können vom Käufer vor jedem Gericht erhoben werden, das für den Verkäufer zuständig ist, oder, nach Wahl des Käufers, vor dem/den Gericht(en), das/die für den Standort des Käufers zuständig ist/sind, wobei der Verkäufer in diesem Fall einer solchen Gerichtsbarkeit und Zustellung der Klage in Übereinstimmung mit den geltenden Verfahren zustimmt. Klagen oder Klagen des Verkäufers gegen den Käufer können vom Verkäufer nur vor dem/den Gericht erhoben werden, das für den Standort des Käufers zuständig ist.

27. EINHALTUNG VON GESETZEN.

(a) Allgemeines. Der Verkäufer erkennt an und garantiert, dass alle Waren während der Erfüllung dieser Vereinbarung allen geltenden Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Verordnungen ("Gesetze") entsprechen. Darüber hinaus erkennt der Verkäufer an und garantiert, dass alle Subunternehmer ebenfalls alle Gesetze einhalten.

b) Ausfuhrkontrollen. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika und, falls abweichend, des Landes des Käufers, des Exportlandes des Verkäufers und jedes anderen relevanten Landes in Bezug auf den Export, die Wiederausfuhr, den Weiterverkauf, den Versand oder die Umleitung von Artikeln einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, falls zutreffend, die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und die Export Administration Regulations (EAR) (die "Exportkontrollgesetze"). Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass, sofern nicht anderweitig durch Gesetze oder Vorschriften genehmigt, die an den Käufer gelieferten Waren keine Teile oder Materialien enthalten, die von einer von den USA sanktionierten Partei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein US-Finanzministerium, ein Office of Foreign Assets Control oder einen besonders benannten Staatsangehörigen) oder aus einem von den USA sanktionierten Land stammen. einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien oder die ukrainischen Regionen Krim, Donezk und Luhansk. Der Verkäufer entschädigt, verteidigt und hält den Käufer (einschließlich seiner Aktionäre, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Kunden, Auftragnehmer, Agenten und anderer Vertreter) von allen potenziellen Forderungen, Ansprüchen, Klagen, Klagegründen, Verfahren, Klagen, Veranlagungen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Vergleichen, Urteilen, Bußgeldern, Strafen, Zinsen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Gebühren und Auslagen für Rechtsbeistände) jeglicher Art frei, die sich aus tatsächlichen oder angeblichen sanktionierte Partei oder Länderinhalte in einer der Waren oder die Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Verkäufer. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Kontrolle, Offenlegung und den Zugriff auf technische Daten, Informationen und andere Gegenstände, die hierin unter. Der Verkäufer unterstützt den Käufer ferner bei allen Anfragen nach Informationen, Zertifizierungen oder anderen ähnlichen Dokumenten, die der Käufer vernünftigerweise anfordern kann, um die Konformität der Waren und des Verkäufers mit diesem Abschnitt sicherzustellen, und benachrichtigt den Käufer unverzüglich, wenn er feststellt oder Grund zu der Annahme hat, dass Waren nicht den Zusicherungen und Garantien in diesem Abschnitt entsprechen. Lizenzen oder andere Genehmigungen, die für die Ausfuhr von Waren erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Verkäufers, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist. In diesem Fall wird der Verkäufer die vom Käufer angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, damit der Käufer solche Lizenzen oder Genehmigungen erhalten kann. Weder der Verkäufer noch einer seiner Unterlieferanten wird technische Daten, Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen direkt oder indirekt (einschließlich der Weitergabe kontrollierter Technologie an ausländische Staatsangehörige aus kontrollierten Ländern) in ein Land exportieren/reexportieren, für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung benötigt, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung einzuholen. Für die Beschäftigung in den USA verpflichtet sich der Verkäufer, keine ausländischen Staatsangehörigen (Nicht-US-Bürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA) als Mitarbeiter oder Auftragnehmer für Arbeiten an einem Standort des Käufers zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dieser ausländische Staatsangehörige ist durch eine gültige US-Exportlizenz abgedeckt oder ist keiner kontrollierten Technologie ausgesetzt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, für eine Beschäftigung außerhalb der USA keine ausländischen Staatsangehörigen als Mitarbeiter oder Auftragnehmer für Arbeiten an einem Standort des Käufers zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dieser ausländische Staatsangehörige ist Staatsbürger des Landes dieses Standorts des Käufers und/oder verfügt über eine gültige US-Exportlizenz oder ist keiner kontrollierten Technologie ausgesetzt.

(c) FLSA-Zertifizierung. Alle in den USA ausgestellten Rechnungen des Verkäufers müssen eine Bescheinigung enthalten, dass alle Waren in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der Abschnitte 6, 7 und 12 des Fair Labor Standards Act in der jeweils gültigen Fassung sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen Vorschriften und Anordnungen des US-Arbeitsministeriums hergestellt wurden.

(d) Gefährliche Stoffe. Der Verkäufer muss alle anwendbaren Umweltanforderungen für die Offenlegung, Kennzeichnung und/oder Eliminierung gefährlicher Substanzen einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vorschriften der verschiedenen sich entwickelnden globalen RoHS (Restriction of Hazardous Substances) und RoHS II, REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) und des California Safe Drinking Water & Toxic Enforcement Act ("Prop 65").

(e) Konfliktmineralien. Der Verkäufer hat dem Käufer alle Materialien oder Mineralien offenzulegen, die bei der Herstellung der Waren verwendet werden, die aus Konfliktgebieten stammen, wie in Abschnitt 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, der Konfliktmineralienverordnung der Europäischen Union (EU) oder anderen anwendbaren Gesetzen (allgemein als "Konfliktmineralien" bezeichnet) definiert. Waren, die im Rahmen dieser Verordnung bereitgestellt werden, dürfen nur aus Bergwerken und Hütten bezogen werden, die von einem unabhängigen Dritten als "konfliktfrei" zertifiziert wurden. Der Verkäufer muss Richtlinien und Managementsysteme in Bezug auf Konfliktmineralien annehmen, Due-Diligence-Rahmen gemäß den OECD-Richtlinien festlegen, Managementsysteme implementieren, um die Einhaltung ihrer Konfliktmineralien-Politik zu unterstützen, und diese Bemühungen in ihrer gesamten Lieferkette vorantreiben. Der Verkäufer muss alle erforderlichen Umfragen oder Berichte ausfüllen und alle anderen angemessenen Unterstützungsmaßnahmen für diese Initiative bereitstellen, wie vom Käufer angefordert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Quelle und die Produktkette solcher Konfliktmineralien zu identifizieren, die in seinen Waren verwendet werden.

28. VERHALTEN UND SOZIALE VERANTWORTUNG. Der Verkäufer garantiert, und das ist eine Bedingung des Vertrages, dass alle Leistungen im Rahmen dieses Vertrags den höchsten ethischen Standards entsprechen und in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für Lieferanten von Boyd (verfügbar unter https://info.boydcorp.com/hubfs/Company/Partnerships/Boyd-Lieferanten-Verhaltenskodex.pdf oder über den Abschnitt "Boyd Lieferanten" auf der öffentlichen Website des Käufers unter www.boydcorp.com) erfolgen. Der Verkäufer trägt zur Sicherheit und Konformität von Anwendungen mit hoher Zuverlässigkeit wie medizinischer Art, Luft- und Raumfahrt oder Verteidigungsanwendungen bei. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle seine Unterlieferanten diese Anforderungen einhalten.

29. ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE ODER UNTERAUFTRÄGE. Gegebenenfalls gilt der Nachtrag zu Regierungsaufträgen Boyd (verfügbar unter https://info.boydcorp.com/hubfs/Company/Boyd-Government-Subcontract-Addendum.pdf oder über den Abschnitt "Boyd Lieferanten" auf der öffentlichen Website des Käufers unter www.boydcorp.com).

30. EINBEZIEHUNG DURCH BEZUGNAHME. Es werden auch alle anderen Klauseln, die der Käufer aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder anwendbaren Regierungsverträgen oder Unterverträgen in seine Unterverträge oder Bestellungen aufnehmen muss, sowie andere Klauseln von Standardvertragsformularen für Regierungen, soweit diese auf die Vorgänge des Käufers anwendbar sind, die die gekauften Waren erfordern, durch Bezugnahme aufgenommen und zu einem Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht.

31. SCHUTZ GEGEN LABOR DISRUPTIONEn. Der Verkäufer wird auf Kosten des Verkäufers die erforderlichen oder geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die ununterbrochene Lieferung der Ware an den Käufer für mindestens 30 Tage während einer vorhersehbaren oder erwarteten Arbeitsunterbrechung und/oder des Ablaufs von Arbeitsverträgen des Verkäufers sicherzustellen. Dieser Abschnitt stellt keinen Verzicht auf alle anderen Rechte und Rechtsbehelfe des Käufers nach diesem Vertrag oder geltendem Recht dar und ist unbeschadet dessen, von denen jede hiermit vorbehalten ist.

32. HÖHERE GEWALT. Die Parteien sind nicht verantwortlich für die Nichterfüllung dieses Vertrags aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Zu den Ereignissen höherer Gewalt gehören unter anderem Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, höhere Gewalt, zivile oder militärische Behörden, Aufruhr, Brände, Aussperrungen, wirtschaftliche Unmöglichkeit, Explosionen und Bombenanschläge, Kriegs- und Terrorhandlungen oder andere Ursachen oder Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen, die von der Leistung befreit werden möchte. Ereignisse höherer Gewalt dürfen jedoch keine Arbeitskämpfe oder Streiks umfassen. Bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt muss der Verkäufer den Käufer spätestens fünf (5) Werktage danach schriftlich benachrichtigen, und der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen oder Schäden für den Käufer zu mindern. In keinem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Preisanpassung, Entschädigung oder andere finanzielle Erleichterungen im Rahmen dieses Vertrags infolge höherer Gewalt. Wenn die Verzögerung länger als dreißig (30) Tage andauert oder wenn der Verkäufer keine angemessenen Zusicherungen gibt, dass die Verzögerung innerhalb von dreißig (30) Tagen beendet wird, kann der Käufer die betroffene(n) Bestellung(en) oder diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen, und der Käufer übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung.

33. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angebotsanfrage des Käufers und das Angebot des Verkäufers. Der Vertrag kann nur durch eine Auftragsergänzung oder -änderung geändert werden, die von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers ausgestellt wurde.

34. GESCHÄFTSBEZIEHUNG. Nichts in diesem Dokument ist so auszulegen, dass die Parteien in eine Beziehung von Partnern oder Joint Ventures treten. Käufer und Verkäufer sind weder Vertreter noch gesetzliche Vertreter des jeweils anderen für irgendeinen Zweck. Die Parteien vereinbaren ferner, dass keine der Parteien eine Zusicherung abgeben darf, die eine Agentur, Beschäftigung, Partnerschaft oder ein Joint Venture begründen würde. Keine der Parteien hat die ausdrückliche oder stillschweigende Befugnis, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden, es sei denn, dies ist hierin festgelegt.

35. SALVATORISCHE KLAUSEL. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer hierin enthaltenen Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen hierin enthaltenen Bestimmung, und die übrigen Bestimmungen des Vertrags bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

36. KEIN VERZICHT. Das Versäumnis einer der Parteien, zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch die andere Partei zu verlangen, berührt in keiner Weise das Recht, eine solche Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, noch stellt der Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung des Vertrags einen Verzicht auf die Geltendmachung eines nachfolgenden Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung dar.

37. ÜBERSCHRIFTEN. Die hierin verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit, gelten nicht als Teil einer Vereinbarung zwischen den Parteien und werden nicht im Zusammenhang mit der Auslegung oder Auslegung einer Vereinbarung erwähnt.

38. KONFLIKTE. Für den Fall, dass die Parteien einen Rahmenliefervertrag oder eine gleichwertige Vereinbarung ("MSA") abgeschlossen haben und ein Konflikt zwischen dem MSA und diesen Bedingungen entsteht, haben die Bedingungen des MSA Vorrang.

39. FORTBESTAND. Die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers aus diesem Vertrag, die ihrer Natur nach über die Beendigung, Stornierung oder den Ablauf des Vertrags hinaus fortbestehen würden, überdauern die Beendigung, Stornierung oder den Ablauf des Vertrages, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen der Abschnitte 14 (Garantien), 18 (Vertraulichkeit), 19 (Geistiges Eigentum) und 21 (Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Prüfung).

40. ABTRETUNG DES VERTRAGES UND BINDUNGSWIRKUNG. Der Verkäufer darf seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten oder delegieren. Die Rechte und Pflichten des Verkäufers aus diesem Vertrag kommen den gesetzlichen Vertretern, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern des Verkäufers und allen Dritten, die das Geschäft oder die Vermögenswerte des Verkäufers, auf die sich diese Bestimmungen beziehen, durch den Verkauf oder eine andere Übertragung erwerben, zugute und sind für sie bindend. Der Käufer kann seine Rechte aus diesem Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an den Verkäufer abtreten.

41. ÜBERSETZUNG. Diese Bedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Diskrepanzen zwischen der englischen Textversion dieser Bedingungen und einer Übersetzung ist die englische Version maßgebend.

Verkaufsbedingungen für Kunden

Letzte Aktualisierung: 2025. Januar

LTI Holdings, Inc. (d/b/a Boyd Corporation) und seine Tochtergesellschaften (jede Boyd-Einheit ein "Verkäufer") streben eine offene und langfristige Beziehung zu jedem ihrer Kunden an. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die "Geschäftsbedingungen" zu verstehen, die dem Verkauf der Produkte des Verkäufers und der damit verbundenen Dienstleistungen (die "Produkte") an Sie ("Käufer") zugrunde liegen, und wo Verkäufer und Käufer in Bezug auf ihre Rechtsbeziehung stehen. Zur Orientierung des Käufers hat der Verkäufer die grundlegenden Bedingungen für den Verkauf seiner Produkte (diese "Bedingungen") festgelegt.

UM DIE NIEDRIGSTMÖGLICHE PREISGESTALTUNG ZU GEWÄHRLEISTEN, HAT DER VERKÄUFER IN DIESEN BEDINGUNGEN DIE RISIKEN, DIE ER ZU ÜBERNEHMEN BEREIT IST, SORGFÄLTIG BESCHRIEBEN. DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS DIE BERECHNETEN PREISE AUF DER DURCHSETZBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN BERUHEN, DASS DIE PREISE WESENTLICH HÖHER WÄREN, WENN DIESE BEDINGUNGEN NICHT GELTEN WÜRDEN, UND DER KÄUFER AKZEPTIERT DIESE BEDINGUNGEN IM AUSTAUSCH FÜR SOLCHE NIEDRIGEREN PREISE.

