Nutzungsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2018

Bitte lesen Sie sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“, „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sorgfältig durch, bevor Sie die von der Boyd Corporation („uns“, „wir“ oder „unser“) betriebene Website https://www.boydcorp.com (den „Service“) nutzen.

Ihr Zugriff auf und Ihre Nutzung des Service erfordert Ihre Zustimmung und Einhaltung dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Besucher, Nutzer und andere Personen, die auf den Service zugreifen oder diesen nutzen möchten.

Durch den Zugriff oder die Nutzung des Service erklären Sie sich einverstanden, dass Sie diesen Bedingungen verpflichtet sind. Sollten Sie jeglichem Bestandteil dieser Bedingungen widersprechen, haben Sie keine Erlaubnis, auf den Service zuzugreifen.

Geistiges Eigentum
Der Service und dessen ursprüngliche Inhalte, Merkmale und Funktionen sind und bleiben alleiniges Eigentum der Boyd Corporation und ihrer Lizenzgeber. Der Service ist durch Urheberrechte, Markenzeichen und andere Gesetze sowohl der Vereinigten Staaten als auch anderer Länder geschützt. Unsere Markenzeichen und Handelsaufmachung dürfen ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch die Boyd Corporation nicht für andere Produkte oder Services genutzt werden.

Links zu anderen Websites
Unser Service beinhaltet Links zu Websites oder Services Dritter, die kein Eigentum der Boyd Corporation sind und über die wir keine Kontrolle haben.

Die Boyd Corporation hat keine Kontrolle über und übernimmt auch keinerlei Haftung für Inhalte, Datenschutzrichtlinien oder -praktiken von Websites oder Services Dritter. Wir übernehmen keine Haftung für Angebote dieser Organisationen/Einzelpersonen oder deren Websites.

Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Boyd Corporation keine Verantwortung oder Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste übernimmt, die durch, in Zusammenhang oder in Verbindung mit der Nutzung oder dem Verlass auf solche Inhalte, Waren oder Services entstehen, die auf oder über Websites oder Services Dritter zur Verfügung gestellt werden.

Wir raten Ihnen dringend dazu, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien aller Websites oder Services Dritter sorgfältig zu lesen, die Sie besuchen bzw. nutzen.

Kündigung
Wir können Ihren Zugriff auf den Service jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Haftung kündigen oder beenden, ohne dass dies einer schriftlichen Ankündigung bedarf, uneingeschränkt und ohne Angabe von Gründen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verletzung dieser Bedingungen.

Alle Bestimmungen der Bedingungen, die ihrer Natur nach eine Beendigung überdauern sollten, sollen die Beendigung überdauern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehalt, Haftungsausschluss, Schadloshaltung und Haftungsbeschränkung.

Schadloshaltung
Sie stimmen zu, dass Sie die Boyd Corporation und ihre Lizenzgeber und Lizenznehmer, Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Vertreter, Verantwortlichen und Direktoren vor Klagen, Schäden, Verpflichtungen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten oder Schulden und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtsanwaltskosten) schützen, verteidigen und schadlos halten, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit a) Ihrem Zugriff auf und Ihrer Nutzung des Service oder b) einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen.

Haftungsbeschränkung
Die Boyd Corporation, ihre Direktoren, Mitarbeiter, Partner, Vertreter, Lieferanten und verbundenen Unternehmen übernehmen in keinem Fall Haftung für indirekte, strafbare, fahrlässige, besondere oder Folgeschäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Daten, Nutz- und Firmenwerte oder andere immaterielle Verluste, die sich aus (i) Ihrem Zugriff auf oder Ihrer Nutzung des Service oder Ihrer Unfähigkeit eines Zugriffs auf oder Ihrer Nutzung des Service; (ii) jeglichem Verhalten und Inhalte Dritter hinsichtlich des Service; (iii) durch den Service erhaltener Inhalte; und (iv) einem nicht autorisierten Zugriff auf, einer unautorisierten Nutzung oder Änderung Ihrer Übermittlungen oder Inhalte ergeben, weder auf Basis von Garantien, Verträgen, unerlaubten Handlungen (einschließlich Nachlässigkeit) oder anderer Rechtstheorien, ungeachtet ob wir auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurden oder nicht, und selbst dann nicht, wenn sich herausgestellt hat, dass ein hierin festgelegtes Rechtsmittel nicht seinen eigentlichen Zweck erfüllt.

Haftungsausschluss
Ihre Nutzung dieses Service erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Der Service wird „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Der Service wird ohne jegliche Garantien zur Verfügung gestellt, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine implizite Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der Nichtverletzung oder der Erfüllung einer bestimmten Leistung.

Die Boyd Corporation, ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber geben keine Garantie, dass a) der Service störungsfrei oder sicher funktioniert oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort verfügbar ist, b) mögliche Fehler oder Defekte behoben werden, c) der Service frei von Viren oder anderen schädlichen Bestandteilen ist, oder d) die Ergebnisse der Nutzung des Service Ihre Erwartungen erfüllen.

Ausschlüsse
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss bestimmter Garantien oder die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung für zufällige oder Folgeschäden, sodass oben genannte Beschränkungen möglicherweise nicht für Sie gelten.

Geltendes Recht
Diese Bedingungen unterliegen der Gesetzgebung des Bundesstaats Kalifornien, Vereinigte Staaten, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.

Sollten wir die Umsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Bedingungen unterlassen, gilt dies nicht als Verzicht auf diese Rechte. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und durchsetzbar. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns hinsichtlich unseres Service dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, die wir hinsichtlich des Service getroffen haben mögen.

Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach alleinigem Ermessen zu ändern oder zu ersetzen. Wir informieren über relevante Änderungen mindestens 30 Tage bevor neue Bedingungen in Kraft treten. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen, was wir als relevante Änderung betrachten.

Durch Ihren Zugriff auf oder Ihre Nutzung unseres Service nach Inkrafttreten von Änderungen stimmen Sie den geänderten Bedingungen zu. Sollten Sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht länger dazu berechtigt, den Service zu nutzen.

Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Einkaufsbedingungen für Lieferanten

Letzte Aktualisierung: 18. November 2020

1. VERTRAG UND ABNAHME

Diese Boyd Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferanten gelten für jede elektronische oder schriftliche Bestellung ("Bestellung"), die von LTI Holdings, Inc. (dba Boyd Corporation) oder einer ihrer Tochtergesellschaften (jeweils ein "Käufer") ausgestellt wird. Eine solche Bestellung ist das Angebot des Käufers, die in dieser Bestellung identifizierte Ware und/oder alle damit verbundenen Dienstleistungen (zusammen die "Waren") zu erwerben. Der Verkäufer hat eine Bestellung in der fassungsgemäßen Fassung angenommen: (i) fünf (5) Werktage nach Erhalt der Bestellung durch den Verkäufer, sofern der Verkäufer nichts anderes per E-Mail oder in anderer Form des Schreibens abgelehnt hat; oder (ii) den Beginn von Arbeiten oder Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags durch den Verkäufer. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers vereinbart, ist jeder Vorschlag für zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder der Versuch des Verkäufers, die Bedingungen dieses Angebots oder des Vertrages in irgendeiner Weise zu ändern, für den Käufer nicht bindend und wird ausdrücklich abgelehnt. Nach Annahme wird die Bestellung zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen Dokumenten, die ausdrücklich in die Bestellung aufgenommen oder gesondert schriftlich vereinbart wurden, wie Spezifikationen, Zeichnungen, Anforderungen des Kunden des Käufers oder Qualitätsanforderungen, zu einem verbindlichen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (zusammen der "Vertrag"). Der Verkäufer erkennt an, dass er diesen Vertrag gelesen hat und versteht.

2. ANFORDERUNGEN.

Während der Laufzeit (wie im Folgenden definiert) des Vertrages stellt der Verkäufer dem Käufer waren Waren zur Verfügung, die die aktuellen Produktionsanforderungen des Käufers zum Preis der Preise (wie im Folgenden definiert) erfüllen.

3. PREIS GESTALTUNG UND ZAHLUNG.

a) Preise. Die Preise für waren im Vertrag angegeben (die "Preise"). Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, umfasst die Preisgestaltung alle Tarife, Zölle und anwendbaren Bundes-, Landes-, Provinz- und Kommunalsteuern außer Umsatz, Mehrwertsteuer oder ähnlichen Umsatzsteuern oder -abgaben. Der Verkäufer wird dem Käufer alle Verkäufe, Mehrwertsteuern oder ähnlichen Umsatzsteuern oder -gebühren, die der Verkäufer gesetzlich zur Zahlung oder Einziehung vom Käufer verlangt, gesondert in Rechnung stellen. Sofern in einem Auftrag nichts anderes bestimmt ist, werden alle Zahlungen für Waren in der Landeswährung des Herstellungsortes des Verkäufers für die Ware oder im Falle von Dienstleistungen in der Landeswährung des Standorts des Käufers erfolgen, der die Dienstleistungen erhält. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für Schwankungen der Währungs- und Rohstoffkosten. b) Revisionen. Jede Änderung der Preisgestaltung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers. Der Verkäufer darf weder den Verkauf von Waren an den Käufer verweigern noch den Kauf von Waren vom Verkäufer verweigern, um Änderungen der Preise zu erzwingen. Für den Fall, dass der Käufer einer Änderung der Preise schriftlich zustimmt, wird diese Anpassung sofort wirksam und gilt für alle waren, die hierunter gekauft wurden und den Herstellungsort zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht verlassen haben. c) Rechnungen. Originalrechnungen und Packlisten sind vom Verkäufer einzureichen und umfassen: Bestellnummer, Positionsnummer, Teilenummer, Warenbeschreibung, Stückpreis, Mengen, vollständige Rechnungsadresse, erweiterte Summen und alle anwendbaren Steuern oder sonstigen Abgaben. Lossendungen werden anteilig in Rechnung gestellt. Geringfügige unbeabsichtigte Verwaltungsfehler, die in einer Rechnung enthalten sind, sind strafbar und stellen keinen Grund für eine vorzeitige Zahlung dar. d) Steuern; Aufgaben. Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, umfasst die Preisgestaltung alle Zölle, Tarife und anwendbaren Bundes-, Landes-, Provinz- und Kommunalsteuern außer Umsatz, Mehrwertsteuer oder ähnlichen Umsatzsteuern oder -abgaben. Der Verkäufer wird dem Käufer alle Verkäufe, Mehrwertsteuern oder ähnlichen Umsatzsteuern oder -gebühren, die der Verkäufer gesetzlich zur Zahlung oder Einziehung vom Käufer verlangt, gesondert in Rechnung stellen. (e) Die meistfavorisierten Kosten. Die Preise für eine Oder Leistung sind immer der niedrigste Preis, den der Verkäufer einem Dritten für diese gleichwertige Gut oder Dienstleistung in Rechnung stellt, unabhängig von besonderen Bedingungen, Rabatten oder Zertifikaten jeglicher Art. Für den Fall, dass der Verkäufer einen niedrigeren Preis als den dem Käufer zur Verfügung gestellten Preis anbietet, entweder als allgemeine Preissenkung oder nur für einige Kunden, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich über diesen Preis und Preis zu informieren, indem er dem Käufer einen Betrag in Höhe der Differenz des vom Käufer gezahlten Preises und des niedrigeren Preises für alle vom Käufer bestellten Waren oder Dienstleistungen, die rückwirkend zum Zeitpunkt des Verkaufs des oder Service zum niedrigeren Preis. f) Zahlung. Sofern von den Vertragsparteien im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, betragen die Zahlungsbedingungen für alle hierunter gelieferten Waren 60 Tage ab Rechnungseingang, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Der Verkäufer hat das Recht, solche Rechnungen per E-Mail zu versenden, sofern er unmittelbar danach eine gedruckte Kopie erhält. Zusätzlich zu jedem gesetzlich vorgesehenen Aufsrecht hat der Käufer das Recht, Beträge zu veranlegen, die der Käufer (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) dem Verkäufer (oder einem seiner verbundenen Unternehmen) schuldet, gegen alle Beträge, die der Verkäufer (oder einer seiner verbundenen Unternehmen) dem Käufer (oder einem seiner verbundenen Unternehmen) schuldet, unabhängig davon, ob es sich um Transaktionen handelt, die hierin in diesem Rahmen entstehen.

4. ÄNDERUNGEN.

