Nutzungsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2018

Bitte lesen Sie sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“, „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) sorgfältig durch, bevor Sie die von der Boyd Corporation („uns“, „wir“ oder „unser“) betriebene Website https://www.boydcorp.com (den „Service“) nutzen.

Ihr Zugriff auf und Ihre Nutzung des Service erfordert Ihre Zustimmung und Einhaltung dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Besucher, Nutzer und andere Personen, die auf den Service zugreifen oder diesen nutzen möchten.

Durch den Zugriff oder die Nutzung des Service erklären Sie sich einverstanden, dass Sie diesen Bedingungen verpflichtet sind. Sollten Sie jeglichem Bestandteil dieser Bedingungen widersprechen, haben Sie keine Erlaubnis, auf den Service zuzugreifen.

Geistiges Eigentum
Der Service und dessen ursprüngliche Inhalte, Merkmale und Funktionen sind und bleiben alleiniges Eigentum der Boyd Corporation und ihrer Lizenzgeber. Der Service ist durch Urheberrechte, Markenzeichen und andere Gesetze sowohl der Vereinigten Staaten als auch anderer Länder geschützt. Unsere Markenzeichen und Handelsaufmachung dürfen ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch die Boyd Corporation nicht für andere Produkte oder Services genutzt werden.

Links zu anderen Websites
Unser Service beinhaltet Links zu Websites oder Services Dritter, die kein Eigentum der Boyd Corporation sind und über die wir keine Kontrolle haben.

Die Boyd Corporation hat keine Kontrolle über und übernimmt auch keinerlei Haftung für Inhalte, Datenschutzrichtlinien oder -praktiken von Websites oder Services Dritter. Wir übernehmen keine Haftung für Angebote dieser Organisationen/Einzelpersonen oder deren Websites.

Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Boyd Corporation keine Verantwortung oder Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste übernimmt, die durch, in Zusammenhang oder in Verbindung mit der Nutzung oder dem Verlass auf solche Inhalte, Waren oder Services entstehen, die auf oder über Websites oder Services Dritter zur Verfügung gestellt werden.

Wir raten Ihnen dringend dazu, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien aller Websites oder Services Dritter sorgfältig zu lesen, die Sie besuchen bzw. nutzen.

Kündigung
Wir können Ihren Zugriff auf den Service jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Haftung kündigen oder beenden, ohne dass dies einer schriftlichen Ankündigung bedarf, uneingeschränkt und ohne Angabe von Gründen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verletzung dieser Bedingungen.

Alle Bestimmungen der Bedingungen, die ihrer Natur nach eine Beendigung überdauern sollten, sollen die Beendigung überdauern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehalt, Haftungsausschluss, Schadloshaltung und Haftungsbeschränkung.

Schadloshaltung
Sie stimmen zu, dass Sie die Boyd Corporation und ihre Lizenzgeber und Lizenznehmer, Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Vertreter, Verantwortlichen und Direktoren vor Klagen, Schäden, Verpflichtungen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten oder Schulden und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtsanwaltskosten) schützen, verteidigen und schadlos halten, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit a) Ihrem Zugriff auf und Ihrer Nutzung des Service oder b) einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen.

Haftungsbeschränkung
Die Boyd Corporation, ihre Direktoren, Mitarbeiter, Partner, Vertreter, Lieferanten und verbundenen Unternehmen übernehmen in keinem Fall Haftung für indirekte, strafbare, fahrlässige, besondere oder Folgeschäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Daten, Nutz- und Firmenwerte oder andere immaterielle Verluste, die sich aus (i) Ihrem Zugriff auf oder Ihrer Nutzung des Service oder Ihrer Unfähigkeit eines Zugriffs auf oder Ihrer Nutzung des Service; (ii) jeglichem Verhalten und Inhalte Dritter hinsichtlich des Service; (iii) durch den Service erhaltener Inhalte; und (iv) einem nicht autorisierten Zugriff auf, einer unautorisierten Nutzung oder Änderung Ihrer Übermittlungen oder Inhalte ergeben, weder auf Basis von Garantien, Verträgen, unerlaubten Handlungen (einschließlich Nachlässigkeit) oder anderer Rechtstheorien, ungeachtet ob wir auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurden oder nicht, und selbst dann nicht, wenn sich herausgestellt hat, dass ein hierin festgelegtes Rechtsmittel nicht seinen eigentlichen Zweck erfüllt.

Haftungsausschluss
Ihre Nutzung dieses Service erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Der Service wird „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Der Service wird ohne jegliche Garantien zur Verfügung gestellt, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine implizite Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der Nichtverletzung oder der Erfüllung einer bestimmten Leistung.

Die Boyd Corporation, ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber geben keine Garantie, dass a) der Service störungsfrei oder sicher funktioniert oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort verfügbar ist, b) mögliche Fehler oder Defekte behoben werden, c) der Service frei von Viren oder anderen schädlichen Bestandteilen ist, oder d) die Ergebnisse der Nutzung des Service Ihre Erwartungen erfüllen.

Ausschlüsse
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss bestimmter Garantien oder die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung für zufällige oder Folgeschäden, sodass oben genannte Beschränkungen möglicherweise nicht für Sie gelten.