  1. EXKLUSIVE BEDINGUNGEN.
  • Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Produkte, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, und vorgedruckte Geschäftsbedingungen, die in einer Bestellung ("Bestellung") oder einem anderen Dokument, das der Käufer zur Verfügung stellt, erscheinen oder gelten, oder eine Bestimmung in einer solchen Bestellung, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen steht, sind nicht wirksam oder wirksam - es sei denn, der Verkäufer stimmt ausdrücklich in einem Schriftstück zu, das auf diese Bedingungen verweist und von einem leitenden Angestellten unterzeichnet ist. alle Angebote, Bestätigungen, Rechnungen, Preislisten und andere Dokumente, ob elektronisch oder schriftlich, die sich auf den Verkauf der Produkte des Verkäufers beziehen.
  • Sofern nicht anders angegeben, stellt jedes Angebot, jeder Vorschlag oder jedes ähnliche Dokument ("Angebot"), das der Verkäufer dem Käufer ausstellt, ein Angebot zum Verkauf der im Angebot beschriebenen Produkte an den Käufer dar, beschränkt auf die im Angebot und in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen. Die im Angebot enthaltenen Preise verfallen automatisch sechzig (60) Tage nach dem Datum des Angebots, obwohl der Verkäufer das Angebot jederzeit vor der Annahme ändern oder stornieren und/oder vom Verkäufer gemachte Tippfehler korrigieren kann. Die Erteilung einer Bestellung durch den Käufer an den Verkäufer oder eine andere Ermächtigung zum Beginn der Herstellung oder des Versands der Produkte stellt die Annahme des Angebots und dieser Bedingungen durch den Käufer dar und stellt zusammen mit dem aufgeschlüsselten (d. h. nicht standardisierten) Teil der Bestellung (soweit dies mit dem Angebot übereinstimmt) die Vereinbarung der Parteien ("Vereinbarung") dar. Alle Bedingungen des Käufers, die zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten oder von diesen abweichen, einschließlich derjenigen, die in einem Lieferantenhandbuch oder einem ähnlichen Dokument enthalten sind, und denen nicht ausdrücklich in einem separaten Schreiben gemäß Absatz 1(a) oben zugestimmt wurde, gelten vom Verkäufer als wesentlich und werden beanstandet und abgelehnt.
  • Wenn die Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer als Annahme des vorherigen Angebots des Käufers angesehen wird, gilt die Bestätigung des Verkäufers als Annahme eines solchen Angebots unter der Bedingung, dass es ausdrücklich auf die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer beschränkt ist und von dieser abhängig gemacht wird (und von jedem damit verbundenen Angebot, das der Verkäufer möglicherweise zuvor abgegeben hat).
  • In beiden Fällen betrachtet der Verkäufer jeden Einwand gegen diese Bedingungen als aufgehoben, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Datum der Bestätigung der Bestellung des Käufers oder vor Beginn der Produktion eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung über einen Einwand erhält.
  • Ungeachtet der Bestimmungen in einer Bestellung gilt der Vertrag nicht als Bedarfsvertrag, es sei denn, der Verkäufer hat in seinem Angebot ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  1. PREISE, BEDINGUNGEN UND VERSAND.
    • Die rechtzeitige Zahlung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Bedingungen. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto dreißig (30) Tage, es ist kein Skonto zulässig, es sei denn, der Verkäufer gibt etwas anderes an, und es sind keine Aufrechnungen oder Rückrechnungen zulässig, es sei denn, der Verkäufer stimmt der vorgeschlagenen Aufrechnung ausdrücklich in einem unterzeichneten Schreiben zu. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Rechnungen in der Währung zahlbar, die im Angebot des Verkäufers angegeben ist. Alle Preise können vom Verkäufer jederzeit angepasst werden, um Änderungen der Volumenprognosen, Erhöhungen der Material- oder Herstellungskosten, der Wirtschaftlichkeit oder der Wechselkurse zu berücksichtigen. Soweit die tatsächlichen Einkäufe des Käufers hinter den Mengenprognosen zurückbleiben, auf denen die Preise basieren, werden etwaige Preisanpassungen durch den Verkäufer rückwirkend wirksam. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen erklärt sich der Käufer damit einverstanden, alle anwendbaren Steuern, Zölle, Zölle oder andere Gebühren oder Abgaben zu zahlen, die aufgrund dieser Vereinbarung erhoben werden. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer Zinsen auf alle überfälligen Beträge in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstzinssatzes einzuziehen.
    • Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, erfolgen alle Sendungen ab Werk des Verkäufers (INCOTERMS 2020), wobei zu diesem Zeitpunkt das Eigentum an den Produkten und das gesamte Verlustrisiko auf den Käufer übergehen. Soweit das geltende Recht den Eigentumsvorbehalt zulässt, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den Produkten vor, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung erhalten hat. In Ermangelung spezifischer oder rechtzeitiger Anweisungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, einen Spediteur auszuwählen und die Route aller Sendungen festzulegen. Der Verkäufer kann jederzeit vor der Lieferung erhöhte Fracht-, Transport- oder Treibstoffzuschläge und/oder Zölle, Zölle oder Steuern erheben, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf und Versand der Produkte auferlegt werden. Wenn eine spezielle Inlands- oder Exportverpackung angefordert wird, werden dem Käufer alle zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Der Verkäufer behält sich alle anwendbaren Zollrückerstattungsentschädigungen vor, und der Käufer muss im Zusammenhang mit der Beantragung derselben durch den Verkäufer Unterstützung leisten.
  2. LIEFERPLÄNE. Der versprochene Liefertermin ist die bestmögliche Schätzung des Zeitpunkts der Lieferung der Produkte. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, zufällig, als Folge oder anderweitig aufgrund von Verzögerungen, aber der Verkäufer wird sich bemühen, den Käufer unverzüglich über jede erwartete Verzögerung zu informieren. Der Verkäufer haftet nicht für seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer infolge einer vorzeitigen oder verspäteten Lieferung, sofern die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach dem angegebenen Liefertermin erfolgt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
  3. SCHWANKUNGEN IN DEN MENGEN. Lieferungen von Produkten, die über eine größere Anzahl von Sendungen erfolgen sollen, können von Ihrer Bestellung in Mengen abweichen, die zehn (10) Prozent plus oder minus jedes betroffenen Produkts nicht überschreiten (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde), und der Verkäufer wird die Rechnung entsprechend anpassen. Der Käufer muss alle Reklamationen wegen Fehlmengen oder anderer Lieferfehler innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Sendung geltend machen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Reklamationen wegen Fehlmengen oder anderen Fehlern, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet wurden.
  4. STORNIERUNG ODER AUSSETZUNG.
    • Der Käufer kann jede Bestellung bequem stornieren, indem er den Verkäufer schriftlich benachrichtigt, bevor der Verkäufer entweder eine verbindliche Verpflichtung zum Kauf von Materialien zur Erfüllung der Bestellung eingegangen ist oder mit der Herstellung der Produkte begonnen hat (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt). Andernfalls darf der Käufer ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Bestellung für Produkte stornieren oder verschieben. Wenn der Verkäufer der Stornierung einer Bestellung zustimmt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, (i) die Lieferung aller Produkte anzunehmen, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Widerrufserklärung beim Verkäufer fertiggestellt sind; (ii) den Verkäufer für unfertige Erzeugnisse ("WIP"), die bis zum Datum der Stornierung erbracht wurden, in einer vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festzulegenden Höhe, die jedoch in keinem Fall den Stückpreis eines fertigen Produkts übersteigt; (iii) dem Verkäufer die Kosten für Materialien zu erstatten, die erworben, aber noch nicht zur Ausführung des Auftrags verwendet wurden; und (iv) dem Verkäufer die tatsächlichen Kosten für die Beilegung von Ansprüchen mit Subunternehmern zu erstatten, die aufgrund von Stornierung oder Änderung nicht mehr einbringlich sind. Der Verkäufer wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die unbenutzten Materialien, WIP oder Fertigwaren zu nutzen oder einen Käufer für sie zu finden, aber diese Bemühungen werden dreißig (30) Tage nicht überschreiten. Wenn der Verkäufer Werkzeuge für den spezifischen Zweck der Auftragserfüllung gekauft oder hergestellt hat, kauft der Käufer die Werkzeuge auf Kosten des Verkäufers vom Verkäufer und der Verkäufer liefert die Werkzeuge auf Kosten des Käufers an den Käufer.
    • Der Verkäufer hat das Recht, ohne Haftung gegenüber dem Käufer jede nicht ausgeführte Bestellung zu stornieren, falls (i) der Käufer zahlungsunfähig ist, einen Antrag auf einen Rechtsbehelf im Rahmen eines Konkurs- oder Sanierungsgesetzes stellt oder der Käufer nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen im normalen Geschäftsverlauf nachzukommen, oder wenn ein Insolvenzantrag durch oder gegen den Käufer gestellt wird; (ii) eines Verstoßes des Käufers gegen eine dieser Bedingungen, wenn der Käufer trotz Benachrichtigung des Verkäufers den Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Benachrichtigung des Verkäufers behebt; oder (iii) dass der Käufer oder einer seiner leitenden Angestellten oder kontrollierenden Eigentümer gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstoßen hat oder Gegenstand einer Untersuchung durch eine Regierungsbehörde wegen Verstoßes gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift wird, die die Leistung des Verkäufers gefährden oder sich negativ auf den Ruf des Verkäufers auswirken würde. Der Verkäufer kann jede Bestellung auch stornieren, wenn der Käufer eine ungünstige Änderung seines Kreditstatus erlitten hat oder wenn der Käufer es versäumt hat, eine ausstehende, unbestrittene Rechnung zu bezahlen, die dem Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers zusteht, der Verkäufer den Käufer schriftlich über die nachteilige Kreditänderung oder Nichtzahlung informiert hat und der Käufer die Nichtzahlung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers behoben oder seinen Kreditstatus nicht wiederhergestellt hat. Der Verkäufer kann den Versand ausstehender Bestellungen während der zehntägigen Nachfrist aussetzen. Wenn der Verkäufer eine Bestellung gemäß diesem Unterabschnitt (b) ordnungsgemäß storniert, haftet der Käufer für die Bestellung, als ob er die Bestellung gemäß Unterabschnitt (a) zu seiner Bequemlichkeit storniert hätte.
    • Jede Verschiebung des ursprünglich geplanten Liefertermins muss mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Wenn der Käufer den Liefertermin vorverlegen möchte, gehen alle Gebühren, die mit Expresssendungen (z. B. Luftfracht) verbunden sind, zu Lasten des Käufers. Wenn der Käufer versucht, den Versand zu verzögern, können Produkte, die kein WIP haben und für die kein proprietäres oder kundenspezifisches Material gekauft wurde, nach Ermessen des Verkäufers ohne zusätzliche Gebühren verschoben werden. Für Produkte, bei denen Arbeiten ausgeführt und/oder Materialien bereitgestellt wurden, wird eine Umschuldungsgebühr erhoben, um den Verkäufer für die Lagerhaltungskosten der gekauften Rohstoffe und den WIP für die Produkte zu entschädigen. Für fertige Produkte, bei denen sich die geplante Lieferung verzögert, muss der Käufer dem Verkäufer diese Produkte zu den gleichen Zahlungsbedingungen bezahlen, als ob die Lieferung wie ursprünglich geplant erfolgt wäre.
    • Im Falle eines Produktmangels behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Produkt unter Berücksichtigung der aktuellen ausstehenden Bestellungen und anderer Verpflichtungen gerecht auf die eigenen Betriebe des Verkäufers und die seiner verbundenen Unternehmen und Kunden aufzuteilen. Für den Fall, dass eine Zuteilung erforderlich ist, haftet der Verkäufer nicht für Vertragsverletzungen, die darauf zurückzuführen sind, dass er den Vertrag nicht in vollem Umfang erfüllt. Der Verkäufer wird den Käufer schriftlich über die Notwendigkeit der Zuteilung informieren und erklären, wie sich dies auf die ausstehenden Bestellungen des Käufers auswirkt. Der Verkäufer kann seine Produktion auch in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zuweisen (z. B. DPAS-bewertete Aufträge).
  5. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE.
    • Für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Versanddatum ("die Garantiezeit") garantiert der Verkäufer, dass: (i) die vom Verkäufer hergestellten Produkte frei von Mängeln in Verarbeitung, Material und Design sind und den Spezifikationen für das Produkt entsprechen; (ii) die Produkte allen geltenden Gesetzen und Vorschriften in dem Land entsprechen, in dem die Produkte hergestellt wurden (und ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers gelten keine anderen Gesetze oder Vorschriften für die Produkte); (iii) sofern mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, sind die Produkte neu; und (iv) die Produkte an den Käufer frei von Pfandrechten oder anderen Eigentumslasten geliefert werden.
    • Die Garantie des Verkäufers für ein mangelfreies Design gilt nicht, und der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für ein Produkt oder diejenigen Elemente eines Produkts, deren Design oder Spezifikationen vom Käufer bereitgestellt und vom Verkäufer gemäß den Anweisungen des Käufers umgesetzt wurden. Wenn der Käufer oder seine Vertreter dem Verkäufer Spezifikationen, Informationen, Darstellungen der Betriebsbedingungen oder andere Daten zur Verfügung gestellt haben und der Verkäufer sich bei der Auswahl oder Gestaltung der Produkte auf diese verlassen hat, sind alle hierin enthaltenen Garantien null und nichtig, wenn die tatsächlichen Betriebsbedingungen oder andere Bedingungen von denen abweichen, die vom Käufer dargestellt werden. und die Unterschiede werden vom Verkäufer nach vernünftigem Ermessen als nachteilig für die Produkte eingestuft. Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Produkte:
  • soweit es sich bei den Komponenten um Verbrauchsmaterialien handelt;
  • die Umweltbedingungen, Modifikationen, Missbrauch, Unfällen oder Vernachlässigungen ausgesetzt waren, einschließlich unsachgemäßer Lagerung, Verwendung über die Nennkapazität hinaus, unsachgemäßer Installation, Reparatur, Handhabung oder Wartung oder anderer Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen;
  • im Umfang der normalen Abnutzung;
  • an einen Dritten übertragen, verarbeitet oder genutzt werden;
  • bei denen es sich um Prototypen, Testprodukte oder Muster handelt, die ohne Mängelgewähr und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt werden;
  • wenn Rohstoffe, Chemikalien, Waren, Software oder Verpackungen vom Verkäufer auf ausdrückliche Anweisung des Käufers verwendet wurden,
  • wenn es sich bei der Nichtkonformität um eine geringfügige Abweichung in Qualität, Farbe, Zusammensetzung usw. handelt, die im Handel akzeptabel oder technisch nicht vermeidbar ist; oder
  • die einer separaten schriftlichen Garantie unterliegen, die den Produkten beiliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flüssigkeitskühlsysteme, die den Garantiebestimmungen unterliegen, die im "Garantiezusatz für Flüssigkeitskühlsysteme" festgelegt sind.