Der Käufer kann von Zeit zu Zeit durch Mitteilung an den Verkäufer angemessene Änderungen vornehmen oder den Verkäufer dazu bringen, Änderungen an den Zeichnungen, Spezifikationen, Materialien, Verpackungen, Tests, Mengen, Liefer- oder Versandmethoden vorzunehmen oder den im Vertrag vorgeschriebenen Umfang der Arbeit anderweitig vernünftigerweise zu ändern. Auf Wunsch des Verkäufers mit entsprechenden Belegen vereinbaren die Parteien eine gerechte Anpassung der Vertragspreise und -zeiten für die Leistung infolge der Änderungen des Käufers. Vertragsänderungen müssen vom bevollmächtigten Vertreter des Käufers schriftlich unterzeichnet werden, und der Käufer wird die Zustimmung zu einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Vertragsänderung nicht unangemessen einhalten oder verzögern. Der Verkäufer darf die Konstruktion der Waren, Unterlieferanten oder Änderungen oder Verlagerungen (von den vom Käufer genehmigten Einrichtungen) der Produktion, Werkzeugbau, Ausrüstung, Herstellung oder Montage der Ware oder den Ort, von dem aus die Waren versandt werden, ohne die schriftliche Zustimmung eines autorisierten Vertreters des Käufers nicht ändern.

5. TERMINIERUNG; Mengen

a) Planung. Die Zeit ist von entscheidender Bedeutung, und die Lieferungen müssen sowohl in Mengen als auch zu Zeiten erfolgen, die in den Freigaben des Käufers angegeben sind. Alle vom Käufer zur Verfügung gestellten zusätzlichen Prognosen oder Volumina dienen ausschließlich Planungs- und Kapazitätszwecken und stellen keine verbindliche Freigabe oder sonstige Verpflichtung des Käufers dar. Wenn Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualitäts- und/oder Lieferprobleme, der Käufer nicht in der Erfüllung der Lieferanforderungen des Käufers oder in der Unfähigkeit des Käufers, eine der Lieferanforderungen seines Kunden zu erfüllen, und der Käufer erfordert eine schnellere Art des Transports der Ware als die ursprünglich vom Käufer festgelegte Transportmethode, der Verkäufer hat, nach Wahl des Käufers und zusätzlich zu etwaigen Kostenschäden oder Ansprüchen des Kunden des Käufers: (i) unverzüglich den Preisunterschied zwischen der schnelleren Art und der ursprünglichen Art und Weise des Transports zu erstatten; (ii) dem Käufer die Möglichkeit zu geben, die Zahlung der Rechnungen des Verkäufers durch eine solche Differenz zu reduzieren; oder (iii) die Ware so schnell wie möglich auf Kosten des Verkäufers versenden und dem Käufer den Betrag in Rechnung stellen, den der Käufer für den normalen Versand bezahlt hätte. b) Mengen. Wenn ein Auftrag angibt, dass es sich um eine "Blanket"-Bestellung handelt oder keine Menge oder Liefertermine angegeben ist (in einem solchen Fall, der hierin als "Blanket Order" bezeichnet wird), so hat der Verkäufer Materialien zu beschaffen und/oder Produkte nur so herzustellen und zu montieren und zu versenden, wie von Zeit zu Zeit vom Käufer genehmigt und in Übereinstimmung mit einer vom Käufer erteilten Freigabe. Für die Zwecke dieses Rev. 18 November 2020 CONFIDENTIAL 2 von 7 Vertrag, eine "Freigabe" ist eine vertraglich bindende Bestellung für den Verkäufer, eine bestimmte Menge von Waren zu versenden, oder die Dienstleistungen, nach einem bestimmten Zeitplan zu liefern. Jegliches überschüssiges oder veraltetes Inventar aufgrund der Entscheidung des Verkäufers, Waren über einer Freigabe zu produzieren, liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers. Die in einer Rahmenbestellung ausgewiesenen Mengen sind nur Schätzungen des Jahresbedarfs und stellen keine Mindestbestellung des Käufers dar, es sei denn, der Auftrag sieht dies ausdrücklich auf seiner Fläche vor. Eine Bestellung verpflichtet den Käufer nicht, eine bestimmte Menge oder einen Prozentsatz seiner Anforderungen des betreffenden Produkts oder der Dienstleistung vom Verkäufer zu kaufen oder dem Käufer zu verbieten, dieselben oder ähnliche Teile von anderen Lieferanten zu kaufen, es sei denn, die Bestellung erklärt ausdrücklich auf seiner Seite. c) Zoll. Gegebenenfalls und auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer dem Käufer unverzüglich eine Ursprungserklärung für alle Waren und die entsprechenden Zollunterlagen für Waren, die ganz oder teilweise außerhalb des Einfuhrlandes hergestellt werden, zur Verfügung stellen.

6. VERPACKUNG UND VERSAND.

a) Verpackung. Der Verkäufer ist für alle Kosten für die Handhabung, Verpackung, Lagerung und den Transport der Ware an den auf der Bestellung festgelegten Lieferort (der "Lieferort") verantwortlich, und der Verkäufer hat bei jeder Warensendung alle Lieferscheine, Frachtbriefe und sonstigen Versandpapiere zur Verfügung zu stellen. Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, wird die Ware.B gemäß Incoterms 2010 an den Lieferort geliefert. b) Versand. Der Käufer kann die Art des Transports sowie die Art und Anzahl der Lieferscheine und sonstigen Dokumente angeben, die bei jeder Sendung vorzulegen sind. Der Verkäufer hat in jeder Hinsicht die Anweisungen und Anforderungen des Käufers zu erfüllen, die von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden und in diesem Vertrag durch Bezugnahme, einschließlich Lieferung, Logistik, Verpackung, Etikettierung und Gefahrgut Anweisungen und Anforderungen. c) Gefährliche Stoffe. Vor und mit dem Versand der hierin erworbenen Waren hat der Verkäufer dem Käufer eine ausreichende Warnung und schriftliche Mitteilung (einschließlich geeigneter Etiketten auf Waren, Behältnissen und Verpackungen) von gefährlichem Material, das eine Zutat oder ein Teil einer der Waren ist, sowie der besonderen Handhabungsanweisungen, die erforderlich sind, um die Beförderer des Käufers und des Käufers darüber zu informieren, wie die Sorgfalt und Vorsichtsmaßnahmen, die am besten Körperverletzung oder Eigentum verhindern können, durchgeführt werden können. Schäden bei der Handhabung, Beförderung, Verarbeitung, Verwendung oder Entsorgung der an den Käufer versandten Waren, Behälter und Verpackungen. Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen sind "gefährliche Materialien" gefährliche Gegenstände, Chemikalien, Verunreinigungen, Stoffe, Schadstoffe oder Materialien, die durch ein schlägliches lokales, staatliches, nationales oder internationales Recht, Vorschriften und Normen als gefährlich definiert oder verboten sind. Auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer dem Käufer unverzüglich in der Form und im Detail, wie der Käufer anführen kann, eine Liste der Zutaten in der hierunter erworbenen Ware zur Verfügung stellen.

7. INSPEKTION.

Der Käufer ist nicht verpflichtet, gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen zu prüfen, und keine Inspektion oder Nichtkontrolle wird die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag verringern oder ändern. Die Zahlung für nicht konforme Waren stellt keine Annahme dieser Ware dar, beschränkt oder beeinträchtigt nicht das Recht des Käufers, einen rechtlichen oder gerechten Rechtsbehelf geltend zu machen, oder entbindet den Verkäufer für latente Mängel. Waren, die vom Käufer als nicht auftragskonform oder bestimmten Qualitätsanforderungen abgelehnt werden, können auf eigene Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückgegeben werden und werden auf Verlangen des Käufers unverzüglich auf eigene Kosten des Verkäufers überarbeitet oder ersetzt. Der Verkäufer ist für alle Nebenkosten verantwortlich, die sich aus abgelehnten Waren ergeben können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Prämienfracht für Waren.

8. KAPAZITÄT.

Verkäufer soll eine Aufwärtskapazität von 15 Prozent (15,0 Prozent) haben über das vom Käufer bereitgestellte geschätzte Volumen hinaus. Nichts hierin stellt eine Verpflichtung des Käufers dar, eine bestimmte Menge von Waren über eine Freigabe hinaus zu kaufen.

9. TITEL; VERLUSTRISIKO.

Das Eigentum und die Gefahr des Verlustes, der Verletzung oder der Zerstörung von Waren, die der Verkäufer hierdurch zur Verfügung stellt, und die Gefahr des Verlustes, der Verletzung oder der Zerstörung aus irgendeinem Grund gehen mit der Lieferung der Ware an den Lieferort an den Käufer über.

10. WERKZEUG.

(a) Buyer Owned Tooling. Alle Lieferungen, Materialien, Werkzeuge, Vorrichtungen, Messgeräte, Vorrichtungen, Formen, Muster, Ausrüstung und andere Gegenstände, die der Käufer dem Verkäufer direkt oder indirekt im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt oder für die der Verkäufer vom Käufer erstattet wurde, sind und bleiben Eigentum des Käufers ("Käufereigentum"). Wenn das Eigentum an einer Käuferimmobilie nicht anderweitig an den Käufer übergegangen ist, geht das Eigentum sofort mit dem Tag an, an dem der Käufer zum ersten Mal eine Zahlung an den Verkäufer in Bezug auf diese Immobilie leistet. Der Verkäufer trägt das Risiko des Verlustes und der Beschädigung des Käufervermögens. KäuferEigentum muss jederzeit ordnungsgemäß vom Verkäufer untergebracht und gepflegt werden, darf vom Verkäufer nicht für andere Zwecke als im Namen des Käufers verwendet werden; als Personalität gelten; wird vom Verkäufer auffällig mit "Eigentum der LTI Holdings, Inc." gekennzeichnet; nicht mit dem Eigentum des Verkäufers oder mit dem eines Dritten vermischt werden; und darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers aus dem Betriebsgelände des Verkäufers verlegt werden. Auf Verlangen des Käufers wird dieses Käufereigentum unverzüglich an den Käufer freigegeben oder vom Verkäufer an den Käufer geliefert, entweder (i) für LIEFERANTEN mit Sitz in den VEREINIGTEN Staaten, F.O.B. Transportausrüstung im Werk des Verkäufers, ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet gemäß den Anforderungen des Vom Käufer für den Transport dieses Käufervermögens ausgewählten Spediteurs, (ii) für nicht in den Vereinigten Staaten ansässige Lieferanten, FCA (Incoterms 2010) , ordnungsgemäß verpackt und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Vom Käufers ausgewählten Spediteurs, um diese Käuferimmobilie zu transportieren, oder (iii) an einen vom Käufer bezeichneten Ort, in dem der Käufer dem Verkäufer die angemessenen Kosten für die Lieferung dieser Käuferimmobilie an diesen Ort zahlt. Im gesetzlich zulässigen Umfang verzichtet der Verkäufer auf Pfandrechte, Ansprüche, Belastungen, Interessen oder andere Rechte, die der Verkäufer auf andere Weise oder in Bezug auf eines Käufervermögens für Arbeiten, die an einem solchen Eigentum oder auf andere Weise ausgeführt werden, haben oder geltend machen könnte. Soweit rechte aus geistigem Eigentum, die dem Verkäufer gehören oder an den Verkäufer lizenziert sind, in einer käuferlichen Immobilie, einem Verkäufer, verkörpert sind oder anderweitig für die beabsichtigte Nutzung eines Käufers erforderlich sind, gewährt der Verkäufer dem Käufer hiermit eine vollständig bezahlte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite, unbefristete, soweit gesetzlich zulässige, gebührenfreie Lizenz, mit dem Recht, Unterlizenzen zu erteilen, wie dies für die Nutzung des Käuferrechts erforderlich ist. , um solche Rechte des geistigen Eigentums zu nutzen. (b) Verkäufer-eigene Werkzeuge. Der Verkäufer hat auf eigene Kosten alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Vorrichtungen, Formen und Muster (zusammen "Verkäufereigentum") zu liefern, in gutem Zustand zu halten und bei Bedarf alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Vorrichtungen, Formen und Muster (zusammen "Verkäufereigentum") zu ersetzen, die für die Herstellung der hierunter erworbenen Waren erforderlich sind. Die Kosten für Änderungen an der Verkäuferimmobilie, die erforderlich sind, um vom Käufer genehmigte Konstruktions- und Spezifikationsänderungen vorzunehmen, werden vom Käufer bezahlt. Die Kosten der Änderungen sind angemessen, einvernehmlich vereinbart und schriftlich dokumentiert, die von beiden Vertragsparteien vor Beginn der Arbeiten unterzeichnet wurden. Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine unwiderrufliche Möglichkeit, eine für die Herstellung der Ware besondere Verkäuferimmobilie gegen Zahlung des Buchwertes an den Verkäufer in Besitz zu nehmen, abzüglich etwaiger Beträge, die der Käufer zuvor für die Kosten dieser Verkäuferimmobilie an den Verkäufer gezahlt hat; vorausgesetzt jedoch, dass diese Option nicht gilt, wenn dieser Verkäufer Rev. 18 November 2020 CONFIDENTIAL 3 von 7 Eigentum ausgegeben, um Waren, die den Standardbestand des Verkäufers sind oder wenn eine erhebliche Menge von gleichartigen Waren werden vom Verkäufer an andere verkauft.