Geltendes Recht
Diese Bedingungen unterliegen der Gesetzgebung des Bundesstaats Kalifornien, Vereinigte Staaten, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.

Sollten wir die Umsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Bedingungen unterlassen, gilt dies nicht als Verzicht auf diese Rechte. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und durchsetzbar. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns hinsichtlich unseres Service dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, die wir hinsichtlich des Service getroffen haben mögen.

Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach alleinigem Ermessen zu ändern oder zu ersetzen. Wir informieren über relevante Änderungen mindestens 30 Tage bevor neue Bedingungen in Kraft treten. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen, was wir als relevante Änderung betrachten.

Durch Ihren Zugriff auf oder Ihre Nutzung unseres Service nach Inkrafttreten von Änderungen stimmen Sie den geänderten Bedingungen zu. Sollten Sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht länger dazu berechtigt, den Service zu nutzen.

Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Einkaufsbedingungen für Lieferanten

Letzte Aktualisierung: 2025. Mai.

LTI Holdings, Inc. (d/b/a Boyd Corporation) und seine Tochtergesellschaften streben eine offene und langfristige Beziehung zu jedem ihrer Lieferanten an. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die "Geschäftsbedingungen" zu verstehen, die dem Kauf der Produkte durch den Käufer vom Verkäufer zugrunde liegen, und wo Verkäufer und Käufer in Bezug auf ihre Rechtsbeziehung stehen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Boyd für Lieferanten (diese "Bedingungen") sind Bestandteil dieses Vertrags über den Kauf der Produkte (die "Bestellung"), der die elektronische oder schriftliche Bestellung, alle geänderten Bestellungen, vom Käufer ausgestellte Freigaben und alle Dokumente oder Bestimmungen umfasst, auf die gemäß Abschnitt 31(a) unten verwiesen wird. Der Begriff "Käufer" bezieht sich auf LTI Holdings, Inc. (d/b/a Boyd Corporation) oder seine Tochtergesellschaft am auf der Bestellung angegebenen "Lieferort" ("Lieferort") und "Verkäufer" bezieht sich auf die in der Bestellung als solche bezeichnete Stelle. "Produkte" bezieht sich auf die Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand einer Bestellung sind, und umfasst in Bezug auf Produkte alle Teile (einschließlich Service- oder Ersatzteile), Komponenten, Module, Systeme, Prototypen, Software, Zeichnungen, Reparaturen und Ersetzungen.