Alle Empfehlungen des Verkäufers basieren auf Informationen, die der Verkäufer für zuverlässig hält, aber der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Ergebnisse, die der Käufer bei der Verwendung der Produkte durch den Käufer erzielen könnte. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, erklärt und garantiert, dass er allein festgestellt hat, dass die Produkte und Leistungsbeschreibungen den Anforderungen des beabsichtigten Verwendungszwecks angemessen entsprechen und dass jeglicher technischer Support für das Endprodukt des Käufers vollständig in der Verantwortung des Käufers liegt. Technische Unterstützung und Informationen, falls vorhanden, die der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten zur Verfügung stellt, werden für die Unterkunft des Käufers bereitgestellt. Der Käufer übernimmt die gesamte Haftung für die ordnungsgemäße Anwendung dieser Informationen unter Verwendung seiner eigenen technischen Expertise und seines Know-hows.

im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, Die oben genannten Garantien sind die einzigen Garantien, die der Verkäufer in Bezug auf die Produkte gewährt, und ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Versprechen und Garantien, die sich aus dem Geschäftsverlauf, dem Leistungsverlauf, dem Handelsbrauch, kraft Gesetzes oder anderweitig ergeben, und schließen diese aus und lehnen sie ab. einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob der Zweck oder die Verwendung dem Verkäufer in Spezifikationen, Zeichnungen oder anderweitig offengelegt wurde oder nicht.

Die Garantien des Verkäufers erstrecken sich nur auf den Käufer. Keine andere Partei ist ein Drittbegünstigter oder berechtigt, einen Gewährleistungs- oder ähnlichen Anspruch gegen den Verkäufer geltend zu machen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Garantie zu erfüllen oder Dienstleistungen zu erbringen, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung für die betreffenden Produkte, die Gegenstand eines Anspruchs sind, erhalten hat.