11. SUBUNTERNEHMER.

Der Verkäufer darf keine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers untervertragen. Der Verkäufer ist für jede Zahlung an Verkäufer oder zugelassene Subunternehmer, die hierin verwendet werden, schadlos und hält ihn schadlos.

12. INHALT.

Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer dem Käufer unverzüglich die Form und den Detailzutritt zu machen, die der Käufer anweisen kann: (i) eine Liste aller Bestandteile der hierin erworbenen Ware; ii) die Menge eines oder mehrerer Zutaten; und (iii) Informationen über Änderungen oder Ergänzungen dieser Inhaltsstoffe.

13. SERVICE- UND ERSATZTEILE.

Der Verkäufer wird alle Werkzeuge, die zur Herstellung der Ware erforderlich sind, aufrecht erhalten und dem Käufer Waren zu den Preisen zur Verfügung stellen, um alle Service- und Ersatzverpflichtungen der Kunden des Käufers zu erfüllen, einschließlich für alle angegebenen Zeiträume nach dem Ende der Serienproduktion.

14. GARANTIEN.

a) Allgemein. Sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, ist die "Garantiezeit" die Frist, für die der Kunde des Käufers die Waren den Endnutzern garantiert. Während der Garantiezeit garantiert der Verkäufer dem Käufer, dass alle hierunter gelieferten Waren (i) frei von Konstruktionsmängeln (soweit der Verkäufer designverantwortlich ist), Verarbeitung und Materialien sind; (ii) den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern, Leistungsanforderungen und Qualitätsanforderungen des Käufers entsprechen; und (iii) für die jeweiligen Zwecke handelbar und geeignet und ausreichend sein. Alle hierin enthaltenen Garantien sind zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, die gesetzlich vorgesehen sind. b) Titel. Der Verkäufer versichert und garantiert, dass (i) die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Sicherheitsinteressen oder anderen Pfandrechten oder Belastungen ist; (ii) der Verkäufer hat oder wird gute Rechte an der Ware und den damit verbundenen Verpflichtungen aus dem Vertrag erwerben; (iii) der Verkäufer weder von einem ausstehenden Titel noch von einem Anspruch auf den Rechten des Verkäufers an der Ware nichts zu wissen hat oder Grund dazu hat; und (iv) Der Verkäufer hat das Recht, solche Waren dem Käufer zu zuweisen, zu verkaufen und an den Käufer weiterzuleiten. c) Ansprüche. Für den Fall, dass eine Ware die Garantieverpflichtungen des Verkäufers im Rahmen dieser Untertitel nicht erfüllt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualität, Produktrückrufe, mehrere Feldausfälle oder sonstige Versäumnisse einer Ware, die Garantie des Verkäufers einzuhalten, ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer für hundert Prozent (100 %) verantwortlich. der Kosten, die dem Käufer im Zusammenhang mit solchen Ausfällen entstehen, die der Käufer festgestellt hat, dem Verkäufer zuzurechnen sind

15. KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG.

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Herstellung und Lieferung der Waren kontinuierlich zu verbessern, um die Effizienz und Kostenwirksamkeit zu maximieren. In dem Maße, in dem der Käufer oder Verkäufer sich einem kontinuierlichen Verbesserungsprojekt unterziehen möchte oder eine der Parteien einen Vorschlag zur Verbesserung der Qualität der Waren oder der Effizienz, Kosten und/oder Wirksamkeit der Aktivitäten des Verkäufers hat, arbeiten die Parteien in gutem Glauben zusammen, um solche Projekte oder Vorschläge umzusetzen. Vorbehaltlich des alleinigen Ermessens des Käufers und der vorherigen Zustimmung teilen die Parteien Kosteneinsparungen (50/50) nach Ermessen des Käufers gleichmäßig, falls eine Änderung des Designs, des Layouts, der Kostenstruktur oder eines anderen Faktors zu geringeren Arbeitskosten, Gemeinkosten, allgemeinen und Verwaltungskosten oder anderen Kosten führt, die bei der Ermittlung des Stückpreises berücksichtigt werden. Der 50 %ige Teil der Kosteneinsparungen des Käufers spiegelt sich in einer sofortigen Herabsetzung des Stückpreises der Ware in einem vom Käufer für die Gesamtkosteneinsparungen pro Einheit bezeichneten Betrag wider. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Ausgaben für die Durchführung der in diesem Abschnitt vorgesehenen Tätigkeiten.

16. VERSICHERUNG.

Sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich und für die Laufzeit verzichtet, hat der Verkäufer Folgendes zu führen: (i) eine umfassende Allgemeine Haftpflichtversicherung für Körperverletzung, Sachschäden, Vertragshaftung, Produkthaftung und abgeschlossene Geschäfte in Höhe von nicht weniger als fünf Millionen US-Dollar (5,000,000,00 USD) und den Käufer als zusätzlichen Versicherten zu benennen; (ii) alle Risiko-Immobilien-Gefahrenversicherungen, die den vollen Wiederbeschaffungswert des Käufervermögens abdecken, während sie sich in der Obhut, Verwahrung oder Kontrolle des Verkäufers befinden und den Käufer als Verlustempfänger benennen; und (iii) Arbeitnehmerentschädigungsversicherung; und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit Deckungsgrenzen, wie es nach geltendem Recht vorgeschrieben ist. Der Kauf eines angemessenen Versicherungsschutzes durch den Verkäufer oder die Bereitstellung von Zertifikaten befreit den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus dieser Bestellung. Mit Vertragsabschluss hat der Verkäufer dem Käufer einen solchen Versicherungsschutz zu unterziehen. Auf Wunsch wird der Verkäufer ein "Versicherungszertifikat" senden, das die Einhaltung dieser Anforderungen durch den Verkäufer besänfte. Versicherungen, die gemäß diesem Abschnitt aufrechterhalten werden, gelten nicht als primär in Bezug auf die Interessen des Käufers und tragen nicht zu einer Versicherung bei, mit der der Käufer eine Versicherung durchführen kann. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer, die Versicherer des Verkäufers und jeder, der von, durch, unter oder im Namen des Verkäufers Anspruch erhebt, kein Klagerecht oder Einrecht auf Abtretung gegenüber dem Käufer und seinen Kunden geltend macht, basierend auf einem Verlust oder einer Haftung, gegen die im Rahmen der vorstehenden Versicherung versichert ist. Der Käufer wird als zusätzlicher Versicherter in die Haftpflichtversicherungen des Verkäufers einbezogen. Die vom Käufer geforderte und vom Verkäufer verwaltete Versicherungssumme stellt keine Haftungsbeschränkung dar.

17. VERTRAULICHKEIT.

a) Vertrauliche Informationen. Wie hierin verwendet, bezeichnet "Vertrauliche Informationen" vertrauliche Informationen einer Vertragspartei in Bezug auf Entwürfe, Know-how, Erfindungen, technische Daten, Ideen, Verwendungen, Verfahren, Methoden, Formeln, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Prozessarbeit oder wissenschaftliche, technische, herstellungs-, Marketing-, Geschäftsplan-, Finanz- oder Personalfragen im Zusammenhang mit der offenlegenden Partei, ihren gegenwärtigen oder zukünftigen Produkten, Verkäufen, Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Investoren oder Unternehmen, , schriftliche, grafische oder elektronische Form, die unter den Umständen, die mit einer solchen Offenlegung zu tun haben, als vertraulich angesehen würde. Vertrauliche Informationen dürfen (i) keine Informationen enthalten, die eine der Vertragsparteien vor Abschluss der betreffenden Vereinbarung über die andere Partei weiß, mit Ausnahme von Informationen, die Gegenstand nicht abgelaufener Geheimhaltungspflichten sind; ii) Informationen, die durch keinen Verstoß einer der Vertragsparteien öffentlich bekannt sind oder öffentlich bekannt werden; iii) Informationen, die zu Recht von einer der Parteien von Dritten erlangt werden, die keine Geheimhaltungspflicht haben; iv) Informationen, die unabhängig von oder für eine empfangende Partei unabhängig entwickelt werden, unabhängig von den im Rahmen dieser Informationen enthaltenen Angaben; v) Informationen, die aufgrund eines verbindlichen Gerichtsbeschlusses oder einer behördlichen Verordnung freigegeben werden, sofern die empfangende Partei der anderen Vertragspartei eine Kopie dieser Anordnung oder Handlung übermittelt und vernünftigerweise mit der anderen Vertragspartei zusammenarbeitet, wenn sie sich dafür entscheidet, eine solche Offenlegung anzufechten oder einen geeigneten Rechtsbehelf wie eine Schutzanordnung zu suchen, oder (vi) für den Käufer erforderlich ist, Patentanmeldungen einzureichen oder zu verfolgen; oder (vii) anderweitig zur Offenlegung erforderlich ist, um Rechtsstreitigkeiten zu verfolgen oder zu verteidigen oder geltendes Recht, einschließlich regulatorischer Anmeldungen, einzuhalten oder anderweitig Rechte oder Durchsetzungspflichten im Rahmen dieser Vereinbarung festzulegen, jedoch nur in dem Umfang, in dem eine solche Offenlegung vernünftigerweise erforderlich ist. b) Nichtmitteilung. Im Laufe dieser Geschäftsbeziehung können die Vertragsparteien Zugang zu den vertraulichen Informationen des anderen haben oder erhalten. Darüber hinaus kann der Verkäufer beauftragt werden, neue Informationen für den Käufer zu entwickeln, oder kann solche Informationen während der Produktion der Waren oder der Leistung der Dienstleistungen entwickeln, die Informationen werden, nach der Erstellung, vertrauliche Informationen des Käufers, es sei denn, etwas anderes schriftlich vereinbart. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, diese Rev. 18 November 2020 CONFIDENTIAL 4 von 7 Informationen in Übereinstimmung mit den Bedingungen einer anwendbaren Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Geheimhaltungsvereinbarung, zu pflegen. Die Vertragsparteien vereinbaren einvernehmlich, alle vernünftigerweise erforderlichen Schritte zu unternehmen und alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten und auszuführen, um die Offenlegung aller vertraulichen Informationen zu schützen und zu verbieten, die die von dieser Vertragspartei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen verwendete Sorgfalt verwenden. Jede Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich über alle Informationen unterrichten, die ihr zur Kenntnis gebracht werden und die darauf hindeuten könnten, dass die Vertraulichkeit in Bezug auf die vertraulichen Informationen dieser anderen Vertragspartei verloren gegangen ist. c) Abhilfemaßnahmen. Im Falle eines Verstoßes oder einer drohenden Verletzung der Vertraulichkeitspflichten dieser Vertragspartei in diesem Abschnitt durch eine der Vertragsparteien erkennen die Vertragsparteien an und stimmen darin überein, dass es schwierig wäre, den Schaden für die nicht verletzende Partei aus einer solchen Verletzung zu messen, dass eine Schädigung einer solchen nicht verletzenden Partei durch eine solche Verletzung schwer zu berechnen sein könnte und dass Geldschadensersatz daher ein unzureichender Rechtsbehelf für einen solchen Verstoß sein könnte. Dementsprechend ist die nicht verletzende Partei, zusätzlich zu allen anderen Rechten und/oder Rechtsbehelfen, die nach dem Gesetz verfügbar sein können, einschließlich und ohne Einschränkung alle angemessenen abgleichenden Rechtsbehelfe, um eine solche Verletzung oder drohende Verletzung zu beschränken. d) Rückgabe des Eigentums. Auf Verlangen hat jede Vertragspartei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei, sei es in schriftlicher, gedruckter oder anderer materieller Form, einschließlich aller Originale, Kopien davon und Muster, Materialien, Notizen und/oder andere Materialien, die aus diesen vertraulichen Informationen stammen, an die andere seite.