  1. ANGEBOT/ANNAHME; VERTRAGSSCHLUSS.
    • Diese Bestellung ist ein Angebot des Käufers, die Produkte vom Verkäufer zu kaufen, beschränkt auf diese Bedingungen und die Bedingungen, die auf der Vorderseite der Bestellung des Käufers wiedergegeben sind. Die Bestellung ist wirksam und ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt. Der Käufer kann jede Bestellung jederzeit vor der Annahme durch den Verkäufer widerrufen. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer die Bestellung in ihrer Gesamtheit ohne Änderungen oder Ergänzungen angenommen hat, ungeachtet früherer Geschäfte oder Handelsbräuche, und zwar frühestens von: (i) fünf (5) Werktagen nach Eingang der Bestellung durch den Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer lehnt etwas anderes per E-Mail oder über das Enterprise-Resource-Planning-System ("ERP") des Käufers ab; (ii) Der Verkäufer beginnt mit der Arbeit oder Leistung in Bezug auf einen Teil der Bestellung; (iii) Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Annahme der Bestellung zu; (iv) Versand von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen; oder (v) jegliches Verhalten des Verkäufers, das das Bestehen eines Vertrags über den Kauf und Verkauf der Produkte durch den Käufer fair anerkennt. Die Bestellung ist auf die Annahme der Bedingungen der Bestellung durch den Verkäufer beschränkt und von dieser abhängig. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die vom Verkäufer vorgeschlagen werden, sei es im Angebot, in der Bestätigung, auf der Rechnung oder anderweitig des Verkäufers, gelten als wesentlich und inakzeptabel und werden vom Käufer abgelehnt.
    • Die Bestellung stellt keine Annahme eines Angebots, einer Offerte oder eines Vorschlags des Verkäufers dar, und der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass, sofern nicht schriftlich anders festgelegt: (a) eine vom Käufer ausgestellte Angebotsanfrage oder ein ähnliches Dokument kein Angebot des Käufers ist; und (b) jede Antwort des Verkäufers auf eine Angebotsanfrage oder ein ähnliches Dokument, das vom Käufer ausgestellt wurde, kein Angebot des Verkäufers darstellt. Jeder Verweis in der Bestellung auf das Angebot des Verkäufers oder eine andere vorherige Mitteilung impliziert nicht die Annahme einer Bestimmung, Bedingung oder Anweisung, sondern bezieht ausschließlich die Beschreibung oder Spezifikationen der Produkte ein, soweit diese Beschreibung oder Spezifikationen nicht im Widerspruch zu der Beschreibung und den Spezifikationen in der Bestellung stehen. Wenn sich herausstellt, dass die Bestellung des Käufers eine Annahme des vorherigen Angebots des Verkäufers darstellt, gilt die Erteilung einer Bestellung durch den Käufer als Annahme eines solchen Angebots unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Verkäufer diesen Bedingungen zustimmt, auch wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen im Angebot des Verkäufers gelten oder von diesen abweichen.
    • Keine angebliche Annahme einer Bestellung zu Bedingungen, die diese Bedingungen modifizieren, ersetzen, ergänzen oder anderweitig ändern, ist für den Käufer bindend, und diese Bedingungen gelten als abgelehnt und durch diese Bedingungen ersetzt, es sei denn, die vom Verkäufer angebotenen Bedingungen werden in einem unterzeichneten Schreiben von einem VP des Käufers akzeptiert, ungeachtet der Annahme oder Zahlung eines Produktversands durch den Käufer oder einer ähnlichen Handlung des Käufers.
  2. PREISE UND ZAHLUNG.
  • Preisgestaltung. Die Preise für Produkte sind in der jeweiligen Bestellung (die "Preisgestaltung") angegeben. Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, erfolgen alle Zahlungen für Produkte in der Landeswährung des Käufers. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für Währungsschwankungen, Zölle, Rohstoffkosten und Arbeitskosten.
  • Überarbeitungen. Jegliche Änderungen der Preisgestaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers. Der Verkäufer darf den Verkauf von Produkten an den Käufer nicht verweigern, um Änderungen an den Preisen zu erzwingen. Für den Fall, dass der Käufer einer Änderung der Preisgestaltung schriftlich zustimmt, wird diese Anpassung sofort wirksam und gilt für alle Produkte, die nach dem Datum einer solchen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien versandt werden sollen. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass er die Lieferung von Produkten zu keinem Zeitpunkt zurückhalten oder damit drohen wird. Der Verkäufer erkennt an, dass die Lieferung von Produkten für den Betrieb des Käufers und/oder der Kunden des Käufers von entscheidender Bedeutung ist, und stimmt zu, dass der Käufer Anspruch auf billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlassungsanspruch, ohne dass eine Kaution hinterlegt oder die Unzulänglichkeit oder Unzulänglichkeit des Geldschadenersatzes nachgewiesen werden muss.
  • Rechnungen. Originalrechnungen und Packlisten sind vom Verkäufer einzureichen und müssen Folgendes enthalten: Bestellnummer, Artikelnummer, Teilenummer, Warenbeschreibung, Stückpreis, Mengen, vollständige Rechnungsadresse, erweiterte Summen und alle anfallenden Steuern oder sonstigen Gebühren, die gemäß der Bestellung vereinbart wurden. Lossendungen werden anteilig in Rechnung gestellt.