  1. GELTENDMACHUNG VON GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN.
    • Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und dem Verkäufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen jede Behauptung über die Nichtkonformität der Produkte zu melden. Der Verkäufer hat das Recht, angemessene Nachweise für die Einreichung eines Garantieanspruchs zu verlangen und angemessene Anforderungen zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausdrucke der vom Käufer durchgeführten diagnostischen Testergebnisse und aller anderen relevanten Daten. Der Verkäufer benötigt eine angemessene Gelegenheit, um die Produkte zu inspizieren und die Nichtkonformität zu bestätigen sowie bei der Identifizierung und Eindämmung zusätzlicher fehlerhafter Produkte behilflich zu sein. Der Käufer benötigt die schriftliche Genehmigung des Verkäufers, bevor er Produkte zurücksenden kann. Bei abgelehnten Sendungen trägt der Käufer das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte während des Transports. Wenn der Verkäufer vernünftigerweise feststellt, dass die Ablehnung unzulässig war, ist der Käufer für alle Kosten verantwortlich, die dem Verkäufer durch die unsachgemäße Ablehnung entstehen.
    • Bei einer Verletzung der Garantie in Bezug auf die in den Produkten enthaltenen Dienstleistungen muss der Käufer einen Anspruch geltend machen, in dem die Nichtkonformität in angemessener Ausführlichkeit aufgeführt ist, und der Verkäufer muss wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die festgestellten fehlerhaften Dienstleistungen erneut zu erbringen. Wenn der Verkäufer zu dem Schluss kommt, dass die Wiederholung dieser fehlerhaften Dienstleistungen nicht durchführbar ist, erstattet der Verkäufer die vom Käufer gezahlten Gebühren, die diesen fehlerhaften Dienstleistungen zuzuordnen sind, und der Verkäufer übernimmt keine weitere Haftung. Der Käufer hat alle Gewährleistungsansprüche für Dienstleistungen spätestens zehn (10) Kalendertage nach dem ersten Erhalt der Dienstleistungen geltend zu machen.
  2. BESCHRÄNKUNG DER RECHTSBEHELFE. Im Falle eines Verstoßes gegen die Garantie des Verkäufers beschränkt sich der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers gegen den Verkäufer nach Wahl des Verkäufers auf die Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Produkte (oder, in Bezug auf Dienstleistungen, wie in Abschnitt 7(b) angegeben), für die der Käufer einen Anspruch geltend macht, oder auf die Ausstellung einer Gutschrift für die fehlerhaften Produkte. Produkte, die während der Garantiezeit repariert oder ersetzt werden, sind für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder neunzig (90) Tage ab dem Datum des Versands dieser Produkte durch die vorstehenden Garantien abgedeckt, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Dieser ausschließliche Rechtsbehelf gilt nicht als seinen wesentlichen Zweck verfehlt, solange der Verkäufer bereit und in der Lage ist, die fehlerhaften Produkte zu reparieren oder zu ersetzen (oder erneut auszuführen), und in jedem Fall ist die Gesamthaftung des Verkäufers für alle dem Käufer zustehenden Schäden auf den Kaufpreis beschränkt, den der Käufer für die fehlerhaften Produkte gezahlt hat. Im Falle eines Produktrückrufs muss der Käufer die Verwendung des Produkts oder von Komponenten eines Produkts nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers unverzüglich einstellen. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers im Falle eines Rückrufs eines Produkts ist die in diesem Abschnitt 8 beschriebene Verpflichtung. DIESER ABSATZ LEGT DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS BEI VERLETZUNG DER GARANTIE FEST.
  3. EINSCHRÄNKUNGEN VON KLAGEN UND HAFTUNG. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, unabhängig davon, ob der Käufer innerhalb dieses Zeitraums Kenntnis von dem Anspruch hatte. Bei Ansprüchen oder Klagen im Rahmen oder im Zusammenhang mit einer Bestellung gemäß diesen Bedingungen, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer Garantie, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder einer anderen unerlaubten Handlung oder einer anderen Rechtstheorie beruhen, haftet der Verkäufer nicht für indirekte, besondere, zufällige, strafbare oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Einnahmen, Datenverluste, Nutzungsausfall, Rufschädigung oder Verlust von Kunden, selbst wenn der Verkäufer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und ungeachtet des Versagens eines wesentlichen Zwecks eines Rechtsbehelfs in diesen Bedingungen. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, IST DIE MAXIMALE HAFTUNG DES VERKÄUFERS, FALLS VORHANDEN, FÜR ALLE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAGSBRUCH, GARANTIEVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER EINER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE ERGEBEN, AUF EINEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER DEN PREIS DER BETREFFENDEN PRODUKTE NICHT ÜBERSTEIGT.
  4. VERWENDUNG VON PRODUKTEN.Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte in Übereinstimmung mit den vom Verkäufer bereitgestellten Produktspezifikationen zu verwenden. Produkte sind nicht zugelassen für die Verwendung in (a) Lebenserhaltungssystemen, menschlichen Implantaten, nuklearen Einrichtungen oder anderen Anwendungen, bei denen ein Produktversagen zum Verlust von Menschenleben oder katastrophalen Sachschäden führen könnte; oder (b) chemische, biologische oder nukleare Waffen, Raketensysteme (einschließlich ballistischer Raketensysteme, Trägerraketen und Höhenforschungsraketen) oder unbemannte Luftfahrzeuge, die in der Lage sind, diese zu transportieren, oder bei der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen (zusammen "verbotene Anwendungen"). Wenn der Käufer die Produkte zur Verwendung in einer solchen verbotenen Anwendung verwendet oder verkauft oder die Produktspezifikationen nicht einhält, erkennt der Käufer an, dass eine solche Nutzung, ein solcher Verkauf oder eine solche Nichteinhaltung auf eigenes Risiko des Käufers erfolgt. Der Käufer verpflichtet sich, dies allen nachfolgenden Käufern oder Nutzern schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Anteilseigner, leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Verlusten, Klagen, Urteilen und Schäden, einschließlich Neben- und Folgeschäden, Kosten und Anwaltskosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben oder daraus entstehen: (i) die Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers durch den Verkäufer; (ii) Änderung eines Produkts durch den Käufer; oder (iii) die Verwendung des Produkts in einer verbotenen Anwendung durch den Käufer oder einen Dritten.
  5. ENTSCHULDIGUNG FÜR DIE LEISTUNG. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder für Nichtlieferungen oder andere Nichterfüllungen, ganz oder teilweise, die durch das Eintreten von Eventualitäten verursacht werden, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle oder der Kontrolle der Lieferanten des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfall oder Verzögerung des Transports, behördliche Maßnahmen, gerichtliche Maßnahmen, Pandemien, Arbeitskämpfe, Feuer, Unfall, Naturereignisse, Mangel an Arbeitskräften, Brennstoff oder Rohstoffen zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis oder Maschinen- oder technisches Versagen. Der Verkäufer wird sich bemühen, den Käufer unverzüglich schriftlich über jedes Ereignis zu informieren, das die Leistung des Verkäufers beeinträchtigt. Das einzige Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf die entschuldigte Unfähigkeit des Verkäufers zur Leistung, die über sechzig (60) Tage hinausgeht, besteht darin, den Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Tagen nach Zahlung aller gemäß Abschnitt 5(a) geschuldeten Beträge schriftlich zu kündigen.
  6. Verletzung des geistigen Eigentums. Sollte ein Dritter behaupten, dass ein Produkt ein gültiges Recht an geistigem Eigentum nach den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten, Kanadas oder der Europäischen Union verletzt, das zum Zeitpunkt des Versands des Produkts bestand (im Folgenden "Anspruch"), verteidigt der Verkäufer den Käufer gegen den Anspruch und stellt den Käufer von einem rechtskräftigen Urteil gegen den Käufer frei, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten, die darin zugesprochen werden (oder gegen die Kosten für die Beilegung des Anspruchs, wie vereinbart vom Verkäufer). Diese Verpflichtung ist an folgende Bedingung geknüpft: (i) Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich über alle Ansprüche, an denen der Käufer beteiligt ist und in denen ein solcher Verstoß geltend gemacht wird; (ii) Der Käufer kooperiert uneingeschränkt mit dem Verkäufer bei der Verteidigung des Anspruchs; und (iii) der Käufer dem Verkäufer erlaubt, die Verteidigung zu kontrollieren, einschließlich der Beilegung oder des Vergleichs des Anspruchs. Die Verpflichtung des Verkäufers in Bezug auf Gebrauchsmuster gilt nur für Verletzungen, die sich ausschließlich aus der inhärenten Funktionsweise gemäß den Spezifikationen und Anweisungen des Verkäufers für solche Produkte ergeben. Für den Fall, dass solche Produkte ein Recht an geistigem Eigentum im Sinne der obigen Definition verletzen, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das Recht zu verschaffen, diese Produkte weiter zu verwenden oder die Produkte durch einen nicht verletzenden Artikel von gleichwertiger Form/Passform/Funktion zu ersetzen oder dem Käufer eine Gutschrift für die verletzenden Produkte zu gewähren und deren Rückgabe zu akzeptieren. In diesem Fall kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen auch jede Bestellung in Bezug auf zukünftige Lieferungen dieser Produkte ohne Haftung stornieren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Käufer zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit sich der Anspruch aus (i) einem vom Käufer bereitgestellten Design oder einer Spezifikation ergibt, die vom Verkäufer gemäß den Anweisungen des Käufers umgesetzt wurde; (ii) die Kombination eines Produkts mit einem anderen Artikel oder System, das nicht vom Verkäufer bereitgestellt wurde, oder (iii) Änderungen, die der Käufer am Produkt vornimmt, die dazu führen, dass es gegen das Urheberrecht verstößt.