18. GEISTIGES EIGENTUM.

a) Definiertes geistiges Eigentum. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff "geistiges Eigentum" auf alle rechtlich anerkannten Rechte, die sich aus dem früheren oder gegenwärtigen Arbeitsprodukt des Verkäufers ergeben oder aus dem Erzeugnis des Verkäufers stammen, das für den Käufer im Rahmen einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Ware gemacht wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Arbeitsprodukte, die sich auf die Entwicklung von Waren des Verkäufers für oder an den Käufer beziehen oder daraus resultieren, oder mit Wissen , Verwendung oder Einbindung vertraulicher Informationen. Geistiges Eigentum umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Werke der Urheberschaft, Entwicklungen, Erfindungen, Innovationen, Designs, Zeichnungen, Blaupausen, Entdeckungen, Verbesserungen, Geschäftsgeheimnisse, Anwendungen, Techniken, Know-how und Ideen, ob patentierbar oder urheberrechtlich geschützt, und Marken, Patente, Urheberrechte und Anwendungen für Patente oder Urheberrechte oder Derenrevisionen, die vom Verkäufer (allein oder in Zusammenarbeit mit anderen) während der Laufzeit des Vertrags konzipiert oder hergestellt oder entwickelt wurden. b) Eigentum. Der Verkäufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Titel und Interessen an und an allen geistigen Eigentumsrechten im Eigentum des Käufers liegen und alle Eigentumsrechte jeglicher Art dem Käufer gehören, es sei denn, die Ware wurde ausschließlich vom Verkäufer vor einer Beziehung mit dem Käufer entworfen und ist eine handelsübliche Ware, die nicht ausschließlich der Nutzung durch den Käufer unterliegt. Soweit der vorstehende Satz dem Käufer nicht alle Rechte, Titel und Interessen an und an geistigem Eigentum vermittelt, tritt der Verkäufer unwiderruflich ab und tritt hiermit unwiderruflich das gesamte Recht, Eigentum und Interesse des Verkäufers an und an allen geistigen Eigentumsrechten ab. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und alle Dokumente auszuführen, die erforderlich sind, um das Eigentum des Käufers an allen geistigen Eigentumsrechten zu perfektionieren, wie es der Käufer von Zeit zu Zeit verlangen kann. Der Käufer behält sich alle Rechte an aktuellen und zukünftigen Änderungen, Änderungen und/oder Verbesserungen vor, die von einer der Vertragsparteien des geistigen Eigentums vorgenommen wurden. Bei Beendigung dieser Vereinbarung oder auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer dem Käufer das gesamte geistige Eigentum und Kopien davon, dann im Besitz des Verkäufers oder unter der Kontrolle des Verkäufers liefern. c) Vervielfältigung von Werken. Der Verkäufer und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten und dergleichen dürfen das geistige Eigentum nicht reproduzieren, verteilen, öffentlich anzeigen, öffentlich ausüben oder ein abgeleitetes Werk auf der Grundlage des geistigen Eigentums erstellen lassen, allein oder in Kombination mit anderen Arbeiten.

19. WERBUNG.

Keine der Parteien darf den Namen oder die Marken der anderen Partei ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei in jeglicher Art von Werbematerial, Websites, Pressemitteilungen, Interviews, Artikeln, Broschüren, Visitenkarten, Projektreferenzen oder Kundenlisten verwenden.

20. RECORD RETENTION; AUDIT; FINANZIELLE SITUATION.

a) Aufzeichnungen. Der Verkäufer hat Aufzeichnungen über alle Tätigkeiten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren ("Aufzeichnungen") für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages zu führen, es sei denn, darin wird eine längere Aufbewahrungsfrist festgelegt. Diese Aufzeichnungen werden vom Verkäufer nach angemessener Vorankündigung während angemessener Geschäftszeiten zur Prüfung durch den Käufer oder die unabhängigen Wirtschaftsprüfer des Käufers zur Verfügung gestellt, um für den Käufer allein die Richtigkeit der Berechnung der Warenkosten und anderer Ausgaben oder Zahlungen im Rahmen des Vertrags zu überprüfen. Entstehen wesentliche Abweichungen, trägt der Verkäufer die Buchführungskosten und erstattet dem Käufer die Kostenabweichungen zuzüglich Zinsen. Alle vom Verkäufer erhaltenen Aufzeichnungen sind vertrauliche Informationen, wie im Folgenden definiert. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für eine Frist von drei Jahren. b) Inspektionen. Der Käufer und seine Beauftragten haben angemessenen Zugang zur Beobachtung und Inspektion der Produktionsanlagen und -verfahren des Verkäufers, einschließlich Herstellungsvorgängen, in angemessenen Abständen, während der Arbeitszeit und nach angemessener Mitteilung an den Verkäufer. Der Verkäufer wird alle Herstellungsschritte, Prozesse, Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollverfahren ordnungsgemäß und genau dokumentiert und dem Käufer von Zeit zu Zeit in angemessenen Abständen und auf zumutbaren Wunsch des Käufers angemessenen Zugang gewähren. c) Finanzlage. Der Verkäufer hat dem Käufer jederzeit auf Verlangen des Käufers weitere Zusicherungen und Kopien seines Abschlusses (einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Cashflow) als Nachweis für die finanzielle Robustheit und Lebensfähigkeit zu übermitteln.

21. INDEMNIFIKATION.

a) Allgemein. Der Verkäufer stellt die verbundenen Unternehmen und Aktionäre des Käufers und des Käufers sowie deren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Verluste, Klagen, Untersuchungen, Kosten, Schäden, Ausgaben und (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren und Ausgaben von Anwälten und anderen Fachleuten, die bei der Untersuchung oder Verteidigung derselben und aller Kosten eines Produktrückrufs entstanden sind) (zusammen , "Schäden"), die sich aus oder im Zusammenhang mit Waren ergeben, die im Rahmen einer Bestellung oder einer Verletzung einer Bestellung bereitgestellt werden. Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam daran, die kostengünstigste Methode zur Änderung oder Ersetzung der Waren oder des Endkundenantrags zu ermitteln, um den behaupteten Mangel oder die Nichteinhaltung zu beheben. b) geistiges Eigentum. Der Verkäufer stellt den Käufer und jeden seiner Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Kunden von und gegen alle Ansprüche, Handlungen, Kosten, Schäden, Ausgaben oder Urteile frei, die im Zusammenhang mit der Untersuchung, Verteidigung oder Geltendmachung von Ansprüchen, Klagen, Klagen im Zusammenhang mit einer angeblichen Verletzung der Herstellung oder des Geschmacksmusters (ausschließlich dort, wo der Verkäufer die Hauptverantwortung für das Design trägt) der Ware auf das geistige Eigentum Dritter entstanden sind. , einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Marken und Urheberrechte. c) Ansprüche. Im Falle eines Anspruchs, der von der Entschädigung dieser Richtlinie unterliegt (ein "Anspruch"), kann der Käufer nach seiner alleinigen Option (i) Abbild 18 2020 CONFIDENTIAL 5 von 7 diesen Anspruch an den Verkäufer, die Verwendung von Anwälten und anderen Fachleuten zu verteidigen, die für den Käufer nach eigenem Ermessen akzeptabel sind, verteidigen oder (ii) diese Forderung durch einen Rechtsbeistand der Wahl des Käufers verteidigen und der Verkäufer hat dem Käufer alle angemessenen Kosten dieser Verteidigung zu erstatten. , und in beiden Fällen wird der Verkäufer den Käufer von und gegen alle Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Forderung ergeben, schad- und halten. Wenn der Käufer die Verteidigung eines Anspruchs an den Verkäufer anspricht und der Verkäufer eine solche Verteidigung annimmt, gilt der Verkäufer abschließend als vereinbart, dass dieser Anspruch hierzu freigestellt wird und dass der Verkäufer keine Ansprüche oder Widerklage gegen den Käufer hat, die alle als verzichtergelöst gelten. Nimmt der Verkäufer die Verteidigung eines Anspruchs an und verteidigt er diesen Anspruch nicht energisch, so hat der Käufer nach seiner Wahl die Verteidigung dieses Anspruchs und der Verkäufer bleibt verpflichtet, den Käufer hierunter zu entschädigen. Wenn der Verkäufer die Verteidigung eines Anspruchs übernimmt, wird er diesen Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht begleichen oder kompromittieren.

22. STREITBEILEGUNG.

Bevor die Parteien rechtliche Schritte zur Durchsetzung einer Bestimmung in diesem Verfahren unternehmen, versuchen sie, alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Zusammenhang ergeben, durch Verhandlungen in gutem Glauben durch die Geschäftsleitung jeder Partei beizulegen. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, mit Ausnahme einer Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmungen in Abschnitt 18, werden durch ein Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer, die dann in Kraft ist, durch drei (3) unabhängige und unparteiische Schiedsrichter behandelt und endgültig gelöst. Nach dieser Vorlage wählen die Parteien jeweils einen Schiedsrichter aus, der gegenseitig einen dritten unabhängigen und unparteiischen Schiedsrichter auswählt, der den Vorsitz über das so gebildete Schiedspanel führt. Der Ort des Schiedsverfahrens wird New York, New York, U.S.A., und das Schiedsverfahren wird in der englischen Sprache durchgeführt werden. Die Gebühren, Kosten und Ausgaben der Schiedsrichter nach dieser Bestimmung werden zu gleichen Teilen von den Vertragsparteien getragen, sofern jede Vertragspartei ihre eigenen Kosten für die Vertretung trägt.

23. REMEDIES.

Die Rechte und Rechtsbehelfe, die dem Käufer in diesem Vertrag vorbehalten sind, sind kumulativ und ergänzend zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen des Käufers nach geltendem Recht oder in Eigenkapital. Ohne Einschränkung des Vorstehenden ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer jeglichen und alle Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, , Neben- und Folgeschäden sowie alle gesetzlichen und sonstigen beruflichen Gebühren und Kosten, die dem Käufer infolge einer solchen Verletzung oder Einesversäumnisses entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten, Ausgaben und Verluste, die dem Käufer (a) bei der Inspektion, Sortierung, Prüfung, Reparatur oder dem Austausch nicht konformer Waren oder nicht konformer Lieferungen entstehen; b) aufgrund von Produktionsunterbrechungen; c) bei der Durchführung von Rückrufaktionen oder anderen Korrekturmaßnahmen; oder (d) aufgrund von Personenschäden, einschließlich Tod, oder Sachschäden. Darüber hinaus muss jede Klage des Verkäufers auf Nichtzahlung von Waren im Rahmen eines Vertrags innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung der Ware an den Käufer eingeleitet werden, ungeachtet der mangelnden Kenntnis des Verkäufers von der Nichtzahlung oder einem anderen Ereignis, das zu einer solchen Klage führt.

24. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

a) Begriff. Der Vertrag ist ab dem Datum der Annahme (gemäß Abschnitt 1) für den in der Bestellung festgelegten Zeitraum (der "Begriff") in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Für den Fall, dass keine wirksame Klausel in der Bestellung festgelegt wird, gilt die Gültigkeitsdauer des Vertrages für die Laufzeit des Programms, für das diese Waren oder angewandt werden, es sei denn, dies ist gemäß den hierin geltenden Bedingungen anderweitig gekündigt. b) Kündigung aus Ursache. Der Käufer kann den gesamten oder einen Teil dieses Vertrags ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer kündigen, wenn der Verkäufer (i) eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt und, wenn die Nichterfüllung geheilt werden kann, die Nichterfüllung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Mitteilung des Käufers unter Angabe der Nichterfüllung bewerkstelligt; ii) erklärt seine Absicht, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht zu erfüllen oder anderweitig abzulehnen; iii) keine Fortschritte bei der Erfüllung erzielt, um die rechtzeitige Lieferung und Lieferung von Waren im Rahmen dieses Vertrags zu gefährden; iv) keine rechtzeitige angemessene Garantie für die Erfüllung nach dem Vertrag gemäß Abschnitt 25 Buchstabe d bietet; v) ein Konkurs-, Insolvenz-, Konkurs- oder ähnliches Verfahren einleitet oder eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger abschließt; oder (vi) schuldner wird in einem Konkurs-, Insolvenz-, Konkurs- oder ähnlichen Verfahren, das von einem Dritten eingeleitet wird, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn entlassen wird. Darüber hinaus kann der Käufer diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer kündigen, wenn eine direkte oder indirekte Änderung der Kontrolle oder des Eigentums des Verkäufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers eintritt. Im Falle einer Kündigung wegen Verletzung durch den Verkäufer hat der Käufer vollen Zugriff auf die Unterlieferanten des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferanten für Baugruppen, Komponenten und Rohstoffe. c) Kündigung aus Bequemlichkeit. Zusätzlich zu allen anderen Rechten des Käufers, diesen Vertrag zu kündigen, kann der Käufer nach seiner Wahl den gesamten oder einen Teil dieses Vertrags vor dem in diesem Vertrag festgelegten Ablaufdatum jederzeit und aus irgendeinem Grund kündigen, indem er dem Verkäufer mindestens neunzig (90) Tage schriftlich mitgeteilt wird. Für den Fall, dass der Käufer von seinem Recht auf Kündigung nach diesem Abschnitt auskommt, zahlt der Käufer dem Verkäufer nur die folgenden Beträge, ohne Verdoppelung: (i) den Vertragspreis für alle Waren, die in Übereinstimmung mit diesem Vertrag abgeschlossen und nicht zuvor bezahlt wurden; und (ii) die tatsächlichen Kosten der In-Process-Arbeiten und rohstoffe, die dem Verkäufer bei der Bereitstellung der Ware entstehen, soweit diese Kosten in angemessener Höhe angemessen sind und nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ordnungsgemäß zurechenbar oder zudem auf den gekündigten Teil dieses Vertrags aufgeteilt werden; abzüglich der Summe des angemessenen Wertes oder der Kosten (je nachdem, welcher Wert höher ist) aller Waren oder Materialien, die vom Verkäufer mit schriftlicher Zustimmung des Käufers verwendet oder verkauft werden, und der Kosten für beschädigte oder zerstörte Waren oder Materialien. Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich zur Lieferung, wie vom Käufer angegeben, alle zum Zeitpunkt der Kündigung des Käufers gelieferten, aber nicht gelieferten Waren zur Verfügung stellen. Jede Zahlungsaufforderung, die dem Käufer gemäß diesem Abschnitt vorgelegt wird, muss schriftlich erfolgen und ausreichende unterstützende Daten enthalten, um eine Prüfung durch den Käufer zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die ergänzenden und unterstützenden Informationen, die der Käufer verlangen kann. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags wird der Käufer keine Zahlungen gemäß diesem Abschnitt für Fertigwaren, Dienstleistungen, Arbeitsinbearbeitung oder Rohstoffe leisten, die vom Verkäufer hergestellt oder beschafft werden, in Beträgen, die über die in den Freigaben des Käufers genehmigten Beträge hinausgehen. Darüber hinaus werden alle Zahlungen, die im Rahmen dieses Abschnitts getätigt werden, den vom Käufer zu zahlenden Gesamtpreis für Fertigwaren, die vom Verkäufer im Rahmen der zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Lieferpläne des Käufers hergestellt oder durchgeführt worden wären, nicht übersteigen. (d) Leistungssicherung des Verkäufers. Für den Fall, dass der Käufer berechtigte Gründe für eine Unsicherheit in Bezug auf die Fortleistung des Verkäufers nach diesem Vertrag hat, kann der Käufer schriftlich eine angemessene Zusicherung dieser Leistung vom Verkäufer verlangen. Nach Eingang dieser Forderung wird das Versäumnis des Verkäufers, unter den gegebenen Umständen (nicht mehr als 20 Tage) angemessene Zusicherungen zu leisten, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, vom Verkäufer als Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen.

25. GELTENDES RECHT.

Dieser Vertrag und alle Ansprüche im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren unterliegen dem Recht des Landes (und gegebenenfalls Deslands/Provinzes) des Wohnsitzes des Käufers, wie er in der in diesem Vertrag festgelegten Adresse des Käufers ("Standort des Käufers") dargestellt wird, mit Ausnahme der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Kauf von Waren (Wien, 1980), sowie jeglichekollisionsbestimmungen, die die Anwendung einer anderen Rechtswahl erfordern würden. Jede Klage oder ein Verfahren des Käufers gegen den Verkäufer kann vom Käufer in jedem/den Gericht(en) erhoben werden, das für den Verkäufer zuständig ist, oder nach Wahl des Käufers bei dem/den Gericht,der für den Standort des Käufers zuständig ist, in diesem Fall stimmt der Verkäufer einer solchen Gerichtsbarkeit und Dienstleistung gemäß den geltenden Verfahren zu. Klagen oder Klagen des Verkäufers gegen den Käufer können vom Verkäufer nur vor dem/den Gericht erhoben werden, das für den Standort des Käufers zuständig ist.

26. EINHALTUNG VON GESETZEN.

a) Allgemein. Der Verkäufer ist für die Einhaltung aller anwendbaren Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, Regeln, Vorschriften und Verordnungen während seiner Ausführung im Rahmen seiner Ausführung verantwortlich. In den Vereinigten Staaten können diese unter anderem das Handelsministerium einschließlich der Vorschriften der US-Exportverwaltung, der Securities Exchange Commission, der Environmental Protection Agency, der Customs-Trade Partnership Against Terrorism und der Für gefährliche Materialien geltenden Vorschriften des Department of Transportation umfassen. Weder der Verkäufer noch seine Unterlieferanten exportieren/reexportieren technische Daten, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen direkt oder indirekt (einschließlich der Freigabe kontrollierter Technologien an Ausländer aus kontrollierten Ländern) in ein Land, für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine deren Behörde eine Ausfuhrlizenz oder eine andere staatliche Genehmigung benötigt, ohne vorher eine solche Genehmigung zu erhalten. Für eine Beschäftigung in den USA verpflichtet sich der Verkäufer, keine Ausländer (nicht US-Bürger oder ständige Einwohner der USA) als Angestellte oder Auftragnehmer für die Arbeit auf einer Käuferseite zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dieser Ausländer unterliegt einer gültigen US-Exportlizenz oder ist nicht kontrollierter Technologie ausgesetzt. Darüber hinaus erklärt sich der Verkäufer für eine Beschäftigung außerhalb der USA verpflichtet, Ausländer nicht als Angestellte oder Auftragnehmer für die Arbeit auf einer Website des Käufers zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dieser Ausländer ist Bürger des Landes dieses Käufers und/oder unterliegt einer gültigen US-Exportlizenz oder ist nicht kontrollierter Technologie ausgesetzt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) hierunter nicht gilt. b) Ausfuhrkontrollen. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika und, falls abweichend, des Landes des Käufers, des Exportlandes des Verkäufers und jedes anderen relevanten Landes in Bezug auf die Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weiterveräußerung, Versendung oder Umleitung von Gegenständen einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gegebenenfalls die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) (die "Export Control Laws"). Der Verkäufer versichert und garantiert, dass, sofern nicht anders durch Gesetz oder Verordnung etwas anderes genehmigt ist, keine an den Käufer gelieferten Waren Teile oder Materialien enthalten, die von einer von den USA sanktionierten Partei stammen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein US-Finanzministerium, ein Office of Foreign Assets Control oder ein specially Designated National) oder aus einem von den USA sanktionierten Land, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran. , Nordkorea, Sudan, Syrien oder das geografische Gebiet der Krim. Der Verkäufer stellt den Käufer (einschließlich seiner Aktionäre, Direktoren, Leitende Angestellte, Kunden, Auftragnehmer, Vertreter und andere Vertreter) von und gegen alle möglichen Forderungen, Ansprüche, Klagen, Klagegründe, Klagen, Bewertungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Vergleiche, Urteile, Geldbußen, Strafen, Zinsen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Gebühren und Auszahlungen von Anwälten) jeder Art, die sich aus der tatsächlichen oder angeblich sanktionierten Partei oder den Inhalten des Verkäufers ergeben. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Kontrolle, Offenlegung und den Zugriff auf technische Daten, Informationen und andere Gegenstände, die hierin unter. Der Verkäufer wird den Käufer bei allen Anfragen nach Informationen, Zertifizierungen oder ähnlichen Dokumenten weiter unterstützen, wie der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, um die Übereinstimmung der Ware und des Verkäufers mit diesem Abschnitt sicherzustellen, und wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn er entdeckt oder Grund zu der Annahme hat, dass die Waren nicht mit der Zusicherung und Garantie in diesem Abschnitt übereinstimmen. Lizenzen oder andere Genehmigungen, die für den Export von Waren erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Verkäufers, es sei denn, in diesem Vertrag ist etwas anderes angegeben, in diesem Fall wird der Verkäufer die Informationen zur Verfügung stellen, die vom Käufer angefordert werden können, um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, solche Lizenzen oder Genehmigungen zu erhalten. c) FLSA-Zertifizierung. Alle Rechnungen von Verkäufern mit Sitz in den Vereinigten Staaten müssen eine Bescheinigung enthalten, dass alle Waren in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der Abschnitte 6, 7 und 12 des Fair Labor Standards Act in der geänderten Fassung und der in Verbindung damit erteilten Vorschriften und Anordnungen des US-Arbeitsministeriums hergestellt wurden. d) Chancengleichheit und Bejahungsmaßnahmen. Der Verkäufer bescheinigt ihm die Einhaltung der Executive Order 11246 und die Umsetzung der Bestimmungen zur Chancengleichheit für die Chancengleichheit, dem Vietnam Era Veterans' Readjustment Assistance Act in der durch den Veterans Employment Opportunities Act von 1998 geänderten Fassung (einschließlich: Veteranen aus der Vietnam-Ära und andere Veteranen, die während eines Krieges oder einer Kampagne oder Expedition im aktiven Dienst waren, für die ein Kampagnenabzeichen genehmigt wurde) und das Einwanderungsgesetz von 1987, es sei denn, sie sind ausgenommen oder nicht anwendbar. e) Nichtdiskriminierung. Der Verkäufer hat alle anwendbaren Gesetze über die Nichtdiskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungsbedingungen, die Zahlung des Mindestlohns und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten einzuhalten. f) Gefährliche Stoffe. Lieferanten, die alle geltenden Umweltauflagen für die Offenlegungskennzeichnung und/oder Eliminierung gefährlicher Stoffe erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen in den verschiedenen sich entwickelnden globalen RoHS -Vorschriften (Restriction of Hazardous Substances) und RoHS II, REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) und dem California Safe Drinking Water & Toxic Enforcement Act ("Prop 65") Vorschriften. g) Konfliktmineralien. Der Verkäufer hat dem Käufer alle Materialien oder Mineralien offenzulegen, die bei der Herstellung der Waren verwendet werden, die aus Konfliktgebieten stammen, wie in Abschnitt 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, der Konfliktmineralienverordnung der Europäischen Union (EU) oder anderen anwendbaren Gesetzen (allgemein als "Konfliktmineralien" bezeichnet) definiert. Waren, die im Rahmen dieser Verordnung bereitgestellt werden, dürfen nur aus Bergwerken und Hütten bezogen werden, die von einem unabhängigen Dritten als "konfliktfrei" zertifiziert wurden. Der Verkäufer muss Richtlinien und Managementsysteme in Bezug auf Konfliktmineralien annehmen, Due-Diligence-Rahmen gemäß den OECD-Richtlinien festlegen, Managementsysteme implementieren, um die Einhaltung ihrer Konfliktmineralien-Politik zu unterstützen, und diese Bemühungen in ihrer gesamten Lieferkette vorantreiben. Der Verkäufer wird jede erforderliche Erhebung oder Berichterstattung durchführen und alle anderen angemessenen Unterstützungen dieser Initiative bereitstellen, wie vom Käufer gefordert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Quelle und Die Verwahrungskette solcher Konfliktmineralien zu identifizieren, die in seinen Waren verwendet werden. h) Korruptionsbekämpfung. Der Verkäufer erkennt an und muss sich jederzeit an die internationalen Antikorruptions- und Bestechungsgesetze, Rev. 18 November 2020 CONFIDENTIAL 7 von 7 einschließlich und ohne Einschränkung, den U.S. Foreign Corrupt Practices Act und den UK Bribery Act halten. In Übereinstimmung mit diesen internationalen Antikorruptionsgesetzen darf der Verkäufer keine direkte oder indirekte Zahlung von Geld oder irgendetwas wertvollem Geld an Regierungsbeamte, internationale Organisationen, politische Parteien, Parteibeamte oder Kandidaten für ein politisches Amt oder private Personen oder Mitarbeiter des Käufers zum Zwecke der Erlangung, Aanspruchs- oder Leitungstätigkeit oder der Sicherung eines unzulässigen Vorteils bereitstellen. i) Menschenhandel. Der Käufer ist der sozialen Verantwortung verpflichtet und lehnt Sklaverei und Menschenhandel entschieden ab. Der Verkäufer bescheinigt, dass: (i) die Richtlinien und Praktiken des Verkäufers die Beteiligung am Menschenhandel, die Verwendung von Zwangsarbeit oder die Beschaffung kommerzieller sexueller Handlungen verbieten; (ii) nach bestem Wissen und Gewissen weder der Verkäufer noch einer seiner Unterauftragnehmer an solchen Aktivitäten beteiligt war, oder wenn Missbräuche festgestellt wurden, hat der Verkäufer die entsprechenden unverzüglichen Abhilfemaßnahmen ergriffen; und (iii) für Luft- und Raumfahrt-, Militär- und Verteidigungsanwendungen erfüllt der Verkäufer FAR 52,22-50 und Executive Order 13627 sowie die vorgeschlagenen FAR- und DFARS-Änderungen zur Stärkung des Schutzes vor Menschenhandel gemäß 78 FR 59312 bzw. 78 FR 59325. j) Kinderarbeit. Der Verkäufer hat alle geltenden Gesetze über die Beschäftigung von Minderjährigen oder Kinderarbeit einzuhalten und darf keine Kinder unter sechzehn Jahren (16) beschäftigen.