  • Steuern; Pflichten. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, enthalten die Preise alle Zölle, Zölle und anwendbaren Bundes-, Landes-, Provinz- und lokalen Steuern mit Ausnahme von Umsatz-, Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Umsatzsteuern oder Abgaben. Der Verkäufer stellt dem Käufer alle Umsatz-, Mehrwert- oder ähnlichen Umsatzsteuern oder Abgaben gesondert in Rechnung, die der Verkäufer gesetzlich vom Käufer zahlen oder einziehen muss.
  • Beliebteste Kosten. Die Preise für alle Produkte sind immer der niedrigste Preis, den der Verkäufer einem Dritten für dieses gleichwertige Produkt in Rechnung stellt, unabhängig von besonderen Bedingungen, Rabatten oder Freibeträgen jeglicher Art. Für den Fall, dass der Verkäufer einen niedrigeren Preis anbietet als den, der dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde, entweder als allgemeine Preissenkung oder nur für einen oder mehrere Kunden, muss der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und den Produktbestand des Käufers preislich schützen, indem er dem Käufer einen Betrag erstattet, der der Differenz zwischen dem vom Käufer gezahlten Preis und dem niedrigeren Preis für alle vom Käufer bestellten Produkte entspricht, rückwirkend zu dem Datum, an dem der Verkäufer das ähnliche Produkt zum ersten Mal zu einem niedrigeren Preis verkauft hat Preis.
  • Zahlung. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, betragen die Zahlungsbedingungen für alle im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Produkte 90 Tage ab (i) dem Erhalt einer akzeptablen Rechnung oder (ii) dem Datum der Lieferung der konformen Produkte an den Lieferort, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern, um sie an die Branchenpraktiken anzupassen. Der Verkäufer sendet diese Rechnungen per E-Mail oder über das ERP-System des Käufers. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Rechnung zu bezahlen, die mehr als 180 Tage nach Lieferung der konformen Produkte an den Lieferort eingereicht wird. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Aufrechnungsrechten hat der Käufer das Recht, Beträge, die der Käufer dem Verkäufer (oder einem seiner verbundenen Unternehmen) schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die der Verkäufer (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) dem Käufer schuldet, wie und wo immer sie anfallen.
  1. ÄNDERUNGEN.
  • Der Käufer kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit durch Mitteilung an den Verkäufer angemessene Änderungen an den Zeichnungen, Spezifikationen, Materialien, Verpackungen, Prüfungen, Menge, Zeit oder Art der Lieferung oder des Versands vornehmen oder den Verkäufer anweisen, Änderungen vorzunehmen oder den in der Bestellung vorgeschriebenen Arbeitsumfang anderweitig angemessen zu ändern. Auf Verlangen des Verkäufers wird der Käufer mit entsprechenden Belegen eine angemessene Anpassung der Auftragspreise und/oder der Ausführungszeiten aufgrund der Änderungen des Käufers vornehmen. Ein Anspruch des Verkäufers auf eine Preis-/Zeitanpassung wird nur berücksichtigt, wenn er innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum, an dem die Mitteilung über eine solche Änderung beim Verkäufer eingegangen ist, schriftlich geltend gemacht wird.
  • Auftragsänderungen müssen schriftlich erfolgen und vom bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet werden. Der Verkäufer darf ohne die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers weder das Design der Produkte noch Unterlieferanten ändern oder die Produktion, die Werkzeuge, die Ausrüstung, die Herstellung oder Montage der Produkte ändern oder verlagern (aus den vom Käufer genehmigten Einrichtungen) oder den Ort, von dem aus die Produkte versandt werden.
  • Nichts in diesem Abschnitt entbindet den Verkäufer davon, mit der Ausführung der Bestellung in der geänderten Form fortzufahren. Preiserhöhungen, Kosten, Gebühren oder andere Beträge, Verlängerungen der Lieferfrist oder andere Änderungen sind für den Käufer nur dann bindend, wenn sie durch eine vom Käufer ausgestellte geänderte Bestellung oder durch ein von einem VP des Käufers unterzeichnetes Schreiben nachgewiesen werden.
  1. ZEITPLANUNG; MENGEN.
  • Terminplanung. Die Zeit ist von entscheidender Bedeutung, und die Lieferungen müssen sowohl in Mengen als auch zu den Zeiten und an dem Lieferort erfolgen, die in der Bestellung oder in den Freigaben des Käufers (wie nachstehend definiert) angegeben sind. Alle zusätzlichen Prognosen oder Mengen, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, dienen nur zu Planungs- und Kapazitätszwecken und stellen keine verbindliche Freigabe oder sonstige Verpflichtung des Käufers dar. Wenn Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualitäts- und/oder Lieferprobleme, dazu führen, dass der Verkäufer die Lieferanforderungen des Käufers nicht erfüllt oder dazu führt, dass der Käufer nicht in der Lage ist, die Lieferanforderungen seiner Kunden zu erfüllen, und der Käufer eine schnellere Transportmethode für die Produkte als die ursprünglich vom Käufer angegebene Transportmethode benötigt, Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers und zusätzlich zu etwaigen Kostenschäden oder Ansprüchen des/der Kunden(s) des Käufers: (i) dem Käufer unverzüglich die Kostendifferenz zwischen der schnelleren Methode und der ursprünglichen Transportmethode zu erstatten; (ii) dem Käufer zu ermöglichen, die Zahlung der Rechnungen des Verkäufers um eine solche Differenz zu reduzieren; oder (iii) die Produkte so schnell wie möglich auf Kosten des Verkäufers zu versenden und dem Käufer den Betrag in Rechnung zu stellen, den der Käufer für den normalen Versand bezahlt hätte.