  7. EINHALTUNG VON GESETZEN. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Antikorruptionsgesetze wie den U.S. Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act und die lokalen Umsetzungsgesetze der OECD-Antikorruptionskonvention sowie Umweltvorschriften und -vorschriften, einschließlich der (i) Richtlinie der Europäischen Union über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU), (ii) der Richtlinie über Verpackungsabfälle (94/62/EG) und (iii) der Batterierichtlinie (2006/66/EG), alle in der jeweils geltenden Fassung und alle damit zusammenhängenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen, die jeweils in Kraft sind.
  8. EXPORTKONTROLLE.Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer verkauften oder bereitgestellten Produkte den Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Japans oder anderer Länder unterliegen können, in die oder aus denen die Produkte importiert oder exportiert werden dürfen ("Exportgesetze"). Der Käufer ist verpflichtet, die geltenden Exportgesetze einzuhalten und alle Lizenzen, Genehmigungen oder sonstigen Genehmigungen einzuholen, die für die Übertragung, den Export, die Wiederausfuhr oder die Einfuhr der Produkte erforderlich sind. Der Käufer darf weder direkt noch indirekt Produkte in ein Land, eine Gerichtsbarkeit, eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einrichtung importieren, exportieren, reexportieren oder übertragen (oder deren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Übertragung veranlassen), in ein Land, eine Gerichtsbarkeit, ein Unternehmen, eine solche Organisation oder eine solche Einrichtung importieren, exportieren, reexportieren oder übertragen (oder deren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Übertragung veranlassen). Der Käufer wird den Verkäufer informieren, wenn er weiß oder wissen sollte, dass es sich bei dem Produkt nach geltendem Recht um eine "kontrollierte Technologie" handelt. Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich schriftlich über Folgendes informieren: (a) strafrechtliche Verurteilungen; (b) Ausschluss; (c) Anklage oder andere Anklage wegen Verstoßes gegen Strafgesetze oder -vorschriften; (d) Unfähigkeit, einen Vertrag mit einer Regierungsbehörde abzuschließen oder eine Lizenz oder eine andere Form der Genehmigung von ihr zu erhalten; oder (e) Verweigerung, Aussetzung oder Widerruf der Berechtigung, an Exporten, Importen oder Geschäften beteiligt zu sein.
  9. STAATLICHE AUFTRÄGE.
    • Der Verkäufer ist ein Vertreiber von "Handelsartikeln" im Sinne von FAR 2.101. Sofern nicht anders vereinbart, beabsichtigt der Verkäufer nicht, Produkte an die US-Regierung oder einen übergeordneten Auftragnehmer zu verkaufen, die die Definition "kommerzieller Artikel" in FAR 2,1 nicht erfüllen. Dementsprechend stimmt der Verkäufer nur den Klauseln in der Federal Acquisition Regulation ("FAR") und den FAR-Ergänzungen der Agentur (je nach Kunde der US-Regierung) zu, die ausdrücklich in einen Untervertrag für Handelsartikel aufgenommen werden müssen, wie in FAR 52,24-6(c)(1) oder einem FAR-Nachtrag der Agentur dargelegt.
    • Wenn Produkte im Rahmen eines Regierungsvertrags oder Unterauftrags gekauft werden, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich über die Bestimmungen aller Gesetze und Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen informieren, die in den Vertrag über die bestellten Produkte aufgenommen werden müssen. Wenn die Einhaltung dieser Bestimmungen die Kosten oder die Haftung des Verkäufers erhöht oder die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers belastet, ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, eine gesonderte Zahlung der zusätzlichen Kosten zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen.
  10. VERTRAULICHKEIT. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen des Verkäufers oder seiner verbundenen Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Muster, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Finanzinformationen, Rabatte oder Rabatte, die vom Verkäufer an den Käufer weitergegeben werden, unabhängig davon, ob sie mündlich offengelegt oder offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder Medien abgerufen werden, und ob sie gekennzeichnet sind oder nicht, die in Verbindung mit diesen Bedingungen als "vertraulich" bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind, sind vertraulich, ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung und dürfen nicht offengelegt, verwendet oder kopiert werden, es sei denn, der Verkäufer hat dies im Voraus schriftlich genehmigt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer alle vom Verkäufer erhaltenen Unterlagen und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Der Verkäufer hat Anspruch auf Unterlassung bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt, ohne dass eine Kaution hinterlegt werden muss. Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, es sei denn, sie sind auf einen Verstoß des Käufers zurückzuführen. Für den Fall, dass das Personal des Käufers eine Einrichtung des Verkäufers besucht, werden alle Informationen, die durch einen solchen Besuch erhalten werden, vom Käufer vertraulich behandelt und vom Käufer ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben.
  11. KREDIT-GENEHMIGUNG. Der Käufer wird alle Finanzinformationen zur Verfügung stellen, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit vernünftigerweise anfordert, um das Kreditlimit des Käufers festzulegen oder aufrechtzuerhalten. Der Versand und die Lieferung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen unterliegen jederzeit der Genehmigung der Kreditabteilung des Verkäufers, und der Verkäufer kann jederzeit den Versand oder die Lieferung oder die Erbringung von Dienstleistungen ablehnen, es sei denn, es handelt sich um einen Zahlungseingang oder um Bedingungen oder Sicherheiten, die für den Verkäufer zufriedenstellend sind. Der Verkäufer kann eine Finanzierungserklärung nach dem einheitlichen Handelsgesetzbuch in Bezug auf die an den Käufer verkauften Produkte einreichen, um das Interesse des Verkäufers an diesen Produkten zu schützen, bis die vollständige Zahlung durch den Käufer erfolgt ist.
  12. STANDARDWERT. Die Leistung des Verkäufers kann vom Käufer nur dann gekündigt werden, wenn der Verkäufer in erheblicher Verzug ist, und nur dann, wenn der Verkäufer vor Erhalt der Kündigungsmitteilung eine schriftliche Mitteilung erhalten hat, in der ein solcher Verzug angegeben ist, ein solcher Verzug nach keiner Bestimmung dieser Bedingungen entschuldbar ist und ein solcher Verzug nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen (oder einem längeren Zeitraum, der unter den gegebenen Umständen angemessen ist) nach Erhalt einer solchen Inverzugsetzung beim Verkäufer behoben wurde. Die Lieferung von fehlerhaften Produkten gibt dem Käufer die in Abschnitt 8 dieser Bedingungen dargelegten Rechte, gilt jedoch nicht als wesentlicher Verzug für die Zwecke der Kündigung. Für den Fall, dass der Käufer berechtigt ist, wegen Verzuges zu kündigen, wird der Käufer von der Verpflichtung befreit, für Arbeiten zu zahlen, die der Verkäufer vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung nicht ausgeführt hat. Ein Verzug des Verkäufers führt nicht dazu, dass der Verkäufer oder seine verbundenen Unternehmen durch Zahlung, Aufrechnung oder anderweitig für andere Schäden haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder Nebenschäden handelt, und unabhängig davon, ob sie nach Vertragstheorien oder unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Der Käufer hat weder das Recht noch die Möglichkeit zur Aufrechnung, Kürzung, Abzinsung oder Rückforderung gegen den Verkäufer oder seine verbundenen Unternehmen, und der Käufer ist verpflichtet, alle Ansprüche zu verfolgen, die der Käufer gegen den Verkäufer geltend macht oder geltend machen könnte, unabhängig davon, wann sie entstanden sind, unabhängig von der Verpflichtung des Käufers, den Verkäufer für alle Produkte zu bezahlen.
  13. GEISTIGES EIGENTUM.
    • Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass, wenn der Verkäufer urheberrechtlich geschützte Informationen, geistiges Eigentum, Arbeitsergebnisse, Konzepte, Ideen für Erfindungen oder Verbesserungen entwickelt, unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht (zusammen "geistiges Eigentum"), die vom Verkäufer in Verbindung mit den Produkten konzipiert, hergestellt, zuerst in die Praxis umgesetzt oder erzeugt werden, allein oder gemeinsam mit dem Käufer oder einem anderen, alle Rechte und das Eigentum an diesem geistigen Eigentum beim Verkäufer liegen.