27. VERHALTEN UND SOZIALE VERANTWORTUNG.

Der Verkäufer garantiert, und es ist eine Bedingung dieser Bestellung oder des Vertrags, dass alle Leistungen im Rahmen dieser Verordnung auf dem höchsten Niveau ethischer Standards und in Übereinstimmung mit dem Boyd Supplier Code of Conduct erfolgen, von dem eine Kopie auf Anfrage oder über das Lieferantenportal der öffentlichen Website des Käufers unter www.boydcorp.com zur Verfügung steht. Der Verkäufer trägt zur Sicherheit und Konformität von Anwendungen mit hoher Zuverlässigkeit wie medizinischer Art, Luft- und Raumfahrt oder Verteidigungsanwendungen bei. Der Verkäufer stellt sicher, dass alle seine Unterlieferanten diese Anforderungen einhalten.

28. ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE ODER UNTERAUFTRÄGE.

Gegebenenfalls gilt hierunter der Boyd Government Contract Addendum, dessen Kopie auf Anfrage oder über das Anbieterportal der öffentlichen Website des Käufers unter www.boydcorp.com) erhältlich ist.

29. EINBEZIEHUNG DURCH BEZUGNAHME.

Es gibt auch durch Bezugnahme aufgenommen und einen Teil dieser alle anderen Klauseln mit dem Käufer ist durch Gesetz, Vorschriften oder anwendbare Regierungsverträge oder Unteraufträge verpflichtet, in seine Unteraufträge oder Aufträge einzufügen, und andere Klauseln von Standard-Regierungsvertragsformen, soweit dies für die Geschäfte des Käufers, die die gekaufte Ware erfordern.

30. SCHUTZ GEGEN LABOR DISRUPTIONEn.

Der Verkäufer wird auf Kosten des Verkäufers die erforderlichen oder geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die ununterbrochene Lieferung der Ware an den Käufer für mindestens 30 Tage während einer vorhersehbaren oder erwarteten Arbeitsunterbrechung und/oder des Ablaufs von Arbeitsverträgen des Verkäufers sicherzustellen. Dieser Abschnitt stellt keinen Verzicht auf alle anderen Rechte und Rechtsbehelfe des Käufers nach diesem Vertrag oder geltendem Recht dar und ist unbeschadet dessen, von denen jede hiermit vorbehalten ist.

31. HÖHERE GEWALT.

Die Vertragsparteien sind nicht verantwortlich für die Nichterfüllung nach diesem Vertrag aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Ereignisse höherer Gewalt umfassen, sind aber nicht auf Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Akte Gottes, Akte ziviler oder militärischer Autorität, Unruhen, Brände, Aussperrungen, kommerzielle Unmöglichkeit, Explosionen und Bombenanschläge, Kriegshandlungen und Terrorismus oder andere Ursachen oder Ursachen beschränkt, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen und sich von der Leistung entschuldigen lassen wollen. Ereignisse höherer Gewalt dürfen jedoch keine Arbeitskämpfe oder Streiks umfassen. Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt wird der Verkäufer den Käufer spätestens fünf (5) Werktage danach schriftlich benachrichtigen, und der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, etwaige Auswirkungen oder Schäden an den Käufer zu mindern.

32. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG.

Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und Vereinbarungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angebotsanfrage des Käufers und das Angebot des Verkäufers. Dieser Vertrag kann nur durch eine Von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers vorgenommene Auftrags- oder Änderungsänderung geändert werden.

33. GESCHÄFTSBEZIEHUNG.

Nichts hierin ist so auszulegen, dass die Parteien in eine Beziehung von Partnern oder Joint Ventures gebracht werden, Käufer und Verkäufer sind weder der Vertreter noch der gesetzliche Vertreter des anderen für irgendeinen Zweck. Die Vertragsparteien kommen ferner überein, dass keine Der Vertragspartei eine Vertretung erfolgt, die eine scheinbare Agentur, Beschäftigung, Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen schaffen würde. Keine der Vertragsparteien hat die Befugnis, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden, die über die hierin enthaltenen hinausgeht.

34. SEVERABILITÄT.

Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer bestimmungen, die hierin enthalten sind, und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirken in Kraft.

35. KEIN VERZICHT.

Das Versäumnis einer der Vertragsparteien, die Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertrags durch die andere Vertragspartei zu verlangen, berührt in keiner Weise das Recht, eine solche Leistung zu einem beliebigen Zeitpunkt danach zu verlangen, noch stellt der Verzicht einer der Vertragsparteien auf einen Verstoß gegen Bestimmungen der Bestellung einen Verzicht auf einen nachfolgenden Verstoß gegen diese oder eine andere Bestimmung dar.

36. HEADINGS.

Die hierverwendeten Überschriften sind nur der Einfachheit halber, gelten nicht als Teil einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien und dürfen nicht im Zusammenhang mit dem Aufbau oder der Auslegung einer Vereinbarung erwähnt werden.

37. KONSTRUKTION.

Bei der Auslegung und Konstruktion dieser Bestimmungen erkennen die Vertragsparteien an, dass die Bestimmungen dieser Bestimmungen zum Zwecke des Baus und der Auslegung nicht davon ausgegangen werden, dass sie von beiden Vertragsparteien ausgearbeitet worden sind.

38. KONFLIKTE.

Für den Fall, dass die Vertragsparteien einen Master Supply Agreement ("MSA") geschlossen haben und ein Konflikt zwischen dem MSA und diesem Vertrag entsteht, haben die Bedingungen des MSA Vorrang.

39. ÜBERLEBEN.

Die Verpflichtungen des Käufers und Verkäufers aus diesem Vertrag, die ihrem Wesen nach über die Kündigung, Kündigung oder den Ablauf der Bestellung oder des Vertrags hinaus fortbestehen würden, überdauern die Kündigung, Kündigung oder den Ablauf der Bestellung oder des Vertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen der Abschnitte 14 (Garantien), 17 (Vertraulichkeit), 18 (geistiges Eigentum) und 20 (Record Retention and Audit).

40. ABTRETUNG DES VERTRAGES UND BINDUNGSWIRKUNG.

Der Verkäufer wird seine Verpflichtungen aus diesem Rahmen und ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers nicht abtreten oder delegieren. Die Rechte und Pflichten des Verkäufers sind für die gesetzlichen Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger des Verkäufers und jeden Dritten, der das Geschäft oder die Vermögenswerte des Verkäufers erwirbt, auf die sich diese Bestimmungen durch den Verkauf oder eine sonstige Übertragung dieses Unternehmens beziehen, in den Genuss und die Bindung des Verkäufers.

Geschäftsbedingungen für den Verkauf

Letzte Aktualisierung: März 2019

Vorbehaltlich der Bestellung des Käufers für die Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers (zusammen „Waren“), wie sie in der akzeptierten Bestellung des gleichen Datums genannt werden und in der diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind und einen materiellen Bestandteil der Bestellung darstellen, akzeptiert die Boyd Corporation („Verkäufer“) die Bestellung des Käufers. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch vollständig in alle Preislisten oder -verzeichnisse, Angebote, Bestätigungen oder Rechnungen des Verkäufers in Bezug auf die Waren integriert und bilden die vollständige und ausschließliche Erklärung der Bedingungen für den Verkauf der Waren. Die Annahme der Waren durch den Käufer gilt als Zustimmung des Käufers zu den hierin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das vom Käufer und einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde.

Preise:
Sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich festgelegt hat, bleibt der vom Verkäufer für die Waren angebotene oder angegebene Preis für 30 Tage nach dem Datum des Angebots des Verkäufers oder der Bestätigung der Bestellung des Käufers für die Waren in Kraft, je nachdem, was zuerst eintritt, vorausgesetzt, dass eine vorbehaltlose Zustimmung des Käufers in den Versand der Waren innerhalb dieser Frist eingeht und vom Verkäufer akzeptiert wird. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Angebot des Verkäufers zu ändern oder zu annullieren oder eine Lieferzeit oder ein Lieferdatum jederzeit während der Frist von dreißig (30) Tagen nach dem Angebot des Verkäufers oder jederzeit vor der vorbehaltlosen Zustimmung des Käufers zum Versand der Waren zu ändern. Wenn diese Zustimmung nicht innerhalb dieser 30-tägigen Frist beim Verkäufer eingeht, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der Waren in den Preis des Verkäufers für die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung zu ändern. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Steuern, Transport und Versicherung, die vom Käufer zu tragen sind, und gelten auf der Grundlage der im Angebot des Verkäufers angegebenen Mindestmengen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis aufgrund von dokumentierten Kostensteigerungen jederzeit zu ändern.

Gültigkeitsdauer des Angebots:
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt das Angebot des Verkäufers für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem im Angebot angegebenen Datum.

Steuern:
Jede gegenwärtige oder zukünftige Steuer oder Regierungsabgabe (oder deren Erhöhung), einschließlich jeglicher Mehrwertsteuer, die sich auf die Produktions-, Verkaufs- oder Versandkosten des Verkäufers auswirkt oder die der Verkäufer anderweitig im Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Lieferung, der Lagerung, der Verarbeitung, der Verwendung oder dem Verbrauch von Waren zahlen oder einziehen muss, geht zulasten des Käufers und wird nach Wahl des Verkäufers auf den Preis aufgeschlagen oder dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen:
Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, gelten die Zahlungsbedingungen netto 30 Tage ab Datum der Rechnung des Verkäufers in US-Dollar. Der Verkäufer ist berechtigt, neben allen anderen Rechtsbehelfen, die dem Verkäufer gesetzlich zur Verfügung stehen, entweder diesen Vertrag zu kündigen oder die weitere Erfüllung dieses Vertrags auszusetzen oder nach Wahl des Verkäufers andere Verträge mit dem Käufer aufzuheben, falls der Käufer bei Fälligkeit keine Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags leistet und der Käufer hiermit einer solchen Wahl durch den Verkäufer zustimmt. Der Käufer haftet für alle Ausgaben, einschließlich Kosten und Anwaltsgebühren, die sich auf die Einziehung überfälliger Beträge beziehen, wobei solch überfällige Zahlung mit achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr oder einem gesetzlich zulässigen Betrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung bis zu ihrer Zahlung verzinst wird. Jede Zahlung, die einer der Parteien aus dieser Vereinbarung zusteht, ist in voller Höhe zu leisten, ohne Aufrechnung, Einschränkung, Bedingungsabzug oder Zurückbehaltung für oder wegen einer Widerklage. Sollte die finanzielle Haftung des Käufers nach Feststellung des Verkäufers unbefriedigend werden, können vom Verkäufer Barzahlungen oder für den Verkäufer ausreichende Sicherheiten für zukünftige Lieferungen der Waren verlangt werden. Wird eine solche Barzahlung oder Sicherheit nicht geleistet, ist der Verkäufer neben den anderen Rechten und Rechtsbehelfen des Verkäufers berechtigt, die Lieferung einzustellen. Das Eigentum an allen vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren verbleibt beim Verkäufer und geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle fälligen Beträge für die Waren vollständig an den Verkäufer bezahlt wurden. Der Verkäufer kann sein Interesse durch die Einreichung eines UCC-1-Formulars sichern.

Versand und Lieferung:
Obgleich der Verkäufer alle angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen unternehmen wird, um die vom Verkäufer anerkannten oder angebotenen Liefertermine einzuhalten, sind alle Liefertermine annähernd und nicht garantiert. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl nicht verpflichtet, die Lieferung von Waren anzubieten, für die der Käufer keine Versandanweisungen und andere erforderliche Informationen erteilt hat. Wird der Versand der Waren vom Käufer aus irgendeinem Grund verschoben oder verzögert, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer alle Lagerkosten und sonstigen daraus resultierenden Zusatzkosten zu erstatten. Das Verlustrisiko und das Recht an den Waren gehen vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald sie an die Versandstelle des Verkäufers geliefert und vom Spediteur angenommen wurden. Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, gelten alle Lieferungen ab Werk (Incoterms 2000). Alle Ansprüche wegen Mängeln oder Transportschäden gehen zulasten des Käufers und sind vom Käufer direkt an den Frachtführer zu richten. Mängel oder Beschädigungen sind bei der Lieferung zu identifizieren und zu unterschreiben. Der Käufer hat die ihm vom Verkäufer gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und ungeachtet anders lautender Maßnahmen gilt das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Waren eine Reklamation anzuzeigen, als uneingeschränkte Annahme dieser Waren.