  • Mengen. Wenn in einer Bestellung angegeben ist, dass es sich um einen "Rahmenauftrag" handelt, oder wenn keine Menge oder Liefertermine angegeben sind (eine solche Bestellung wird hier als "Rahmenauftrag" bezeichnet), darf der Verkäufer Materialien beschaffen und Produkte herstellen und/oder montieren und versenden, nur wenn dies durch eine vom Käufer von Zeit zu Zeit herausgegebene Freistellung genehmigt wurde und in Übereinstimmung mit dieser. Für die Zwecke dieser Bedingungen ist eine "Freistellung" eine vertraglich bindende Anweisung an den Verkäufer, eine bestimmte Menge von Produkten gemäß einem festgelegten Zeitplan zu versenden. Überschüssiger oder veralteter Lagerbestand, der auf die Entscheidung des Verkäufers zurückzuführen ist, Produkte zu produzieren, die über einer Version hinausgehen, liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers. Die in einer Rahmenbestellung ausgewiesenen Mengen sind nur Schätzungen des Jahresbedarfs und stellen keine Mindestbestellung des Käufers dar, es sei denn, der Auftrag sieht dies ausdrücklich auf seiner Fläche vor. Eine Bestellung verpflichtet den Käufer nicht, eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Prozentsatz seines Bedarfs an dem betreffenden Produkt vom Verkäufer zu kaufen, oder verbietet es dem Käufer, dieselben oder ähnliche Teile von anderen Lieferanten zu kaufen, es sei denn, die Bestellung gibt dies ausdrücklich auf ihrer Vorderseite an.
  • Zoll. Gegebenenfalls und auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich eine Ursprungserklärung für alle Produkte und die geltenden Zolldokumente für Produkte zur Verfügung, die ganz oder teilweise außerhalb des Einfuhrlandes hergestellt wurden.
  1. VERPACKUNG UND VERSAND.
  • Verpackung. Der Verkäufer ist für alle Kosten für die Handhabung, Verpackung, Lagerung und den Transport der Produkte in Übereinstimmung mit den in der Bestellung festgelegten Spezifikationen oder Anweisungen zum Lieferort verantwortlich, und der Verkäufer muss mit jeder Produktsendung alle Packscheine, Frachtbriefe und andere Versanddokumente zur Verfügung stellen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, werden die Produkte international auf dem Seeweg geliefert, FOB an den Lieferort gemäß den Incoterms 2020, und international und im Inland mit allen anderen Transportmitteln, FCA an den Lieferort gemäß den Incoterms 2020.
  • Versand. Der Käufer kann die Art des Transports sowie die Art und Anzahl der Lieferscheine und sonstigen Dokumente angeben, die bei jeder Sendung vorzulegen sind. Der Verkäufer hat in jeder Hinsicht die Anweisungen und Anforderungen des Käufers in der jeweils gültigen Fassung und in der durch Verweis in die Bestellung aufgenommenen Fassung einzuhalten, einschließlich der Anweisungen und Anforderungen für Lieferung, Logistik, Verpackung, Etikettierung und Gefahrstoffe. Bei allen grenzüberschreitenden Transaktionen ist der Verkäufer der eingetragene Importeur und/oder Exporteur für Produkte.
  • Gefährliche Stoffe. Vor und mit dem Versand der im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Produkte hat der Verkäufer den Käufer ausreichend zu warnen und schriftlich (einschließlich geeigneter Etiketten auf Produkten, Behältern und Verpackungen) über Gefahrstoffe zu informieren, die Bestandteil oder Teil eines der Produkte sind, zusammen mit den besonderen Handhabungsanweisungen, die erforderlich sind, um den Käufer und die Spediteure des Käufers darüber zu informieren, wie sie die Sorgfalts- und Vorsichtsmaßnahmen anwenden können, die am besten geeignet sind Personen- oder Sachschäden bei der Handhabung, dem Transport, der Verarbeitung, der Verwendung oder der Entsorgung der an den Käufer versandten Produkte, Behälter und Verpackungen zu verhindern, einschließlich aller Verpflichtungen in Bezug auf Konfliktmineralien. Für die Zwecke dieser Bedingungen sind oder enthalten "gefährliche Materialien" gefährliche Gegenstände, Chemikalien, Kontaminanten, Substanzen, Schadstoffe oder andere Materialien, die als gefährlich oder verboten durch relevante lokale, staatliche, nationale oder internationale Gesetze, Vorschriften und Normen definiert sind.
  1. INSPEKTION. Der Käufer und/oder sein Kunde sind jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, die im Rahmen der Bestellung zu liefernden Produkte an den Orten zu inspizieren und/oder zu testen, an denen die Produkte hergestellt oder Arbeiten ausgeführt werden, einschließlich der Lieferanten des Verkäufers. Der Käufer ist nicht verpflichtet, die gelieferten Produkte zu inspizieren, und keine Inspektion oder unterlassene Inspektion reduziert oder ändert die Verpflichtungen des Verkäufers aus der Bestellung. Die Zahlung für fehlerhafte Produkte stellt keine Annahme dieser Produkte dar, schränkt das Recht des Käufers ein, einen rechtlichen oder angemessenen Rechtsbehelf geltend zu machen, oder entbindet den Verkäufer von der Verantwortung für versteckte Mängel. Produkte, die vom Käufer abgelehnt werden, weil sie nicht der entsprechenden Bestellung oder den angegebenen Qualitätsanforderungen entsprechen, können auf eigene Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückgesandt werden. Nach alleinigem Ermessen und Verlangen des Käufers werden diese Produkte unverzüglich auf Kosten des Verkäufers überarbeitet oder ersetzt. Der Verkäufer ist für alle Kosten verantwortlich, die mit den abgelehnten Produkten verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Premiumfracht für Ersatzprodukte, sowie für andere tatsächliche Schäden.