    • Der Käufer erwirbt im Rahmen einer Bestellung kein Eigentum oder Rechte am geistigen Eigentum des Verkäufers, unabhängig davon, wann dieses geistige Eigentum erstellt, konzipiert, generiert oder produziert wurde. Das gesamte geistige Eigentum des Verkäufers ist dem Verkäufer vorbehalten, und der Käufer darf die vom Verkäufer bereitgestellten Produkte nicht selbst kopieren, reproduzieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren und andere nicht dazu befähigen oder anweisen.
    • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vom Verkäufer vereinbart wurde, überträgt der Verkauf der Produkte keine stillschweigende, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig im Rahmen von Eigentums- oder Patentrechten des Verkäufers an Kombinationen der Produkte mit anderen Elementen. Der Verkäufer behält sich das Eigentum und alle Rechte an Erfindungen vor, die sich auf die Produkte beziehen. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wird dem Käufer keine Lizenz im Rahmen von Rechten an geistigem Eigentum des Verkäufers übertragen.
  14. ABKÜNDIGUNG/PRODUKTÄNDERUNGEN. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann der Verkäufer jedes von ihm verkaufte Produkt jederzeit einstellen. Der Verkäufer kann Änderungen an Produkten und Prozessen vornehmen, ohne den Käufer darüber zu informieren oder zu genehmigen, solange die Leistungsspezifikationen des Produkts durch die Änderung nicht negativ beeinflusst werden. Wenn eine vom Käufer vorgeschlagene Änderung die Kosten des Verkäufers erhöht oder die Lieferzeiten des Verkäufers verkürzt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, diese Änderung umzusetzen, bis sich Käufer und Verkäufer auf eine angemessene Anpassung der Preisgestaltung/des Zeitplans geeinigt haben.
  15. ENTSCHÄDIGUNG. Außer in dem Umfang, der ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Verkäufers zurückzuführen ist, wird der Käufer den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Aktionäre, leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von allen Kosten, Ausgaben, Schäden, Urteilen oder anderen Verlusten freistellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten und angemessene Anwaltskosten, die sich aus (a) der Auswahl des Käufers, Nutzung, Verkauf oder Weiterverarbeitung des Produkts oder der Produkte des Käufers, die die Produkte enthalten, (b) Verstoß des Käufers gegen diese Bedingungen oder den Vertrag oder (c) Verstoß des Käufers gegen das Gesetz.
  16. Sicherheitsdatenblatt. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer dem Käufer gegebenenfalls Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt hat, die die erforderlichen Warnhinweise sowie Sicherheits- und Gesundheitsinformationen zu den Produkten enthalten. Der Käufer wird diese Informationen verbreiten, um Personen, von denen der Käufer vernünftigerweise voraussehen kann, dass sie solchen Gefahren ausgesetzt sein könnten, vor möglichen Gefahren zu warnen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte sicher zu handhaben, zu testen, zu lagern, zu transportieren, zu behandeln, zu entsorgen und zu verwenden, einschließlich aller Praktiken, die geltende Gesetze vorschreiben können. Der Käufer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Dritte zu warnen und zu schützen, die Gefahren und Risiken ausgesetzt sind, waren oder ausgesetzt sein könnten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Besitz, der Handhabung, der Prüfung, der Lagerung, dem Transport, der Behandlung, der Entsorgung und der sonstigen Verwendung der Produkte ergeben. Der Käufer übernimmt alle Haftungen, Schäden, Verletzungen, Strafen, Bewertungen, Bußgelder, Verluste, Rechtsbehelfe, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und damit verbundene Anwaltskosten und -ausgaben) an Personen oder Eigentum, die sich aus und im Zusammenhang mit seinem Eigentum, Besitz, Prüfung, Handhabung, Lagerung, Transport, Behandlung, Entsorgung oder sonstigen Produktgebrauch ergeben. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Supportleistungen für die Produkte zu erbringen.
  17. KEINE WERBUNG. Der Käufer darf den Namen oder die Marken des Verkäufers oder der verbundenen Unternehmen des Verkäufers nicht in Anzeigen, Produktbeschreibungen, Verpackungsmaterialien, Websites oder anderen Werbematerialien verwenden, es sei denn, der Verkäufer hat zuvor schriftlich zugestimmt.
  18. AUFGABE. Keine Bestellung oder ein Anspruch gegen den Verkäufer, der sich direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ergibt, kann vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden. Die verbundenen Unternehmen des Verkäufers können bestimmte Verpflichtungen des Verkäufers aus diesen Bedingungen erfüllen. Der Verkäufer kann seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ganz oder teilweise an eines seiner verbundenen Unternehmen abtreten oder erneuern. Der Verkäufer kann Verpflichtungen aus dem Vertrag an Unterauftragnehmer vergeben, solange der Verkäufer dafür verantwortlich bleibt.
  19. ABHILFEMASSNAHMEN. Die Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers sind kumulativ und ergänzen alle anderen Rechtsmittel, die nach Gesetz oder Billigkeit vorgesehen sind. Der Verkäufer ist berechtigt, Kosten, angemessene Anwaltsgebühren und Zinsen in gesetzlicher Höhe für die Geltendmachung oder Verteidigung von Klagen zurückzufordern, die sich ganz oder teilweise aus der Nichtzahlung fälliger Beträge durch den Käufer oder einer anderen Vertragsverletzung ergeben.
  20. STREITBEILEGUNG, GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND.
    • Käufer und Verkäufer werden sich zunächst bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder in Bezug auf die Produkte ergeben, durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Kann eine Streitigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt werden, kann jede Partei eine unverbindliche Mediation durch einen von beiden Parteien genehmigten Mediator beantragen. Die Kosten der Mediation gehen zu gleichen Teilen zu Lasten der Parteien. Wenn die Parteien die Streitigkeit nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach der Ernennung eines Mediators oder innerhalb einer anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist beigelegt haben, kann jede Partei vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts rechtliche Schritte einleiten.
    • Sofern der Verkäufer nicht von seinem in Unterabschnitt (c) unten dargelegten Recht auf ein Schiedsverfahren Gebrauch macht, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben und von den Parteien nicht durch die oben genannten Verhandlungs- oder Mediationsverfahren beigelegt wurden, dem Gerichtsstand und der Gerichtsbarkeit wie folgt:
      1. Wenn es sich bei dem Verkäufer um ein amerikanisches Unternehmen (Nord-, Mittel- oder Südamerika) handelt, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen des Bundesstaates Delaware, USA, ohne Bezugnahme auf dessen Rechtswahl oder Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, sich für alle Klagen, die sich im Zusammenhang damit ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte des Bundesstaates Delaware zu unterwerfen.
      2. Wenn es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen mit Sitz in der EMEA-Region handelt, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen Englands, ohne Bezugnahme auf die Rechtswahl oder die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, sich für alle Klagen, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes England mit Sitz in London zu unterwerfen.
  • Wenn es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen mit Sitz in der APAC-Region handelt, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen von Singapur, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Rechtswahl (außer in Fällen, in denen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer in der Volksrepublik China ("VR China") ansässig sind, in diesem Fall gelten die Gesetze der VR China ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Rechtswahl). Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Singapur zu unterwerfen, mit der Ausnahme, dass alle Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die beide in der VR China ansässig sind, durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden, das vor dem Hong Kong International Arbitration Centre in Übereinstimmung mit seiner Schiedsgerichtsordnung durchgeführt wird. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend.
  • Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Unterabschnitts (b) hat der Verkäufer das alleinige Recht, anstelle eines Gerichtsverfahrens ein verbindliches Schiedsverfahren einzuleiten. Für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen entscheiden, die Streitigkeit stattdessen durch ein verbindliches Schiedsverfahren beilegen zu lassen, vorausgesetzt, der Verkäufer teilt dem Käufer diese Wahl innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Datum, an dem die Klagezustellung ursprünglich von einer Partei der anderen Partei im Gerichtsverfahren zugestellt wurde, schriftlich mit. Jede Partei ist für ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren verantwortlich. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend, und jedes Gericht, das für ihn zuständig ist oder für die betreffende Partei und ihr Vermögen zuständig ist, kann ein Urteil über den Schiedsspruch erlassen werden.
  • DIE BESTIMMUNGEN DES ÜBEREINKOMMENS DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER VERTRÄGE ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF GELTEN NICHT FÜR DIESE BEDINGUNGEN.