Umterminierung und Eilgebühren:
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer eine Gebühr für die Umterminierung von Einheiten zu berechnen, die früher als die bestätigten oder angegebenen Lieferzeiten versandt werden sollen. Alle Gebühren im Zusammenhang mit beschleunigten Sendungen (beispielsweise Luftfracht) gehen zulasten des Käufers. Bestellungen, die innerhalb von 12 Wochen des Versands liegen, dürfen nicht länger als 12 Wochen nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers versandt werden und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Einheiten, die auf ein Datum über 12 Monate ab dem Datum der Bestellung hinaus verschoben werden, werden zum Zwecke der Neuberechnung von Mengenrabatten so behandelt, als wären sie auf einer separaten Bestellung und der Käufer ist für die Differenz verantwortlich. Einheiten, die keinen unfertigen Erzeugnisbestand haben und für die kein proprietäres oder kundenspezifisches Material gekauft wurde, können in der Regel ohne zusätzliche Kosten umterminiert werden. Für Einheiten, bei denen Arbeit geleistet wurde und/oder Materialien aufgewendet und/oder Materialien gebunden wurden, wird eine Umterminierungsgebühr in Höhe der Kosten für eingekaufte Rohstoffe und unfertige Erzeugnisse für die Einheiten fällig, die umterminiert werden, multipliziert mit 1,8 % pro Monat oder dem Bruchteil jedes Monats nach dem ursprünglichen Lieferdatum. Umterminierungsgebühren werden zum Zeitpunkt der Umterminierung berechnet und sind netto 30 Tage ab dem Datum der Umterminierung fällig.

Eingeschränkte Garantie:
Vorbehaltlich der Beschränkungen des Abschnitts 6 garantiert der Verkäufer, dass die vom Verkäufer hergestellten Waren frei von Verarbeitungsfehlern sind und den Spezifikationen entsprechen, nach denen diese Waren zum Zeitpunkt der Lieferung bei normalem Gebrauch und regelmäßiger Wartung und Instandhaltung für ein Jahr ab dem Datum der Herstellung durch den Verkäufer verkauft wurden. Die in den Abschnitten 5 und 7 dargelegten Garantien sind die einzigen Garantien, die der Verkäufer hinsichtlich der Waren gibt, und ersetzen und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, die sich aus dem Gesetz oder anderweitig ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob der Zweck oder die Verwendung dem Verkäufer in Spezifikationen, Zeichnungen oder anderweitig mitgeteilt wurde oder nicht, und ob die Produkte des Verkäufers vom Verkäufer speziell für den Gebrauch oder den Zweck des Käufers entworfen und/oder hergestellt wurden oder nicht. Die hierin gegebenen Garantien erstrecken sich nicht auf Verluste oder Schäden aufgrund von Fehlanwendung, Unfall, unsachgemäßem Gebrauch, Vernachlässigung, Fahrlässigkeit (mit Ausnahme der des Verkäufers), unbefugter Modifikation oder Änderung, Verwendung außerhalb der Nennkapazität, Umgebungsbedingungen, unsachgemäßer Installation, Reparatur, Handhabung, Wartung oder Anwendung oder aus anderen Gründen, die nicht vom Verkäufer verschuldet wurden. Soweit der Käufer oder seine Vertreter dem Verkäufer Spezifikationen, Informationen, Darstellungen von Betriebsbedingungen oder andere Daten bei der Auswahl oder dem Design der Waren und der Erstellung des Angebots des Verkäufers zur Verfügung gestellt haben, und falls die tatsächlichen Betriebsbedingungen oder andere Bedingungen von denen vom Käufer angegebenen abweichen und durch den Verkäufer für die Waren als schädlich befunden werden, sind alle hierin enthaltenen Garantien ungültig. Die in den technischen Produktdatenblättern des Verkäufers angegebenen physikalischen Eigenschaftswerte sind nur typische Werte und stellen keine Produktspezifikationen dar und werden nicht als solche ausgelegt. Wenn der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach seiner Entdeckung von Gewährleistungsmängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist den Verkäufer schriftlich darüber informiert, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen und als Alleinbehelf des Käufers gemäß seinen Rückgaberichtlinien die Waren reparieren, korrigieren oder ersetzen oder den Kaufpreis für den Teil der vom Verkäufer als fehlerhaft befundenen Waren erstatten. Unterlässt der Käufer diese schriftliche Mitteilung innerhalb der geltenden Frist, gilt dies als absoluter und bedingungsloser Verzicht auf die Geltendmachung des Anspruchs des Käufers wegen solcher Mängel. Vom Verkäufer muss vorab eine schriftliche Genehmigung zur Rücksendung der Ware eingeholt werden. Solche Waren müssen frachtfrei an den Verkäufer versandt werden. Rücksendungen, die ohne schriftliche Genehmigung erfolgen, werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Waren vor der Genehmigung der Rücksendung zu prüfen. Während der Garantiezeit reparierte oder ersetzte Waren fallen unter die vorgenannten Garantien für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder 90 Tage ab Versanddatum, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Der Käufer übernimmt alle anderen Verantwortlichkeiten für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Eigentum, die sich aus den Waren ergeben, mit diesen in Verbindung stehen oder sich aus deren Verwendung ergeben, entweder allein oder in Kombination mit anderen Produkten/Komponenten. Vorserieneinheiten (Prototyp, technischer Verifizierungstest oder Designverifizierungstest) werden ohne Mängelgewähr und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung verkauft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für den beabsichtigten Zweck.

Haftungsbeschränkung:
Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Verletzung einer Garantie im Rahmen dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der in Abschnitt 7 vorgesehenen Garantie) beschränkt sich auf die Reparatur, Korrektur oder den Austausch oder die Rückerstattung des Kaufpreises gemäß Abschnitt 5. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine Verzögerung der rechtzeitigen Lieferung der Waren an den Käufer verursacht werden. In keinem Fall, unabhängig von der Form der Forderung oder des Klagegrundes (sei es aufgrund von Vertrag, Verletzung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung, sonstiger unerlaubter Handlung oder anderweitig), übersteigt die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer oder gegenüber den Kunden und Endverbrauchern des Käufers den vom Käufer für die vom Verkäufer bereitgestellten spezifischen Waren gezahlten Preis, der den Anspruch oder den Klagegrund hervorruft. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer oder seinen Kunden und Endverbrauchern in keinem Fall Sonder-, Neben-, Folge- oder Strafschäden umfasst. Der Begriff „Folgeschäden“ umfasst unter anderem den Verlust erwarteter Gewinne, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, den Verlust von Einnahmen, Ruf und Daten, anfallende Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kapital, Treibstoff, Strom und Verlust oder Schäden an Eigentum oder Ausrüstung. Es wird ausdrücklich anerkannt, dass alle technischen Ratschläge des Verkäufers in Bezug auf die Verwendung der Waren kostenlos erteilt werden, und der Verkäufer übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für die Beratung oder die erzielten Ergebnisse, da alle diese Ratschläge auf Risiko des Käufers erteilt und akzeptiert werden. Die Gesamthaftung des Verkäufers für alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Ausgaben und alle anderen Schäden oder Abhilfemaßnahmen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, unabhängig davon, ob diese Ansprüche vertraglich, aus Fahrlässigkeit (wozu der Vermeidung von Zweifel wegen vorsätzliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit gehören) oder anderen unerlaubten Handlungen, verschuldensunabhängiger Haftung, Garantie, Entschädigung oder anderen Arten der Haftung herrühren, darf in keinem Fall zehn Prozent (10 %) der nachlaufenden zwölf (12) Monatsumsätze mit dem Käufer überschreiten.

Patente und Urheberrechte:
Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkauften Waren, wovon alle Waren, die für den Käufer gemäß dessen Spezifikationen hergestellt wurden, ausdrücklich ausgeschlossen sind, gegen keine zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden US-amerikanischen Patente oder Urheberrechte verstoßen. Diese Garantie wird unter der Bedingung gewährt, dass der Käufer den Verkäufer unverzüglich über alle Ansprüche oder Klagen informiert, an denen der Käufer beteiligt ist, in denen eine solche Verletzung behauptet wird, und uneingeschränkt mit dem Verkäufer zusammenarbeitet und es dem Verkäufer ermöglicht, die Verteidigung, Beilegung oder den Vergleich einer solchen Anschuldigung der Verletzung vollständig zu kontrollieren. Die Garantie des Verkäufers in Bezug auf Gebrauchsmuster gilt nur für Verletzungen, die sich ausschließlich aus dem inhärenten Betrieb dieser Waren gemäß den Spezifikationen und Anweisungen des Verkäufers ergeben. Für den Fall, dass festgestellt wird, dass diese Waren ein solches US-Patent oder Urheberrecht in einem solchen Rechtsstreit verletzen und die Verwendung dieser Waren untersagt wird, oder im Falle eines Kompromisses oder Vergleichs durch den Verkäufer, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das Recht zu verschaffen, diese Waren weiterhin zu verwenden, oder sie durch nicht rechtsverletzende Waren zu ersetzen oder sie so zu modifizieren, dass sie keine Rechte verletzen, oder dem Käufer eine Gutschrift für den abgeschriebenen Wert dieser Waren zu gewähren und deren Rückgabe zu akzeptieren. In diesem Fall kann der Verkäufer nach seiner Wahl auch den Vertrag über zukünftige Lieferungen dieser Waren ohne Haftungsansprüche kündigen. In keinem Fall haftet der Verkäufer für Neben-, Folge- oder Strafschäden.

Befreiung von der Leistungspflicht, höhere Gewalt:
Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder der Nichterfüllung aus Gründen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Käuferhandlungen, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Wetter, Sabotage, Epidemien, Streiks oder Arbeitskämpfe, Bürgerunruhen oder Ausschreitungen, behördliche Anordnungen, Beschränkungen, Zuweisungen, Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Invasionen, Aufstände in größerem Umfang oder Maßnahmen, Nichtverfügbarkeit oder Verzögerung des Transports, Nichterfüllung von Lieferanten oder unvorhersehbare Umstände oder Ereignisse oder Ursachen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen. Bei Vorliegen eines der vorgenannten Punkte können Lieferungen oder andere Leistungen für einen angemessenen Zeitraum ausgesetzt oder vom Verkäufer nach Ankündigung an den Käufer storniert werden, wobei der Rest des Vertrages jedoch ansonsten davon unberührt bleibt. Wenn der Verkäufer feststellt, dass seine Fähigkeit, die gesamte Nachfrage nach den Waren zu decken oder Material zu beschaffen, das direkt oder indirekt bei der Herstellung der Waren verwendet wird, aus den im vorstehenden Absatz genannten Gründen behindert, eingeschränkt oder undurchführbar gemacht wird, kann der Verkäufer sein verfügbares Angebot an den Waren oder diesem Material (ohne Verpflichtung, andere Lieferungen solcher Waren oder Materialien zu erwerben) auf seine Käufer auf der Grundlage des Verkäufers aufteilen ohne Haftung für daraus resultierende Nichterfüllung.

Kündigung:
Im Falle einer Stornierung des Käufers, aus Bequemlichkeit oder Verzug, übernimmt der Käufer gegenüber dem Verkäufer die volle Haftung für die Zahlung (a) der gelieferten Waren, (b) des Fertigwarenbestandes, (c) der Ware in Arbeit und (d) der bestellten Rohstoffe zum Zeitpunkt der Stornierung, die für alle Bestellungen, Lagerverträge, VMI, Mindest-/Höchstanforderungen, Rahmenaufträge, Materialverträge oder Freigaben erforderlich sind.

Stornierungsausschluss:
Der Käufer darf die Produktion nicht annullieren, aus Bequemlichkeit kündigen oder die Produktionseinstellung anweisen, es sei denn, dies geschieht zu für beide Seiten akzeptablen Bedingungen.