  2. KAPAZITÄT. Der Verkäufer muss über eine verfügbare Aufwärtskapazität von fünfzehn Prozent (15,0 %) verfügen, die über das vom Käufer bereitgestellte geschätzte Volumen hinausgeht. Nichts in diesem Dokument stellt eine Verpflichtung des Käufers dar, eine bestimmte Menge an Produkten zu kaufen, die über die in einer Bestellung oder einer Freigabe angegebene Menge hinausgeht.
  3. TITEL; VERLUSTRISIKO. Das Eigentum an und das Risiko des Verlusts, der Verletzung oder der Zerstörung der vom Verkäufer gelieferten Produkte, aus welchem Grund auch immer, gehen mit der Lieferung der Produkte an den Lieferort auf den Käufer über.
  4. WERKZEUGBAU.
  • Werkzeuge im Besitz des Käufers. Alle Lieferungen, Materialien, Werkzeuge, Vorrichtungen, Matrizen, Lehren, Vorrichtungen, Formen, Modelle, Ausrüstungen und andere Gegenstände (zusammen mit allen zugehörigen Informationen, Software und Materialien), die der Käufer dem Verkäufer direkt oder indirekt im Rahmen der Bestellung zur Verfügung stellt oder für die der Verkäufer eine Rückerstattung erhalten hat, sind und bleiben Eigentum des Käufers, einschließlich aller Ersatzteile oder anderer Modifikationen oder Verbesserungen ("Eigentum des Käufers"). Wenn das Eigentum an einem Eigentum des Käufers nicht anderweitig auf den Käufer übergegangen ist, geht das Eigentum sofort an dem Tag auf den Käufer über, an dem der Käufer zum ersten Mal eine Zahlung an den Verkäufer in Bezug auf dieses Eigentum des Käufers leistet. Der Verkäufer trägt das Risiko des Verlusts und der Beschädigung des Eigentums des Käufers, das in den Räumlichkeiten des Verkäufers aufbewahrt wird. Das Eigentum des Käufers muss vom Verkäufer jederzeit ordnungsgemäß untergebracht und gewartet werden, darf vom Verkäufer nicht für andere Zwecke als im Namen des Käufers verwendet werden, gilt als persönlich, wird vom Verkäufer deutlich mit dem Hinweis "Eigentum von LTI Holdings, Inc." gekennzeichnet, darf nicht mit dem Eigentum des Verkäufers oder dem eines Dritten vermischt werden, und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht vom Standort des Verkäufers entfernt werden. Auf Verlangen des Käufers wird dieses Eigentum des Käufers unverzüglich an den Käufer freigegeben oder vom Verkäufer an den Käufer geliefert, (i) für Lieferanten mit Sitz in den Vereinigten Staaten FCA-Transportausrüstung auf dem Gelände des Verkäufers, ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Spediteurs, der vom Käufer für den Transport des Käufereigentums ausgewählt wurde, (ii) für Lieferanten außerhalb der Vereinigten Staaten, FCA oder FOB (Incoterms 2020) Die Räumlichkeiten des Verkäufers (abhängig von der Transportart, wie in Abschnitt 5(a) angegeben), ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Spediteurs, der vom Käufer für den Transport des Käufereigentums ausgewählt wurde, oder (iii) an einen vom Käufer benannten Ort, wobei der Käufer in diesem Fall dem Verkäufer die angemessenen Kosten für die Lieferung des Käufereigentums an diesen Ort zu zahlen hat. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Verkäufer auf alle Pfandrechte, Ansprüche, Belastungen, Interessen oder andere Rechte, die der Verkäufer anderweitig an oder in Bezug auf Käufereigentum für Arbeiten an diesem Käufereigentum oder anderweitig haben oder geltend machen könnte. In dem Umfang, in dem geistiges Eigentum (wie in Abschnitt 18(a) definiert), das Eigentum des Verkäufers ist oder an ihn lizenziert wurde, in einem Eigentum des Käufers verkörpert oder anderweitig für die beabsichtigte Nutzung des Eigentums des Käufers erforderlich ist, gewährt der Verkäufer dem Käufer hiermit eine vollständig bezahlte, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, unbefristete (im größtmöglichen gesetzlich zulässigen), gebührenfreien Lizenz mit dem Recht, Unterlizenzen zu erteilen, die für die Nutzung des Eigentums des Käufers erforderlich sind, dieses geistige Eigentum zu nutzen.
  • Werkzeuge im Besitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Matrizen, Lehren, Vorrichtungen, Formen und Modelle sowie alle anderen Geräte (zusammen "Eigentum des Verkäufers"), die für die Herstellung der Produkte erforderlich sind, bereitzustellen, in gutem Zustand zu halten und bei Bedarf zu ersetzen. Die Kosten für Änderungen am Eigentum des Verkäufers, die erforderlich sind, um vom Käufer genehmigte Design- und Spezifikationsänderungen vorzunehmen, sind vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine unwiderrufliche Option, Eigentum des Verkäufers, das speziell für die Herstellung der Produkte bestimmt ist, in Besitz zu nehmen, wenn an den Verkäufer der Buchwert abzüglich der Beträge, die der Käufer zuvor an den Verkäufer für die Kosten des Eigentums des Verkäufers gezahlt hat, gezahlt wird.
  1. UNTERAUFTRAGSVERGABE. Der Verkäufer darf keine seiner Verpflichtungen aus einer Bestellung ohne die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers an Unterauftragnehmer vergeben. Der Verkäufer ist für Zahlungen an Verkäufer des Verkäufers oder genehmigte Subunternehmer, die im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzt werden, verantwortlich und hält den Käufer schadlos. Wenn der Verkäufer berechtigt ist, Subunternehmer einzusetzen, erhält der Verkäufer von jedem Subunternehmer Rechte und Pflichten, die für den Käufer nicht weniger günstig sind als die Bestimmungen des betreffenden Auftrags.