 

  1. GESAMTE VEREINBARUNG. Die Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf die Transaktion, die unter diese Bedingungen fällt, und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen zwischen den Parteien. Weder auf diese Bedingungen noch auf die Vereinbarung kann mündlich verzichtet, geändert, modifiziert, erweitert oder entlastet werden, sondern nur durch schriftliche Vereinbarung und Unterzeichnung durch die Partei, gegen die die Durchsetzung eines solchen Verzichts, einer solchen Änderung, Modifikation, Erweiterung oder Entlastung angestrebt wird.
  2. SALVATORISCHE KLAUSEL. Diese Bedingungen und die Vereinbarung unterliegen allen geltenden Gesetzen und werden so ausgelegt, dass sie allen geltenden Gesetzen entsprechen. Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung oder ein Teil einer Bestimmung nach geltendem Recht für nicht durchsetzbar erklärt oder befunden wird, wird diese Bestimmung nach Möglichkeit so ausgelegt, dass sie nach geltendem Recht so weit wie möglich durchsetzbar ist. Der Rest der Vereinbarung wird so ausgelegt, als ob die nicht durchsetzbare Bestimmung oder der nicht durchsetzbare Teil gemäß dem vorstehenden Satz ausgelegt worden wäre, oder, wenn eine solche Auslegung nach geltendem Recht nicht möglich ist, so, als ob die nicht durchsetzbare Bestimmung oder der Teil nie Teil dieser Bedingungen oder der Vereinbarung gewesen wäre.
  3. ÜBERLEBEN. Jedes Recht oder jede Verpflichtung einer Partei, die aufgrund ihrer Art oder ihres Kontexts die Kündigung oder den Ablauf des anwendbaren Angebots oder dieser Bedingungen überdauern soll, bleibt auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 16 und alle Entschädigungsverpflichtungen des Käufers.

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