Änderungen:
Der Käufer kann Änderungen oder Ergänzungen der Waren in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und Kriterien des Verkäufers anfordern. Falls der Verkäufer solche Änderungen oder Ergänzungen akzeptiert, kann der Verkäufer den Preis, die Lizenzgebühren und die Liefertermine ändern. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Designs und Spezifikationen für die Waren ohne vorherige Ankündigung an den Käufer zu ändern, mit Ausnahme von für den Käufer maßgearbeitete Waren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, solche Änderungen an Waren vorzunehmen, die vor dem Datum einer solchen Änderung hergestellt wurden.

Technische Designänderung:
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ein neues Angebot zu erstellen, wenn sich die Leistungs- oder Maßkriterien ändern, bevor der Käufer während des Zeitraums der Ausführung der Bestellung des Käufers einen Mentor aufgibt.

Zeichnungen und Daten:
Die rechtzeitige Erfüllung durch den Verkäufer setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer bei Bedarf alle erforderlichen technischen Informationen, einschließlich der Zeichnungsgenehmigung, und alle erforderlichen kommerziellen Unterlagen zur Verfügung stellt. Alle Zeichnungen, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, sind eigentumsgeschützt und bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen vom Käufer nur zum Zwecke des Betriebs und der Wartung des/der Produkte(s) verwendet werden, nicht jedoch zur Herstellung von Duplikaten oder ähnlichem Bedarf oder Teilen durch Dritte.

Kundenspezifische Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen und Produktionsausrüstung:
Sämtliche Produktionsausrüstung, einschließlich maßgeschneiderter Werkzeuge, Matrizen und Vorrichtungen, sind Eigentum des Verkäufers, für die es dem Verkäufer freisteht, sie in irgendeiner Weise und zu welchem Zweck auch immer umzulagern, zu übertragen, zu entsorgen oder zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Herstellung von Produkten für andere Kunden.

Vom Käufer zur Verfügung gestellte Gegenstände oder Ausrüstung:
Alle Werkzeuge, Hilfsmittel, Matrizen, Vorrichtungen, Materialien und andere Güter, die vom Käufer geliefert oder bezahlt werden, werden vom Verkäufer instandgehalten, um die Leistungsanforderungen der Käuferbestellung zu erfüllen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum oder anderen Geräten, die vom Käufer aus irgendeinem Grund zur Verfügung gestellt wurden, unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden oder nicht, und es steht dem Verkäufer frei, dieses Eigentum in irgendeiner Weise oder für jeden Zweck ohne Benachrichtigung des Käufers zu bewegen, zu übertragen, zu entsorgen oder zu verwenden. Der Verkäufer ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, dieses Eigentum zu identifizieren oder dem Käufer in irgendeiner Weise Rechenschaft über dieses Eigentum abzulegen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer von Ansprüchen und Kosten (einschließlich Prozesskosten) für Personen- und Sachschäden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung des Eigentums des Käufers ergeben oder ergeben können, unabhängig davon, ob sie auf gemeinsame oder übereinstimmende Fahrlässigkeit anderer Parteien zurückzuführen sind oder nicht.

Nuklear/Medizinisch:
Die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Waren sind nicht für den Einsatz in Verbindung mit nuklearen, medizinischen, lebenserhaltenden und anderen Hochrisikoanwendungen bestimmt, bei denen ein Ausfall zu Verlust von Leben oder katastrophalen Sachschäden führen könnte. Der Käufer akzeptiert die Waren mit dem vorstehenden Verständnis, verpflichtet sich, diese schriftlich an alle nachfolgenden Käufer oder Benutzer weiterzugeben und den Verkäufer von allen Ansprüchen, Verlusten, Klagen, Urteilen und Schäden, einschließlich Neben- und Folgeschäden, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben, zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, unabhängig davon, ob die Klageursache auf unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig beruht, einschließlich Anschuldigungen, dass die Haftung des Verkäufers auf Fahrlässigkeit oder Gefährdung beruht.

Abtretung:
Der Käufer darf seine Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten oder seine Pflichten aus diesem Vertrag oder seine Interessen übertragen, und eine solche Abtretung ohne diese Zustimmung ist nichtig.

Indirekte/nicht wiederkehrende Einrichtungsgebühren:
Indirekte und/oder einmalige Einrichtungsgebühren (NRSU), die unter anderem Maschineneinrichtung, Engineering-Gebühren, CAD-Programmiergebühren, Werkzeug- und/oder Matrizendesign, Wartung und/oder Produktion umfassen können, fallen gegebenenfalls zusätzlich zum Preis der Waren an und sind nach Abschluss der indirekten und/oder NRSU-Aktivitäten fällig und zahlbar. Alle solchen indirekten und/oder NRSU-Aktivitäten sind und bleiben Eigentum des Verkäufers. Gebühren für indirekte und/oder NRSU-Aktivitäten übertragen dem Käufer nicht den Titel, das Eigentumsrecht oder Recht auf Besitz oder Entfernung oder Verhinderung ihrer Verwendung durch den Verkäufer für andere Käufer, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben unter Bezugnahme auf diese Bestimmung ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgelegt.

Bestellungen des Käufers:
Bestellungen, die aufgrund von Angeboten des Verkäufers eingehen, bedürfen der Annahme durch den Verkäufer. Bei Annahme stellt der Verkäufer die spezifizierte Ware zu Angebotspreisen gemäß dem Zeitplan in der Auftragsbestätigung des Verkäufers zur Verfügung. Im Falle von Änderungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Herstellung und Lieferung von Waren auf Bestellung des Käufers bis zur gegenseitigen Annahme der Änderungen auszusetzen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen im Rahmen der Bestellung des Käufers aufgrund einer ungünstigen Änderung der finanziellen Situation, des Kreditstatus oder des Zahlungsverhaltens des Käufers einzustellen.

Geistiges Eigentum:
Das geistige Eigentum des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsaufmachungen und alle anderen geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das, was in der zugrundeliegenden Technologie vorhanden ist), das der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, ist Eigentum des Verkäufers, und der Verkäufer behält sich alle Rechte vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die ausschließlichen Rechte an Nutzung, Lizenzierung und Verkauf. Der Besitz von Waren, Vorproduktionseinheiten, Spezifikationen, Drucken oder Zeichnungen oder anderen Materialien überträgt dem Käufer keine Rechte oder Lizenzen hieran. Wenn der Verkäufer oder eine Person, die vom Verkäufer beschäftigt ist oder unter der Leitung des Verkäufers arbeitet, etwas erfindet oder erstmals in die Praxis umsetzt, gehören solche „Erfindungen“ dem Verkäufer und gelten als vertraulich und Eigentum des Verkäufers. Dies umfasst: (a) jede Erfindung, sei es aufgrund von Versuchs-, Entwicklungs- oder Forschungstätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen und patentierbaren oder nicht patentierbaren Technik; (b) jede Umsetzung in die Praxis einer Thematik, Anwendung oder Entdeckung, die patentiert oder urheberrechtlich geschützt werden könnte; oder (c) jede Verbesserung des Designs der Waren oder eine alternative oder verbesserte Methode zur Durchführung der Produktion der Waren.

Einhaltung der Gesetze durch den Käufer:
Im Zusammenhang mit den in dieser Vereinbarung betrachteten Transaktionen ist der Käufer mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften, Regeln und sonstigen Anforderungen der Vereinigten Staaten und aller maßgeblichen staatlichen, ausländischen und lokalen Regierungsstellen im Zusammenhang mit dem Kauf, der Lizenz, dem Erhalt, der Verwendung, der Übertragung und der Entsorgung der Waren vertraut und wird diese vollständig einhalten.

Export/Import:
Der Käufer stimmt zu, dass alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Anforderungen der Import- und Exportkontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, sowie die Rechtsordnungen, in denen der Verkäufer und der Käufer ansässig sind oder aus denen die Waren geliefert werden können, für deren Erhalt und Verwendung gelten. In keinem Fall darf der Käufer die Waren unter Verletzung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen oder Anforderungen verwenden, übertragen, freigeben, importieren oder exportieren.

Bedingungen für Behördenverträge:
Für den Fall, dass der Käufer Waren an die US-Regierung oder an einen Generalunternehmer liefert, der an die US-Regierung verkauft, werden die folgenden Klauseln der Federal Acquisition Regulation (FAR) vom Verkäufer akzeptiert und werden Teil dieser Vereinbarung für eine solche Lieferung: 52,22-21 Verbot von getrennten Einrichtungen; 52,22-26 Chancengleichheit; 52,22-35 Chancengleichheit für spezielle behinderte Veteranen, Veteranen der Vietnamzeit und andere berechtigte Veteranen; 52,22-36 Affirmative Action für Arbeitnehmer mit Behinderungen; und 52,22-8 Nutzung von Kleinunternehmen. Der Verkäufer akzeptiert keine zusätzlichen FAR- oder FAR-Ergänzungsklauseln. Für den Fall, dass der Käufer sich entscheidet, Waren an die US-Regierung oder eine nationale, bundesstaatliche, provinzielle oder lokale nicht US-amerikanische Regierungseinheit oder an einen Generalunternehmer zu verkaufen, der an diese Einheiten verkauft, tut er dies ausschließlich auf eigene Wahl und eigenes Risiko und verpflichtet sich, den Verkäufer nicht als Subunternehmer oder anderweitig der US-Regierung oder einer anderen Regierungseinheit gegenüber zu verpflichten, außer wie in diesem Abschnitt 18 beschrieben. Der Käufer ist allein und ausschließlich für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die den Verkauf an die US-Regierung oder an eine nationale, bundesstaatliche, provinzielle oder lokale nicht US-amerikanische Regierungseinrichtung regeln. Der Verkäufer gibt keinerlei Zusicherungen, Zertifizierungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Fähigkeit seiner Waren oder Preise, solche Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.

Allgemeine Bestimmungen:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle anderen Mitteilungen, Verhandlungen und vorherigen mündlichen oder schriftlichen Erklärungen zum Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen, Modifikationen, Rücktritte, Entlassungen, Aufhebungen oder Verzicht dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und in seinem Namen von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet werden. Bedingungen, Handelsbräuche, Handelsverhalten oder Leistungen, Abmachungen oder Vereinbarungen, nach denen diese allgemeinen Bedingungen angeblich geändert, variiert, erläutert oder ergänzt werden, sind nicht bindend, es sei denn, sie werden nachstehend schriftlich festgelegt und von der zu bindenden Partei unterzeichnet. Darüber hinaus treten keine Änderungen oder zusätzliche Bedingungen durch den Eingang, die Bestätigung oder die Annahme von Bestellungen, Versandanweisungsformularen oder anderen Dokumenten durch den Verkäufer, die Bedingungen enthalten, die von den hierin dargelegten abweichen oder diese ergänzen, in Kraft. Derartige Änderungen oder zusätzliche Bedingungen werden hiermit abgelehnt und gelten als wesentliche Veränderung. Kein Verzicht einer der Parteien in Bezug auf einen Verstoß oder eine Nichterfüllung oder ein Recht oder eine Abhilfe und kein Handelsverlauf gilt als anhaltender Verzicht auf einen anderen Verstoß oder eine Nichterfüllung oder auf ein anderes Recht oder eine andere Abhilfe, es sei denn, dieser Verzicht wird schriftlich erklärt und von der zu bindenden Partei unterzeichnet. Alle typografischen oder Schreibfehler, die der Verkäufer in einem Angebot, einer Bestätigung oder Veröffentlichung macht, unterliegen der Korrektur durch den Verkäufer. Für den Fall, dass eine Bestimmung oder ein Teil davon, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, für nicht durchsetzbar gehalten wird, wird diese Bestimmung aufgehoben, und alle anderen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt in Kraft.
(a) Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates Kalifornien, USA, ohne Bezugnahme auf seine Wahl oder die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Staates Kalifornien für alle Klagen zu unterwerfen, die sich im Zusammenhang hiermit ergeben.
(b) Wenn der Verkäufer eine europäische Kapitalgesellschaft ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen Englands. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben und nicht durch einvernehmliche Beratung beigelegt werden können, werden an ein Schiedsgericht, dem London Court of International Arbitration in London, England, übergeben und durch ein Schiedsverfahren gemäß seiner Schiedsordnung endgültig beigelegt. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend.
(c) Wenn der Verkäufer ein Unternehmen mit Sitz in der Region Asien-Pazifik ist, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben und nicht durch einvernehmliche Beratung beigelegt werden können, werden an ein Schiedsgericht, dem Hong Kong International Arbitration Centre in Hongkong übergeben und durch ein Schiedsverfahren gemäß seiner Schiedsordnung endgültig beigelegt. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend.
d) Keine Partei kann mehr als zwei (2) Jahre, nachdem der Klagegrund entstanden ist, Klage wegen Transaktionen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erheben, ganz gleich in welcher Form. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.

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