  2. INHALT. Auf Verlangen des Käufers oder wann immer dies gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Verkäufer dem Käufer unverzüglich in der Form und im Detail zur Verfügung stellen, die der Käufer anordnen kann: (i) aktuelle Sicherheitsdatenblätter für die hierunter gekauften Produkte; ii) die Menge eines oder mehrerer Bestandteile; und (iii) Informationen über etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Inhaltsstoffe.
  3. SERVICE UND ERSATZTEILE. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle für die Herstellung der Produkte erforderlichen Werkzeuge zu warten und dem Käufer die Produkte zu den Preisen zur Verfügung zu stellen, um alle Service- und Ersatzverpflichtungen der Kunden des Käufers für bestimmte Zeiträume nach dem Ende der Serienproduktion zu erfüllen. Wenn es sich bei den Produkten um Systeme handelt, verkauft der Verkäufer die Komponenten, Teile oder Unterbaugruppen, aus denen das System besteht, zu Preisen, die insgesamt die Preisgestaltung des Systems abzüglich der Montagekosten nicht übersteigen.
  4. GARANTIEN.
  • Allgemeines. Sofern an anderer Stelle in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die "Garantiezeit" der Zeitraum, für den der Kunde des Käufers die Produkte an die Endverbraucher garantiert. Während der Garantiezeit garantiert der Verkäufer dem Käufer, dass alle im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Produkte (i) frei von Konstruktions- (sofern der Verkäufer für das Design verantwortlich ist), Verarbeitungs- und Materialfehlern sind; (ii) den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern, Leistungsanforderungen und Qualitätsanforderungen des Käufers sowie allen Industrie- und Herstellungsnormen, Gesetzen und Vorschriften entsprechen, die in den Ländern gelten, in denen die Produkte oder Produkte, die die Produkte enthalten, verkauft werden sollen; (iii) marktgängig und geeignet und ausreichend für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke sein, von denen der Verkäufer anerkennt, dass sie ihm bekannt sind; und (iv) keine Patente, Marken oder Urheberrechte verletzen und von denen nicht behauptet wurde, dass diese verletzen, und die ordnungsgemäß in die Vereinigten Staaten oder ein anderes Lieferland importiert werden dürfen. Der Verkäufer garantiert ferner, dass alle vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen kompetent, rechtzeitig, professionell und fachmännisch erbracht werden, in Übereinstimmung mit allen Anforderungen, Leistungsbeschreibungen und Spezifikationen, die vom Käufer gefordert werden, und den geltenden Industriestandards, von Mitarbeitern und Vertretern mit den entsprechenden Fähigkeiten, Schulungen und Hintergründen und gegebenenfalls zertifiziert, lizenziert oder anderweitig autorisiert werden, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Alle hierin enthaltenen Garantien gelten zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, die gesetzlich vorgesehen sind. Die Zustimmung des Käufers zu Designs, Zeichnungen, Materialien, Prozessen oder Spezifikationen entbindet den Verkäufer nicht von diesen Garantien. Der Verkäufer verzichtet auf das Recht auf Benachrichtigung über einen Verstoß. Die Garantien in diesem Abschnitt 13 sollen dem Käufer Schutz vor allen Gewährleistungsansprüchen bieten, die der Kunde des Käufers und seine jeweiligen Kunden, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger gegen den Käufer erheben und die sich in irgendeiner Weise auf die Produkte beziehen.
  • Titel. Der Verkäufer erklärt und garantiert, dass (i) die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Sicherungsrechten oder anderen Pfandrechten oder Belastungen sind; (ii) Der Verkäufer hat oder wird gute Eigentumsrechte und Rechte an den Produkten und den damit verbundenen Verpflichtungen aus der Bestellung erwerben; (iii) Der Verkäufer weiß weder von ausstehenden Titeln noch hat er Grund zu wissen, dass diese den Rechten des Verkäufers an den Produkten feindlich gegenüberstehen; und (iv) Der Verkäufer hat das Recht, solche Produkte an den Käufer abzutreten, zu verkaufen und zu übertragen.
  • Behauptungen. Für den Fall, dass ein Produkt nicht den Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus diesem Vertrag entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualität, Produktrückrufe, mehrfache Feldausfälle oder andere Versäumnisse eines Produkts, die Garantie des Verkäufers einzuhalten, ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer für einhundert Prozent (100 %) der Kosten verantwortlich, die dem Käufer im Zusammenhang mit solchen Fehlern entstehen, die der Käufer als dem Verkäufer zuzurechnen festgestellt hat.
  1. ZURÜCKRUFEN. Wenn der Käufer oder der Kunde des Käufers feststellt, dass ein freiwilliger oder gesetzlich vorgeschriebener Rückruf, eine Änderung, eine Korrektur oder eine Entfernung ("Abhilfemaßnahme") in Bezug auf ein im Rahmen dieser Bestellung gekauftes Produkt oder ein Produkt des Käufers, das ein Produkt enthält, durch einen Mangel, eine Nichtkonformität oder eine Nichtkonformität verursacht wurde, die in der Verantwortung des Verkäufers liegt, hat der Verkäufer den Käufer von allen angemessenen Kosten und Ausgaben des Käufers freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einer Abhilfemaßnahme entstehen. einschließlich aller Kosten im Zusammenhang mit: (i) der Untersuchung und/oder Inspektion der betroffenen Produkte; (ii) die Kunden des Käufers oder, falls erforderlich, die Endnutzer zu benachrichtigen; (iii) Reparatur oder, falls eine Reparatur der Produkte nicht durchführbar oder unmöglich ist, Wiederkauf oder Ersatz der zurückgerufenen Produkte; (iv) Verpackung und Versand der zurückgerufenen Produkte; (v) reparierte Produkte wieder einzubauen und/oder zurückgekaufte oder ersetzte Produkte einzubauen; und (vi) Benachrichtigung der Medien. Jede Vertragspartei konsultiert die andere, bevor sie gegenüber der Öffentlichkeit oder einer Regierungsbehörde Erklärungen zu solchen Abhilfemaßnahmen oder potenziellen Sicherheitsrisiken abgibt, es sei denn, eine solche Konsultation würde eine gesetzlich vorgeschriebene rechtzeitige Benachrichtigung verhindern.
  2. KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG. Die Parteien arbeiten zusammen, um die Herstellung und Lieferung der Produkte kontinuierlich zu verbessern, um die Effizienz und Kosteneffizienz zu maximieren. In dem Maße, in dem der Käufer oder Verkäufer ein Projekt zur kontinuierlichen Verbesserung wünscht oder wenn eine der Parteien einen Vorschlag zur Verbesserung der Qualität der Produkte oder der Effizienz, Kosten und/oder Effektivität der Aktivitäten des Verkäufers hat, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um solche Projekte oder Vorschläge umzusetzen. Vorbehaltlich des alleinigen Ermessens und der vorherigen Zustimmung des Käufers teilen die Parteien die Kosteneinsparungen (50/50) nach Ermessen des Käufers gleichmäßig auf, falls eine Änderung des Designs, des Layouts, der Kostenstruktur oder eines anderen Faktors zu niedrigeren Arbeits-, Gemein-, Verwaltungs- und Verwaltungskosten oder anderen Kosten führt, die bei der Festlegung des Preises eine Rolle spielen. Der Anteil des Käufers an den Kosteneinsparungen in Höhe von 50 % spiegelt sich in einer sofortigen Reduzierung des Preises pro Stück der Produkte wider. Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Kosten und Aufwendungen bei der Durchführung der in diesem Abschnitt 15 vorgesehenen Tätigkeiten.
  3. VERSICHERUNG. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet, muss der Verkäufer während der gesamten Laufzeit die folgenden Policen aufrechterhalten und von seinen Lieferanten und Subunternehmern verlangen, diese aufrechtzuerhalten, und den Käufer als zusätzlichen Versicherten benennen: (i) eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung, die Personenschäden, Sachschäden, vertragliche Haftung, Produkthaftung und abgeschlossene Vorgänge in einem Betrag von mindestens fünf Millionen US-Dollar (5,000,000,00 USD) abdeckt; (ii) eine All-Risk-Sachgefahrenversicherung, die den vollen Wiederbeschaffungswert des Eigentums des Käufers abdeckt, während es sich in der Obhut, Verwahrung oder Kontrolle des Verkäufers befindet, und die Benennung des Käufers als Verlustempfänger; (iii) eine Arbeitnehmerentschädigungsversicherung mit Deckungsgrenzen, wie sie nach geltendem Recht erforderlich sind; (iv) Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens einer Million US-Dollar (1,000,000,00 USD) für jeden Unfall, jede Verletzung oder Krankheit; (v) Kfz-Haftpflichtversicherung für Unternehmen, die alle eigenen, gemieteten und nicht im Besitz befindlichen Fahrzeuge abdeckt, die bei der Ausführung dieser Bestellung verwendet werden, in Höhe von mindestens einer Million US-Dollar (1,000,000,00 USD) in einem Gesamtlimit für jedes Ereignis, (vi) Fehler- und Unterlassungs-/Cyber-Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens fünf Millionen US-Dollar (5,000,000,00 USD); und (vii) Produktrückrufversicherung in Höhe von nicht weniger als fünf Millionen US-Dollar (5,000,000,00 USD). Der Erwerb eines angemessenen Versicherungsschutzes oder die Vorlage von Zertifikaten durch den Verkäufer entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Bestellung. Auf Verlangen sendet der Verkäufer eine "Versicherungsbescheinigung", die die Einhaltung dieser Anforderungen durch den Verkäufer belegt. Versicherungen, die gemäß diesem Abschnitt unterhalten werden, gelten nicht als primär in Bezug auf die Interessen des Käufers und tragen nicht zu einer Versicherung bei, die der Käufer möglicherweise abschließt. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer, der/die Versicherer des Verkäufers und alle Personen, die durch, unter oder im Namen des Verkäufers Ansprüche geltend machen, keine Ansprüche, Klagerechte oder Forderungsrechte gegen den Käufer und seine Kunden haben, die auf einem Verlust oder einer Haftung beruhen, gegen die im Rahmen der vorstehenden Versicherung versichert ist. Die Höhe der vom Käufer geforderten und vom Verkäufer unterhaltenen Versicherung stellt keine Haftungsbeschränkung oder Freistellung in Bezug auf die Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten des Verkäufers aus der Bestellung dar. Die oben genannten Versicherungsgrenzen können über jede Police oder über eine Kombination dieser Policen und einer Selbstbeteiligungs-/Umbrella-Haftpflichtversicherung erfüllt werden. Der Verkäufer muss die Kontinuität des Versicherungsschutzes für drei (3) Jahre nach Beendigung, Ablauf und/oder Abschluss der Bestellung aufrechterhalten.
  4. VERTRAULICHKEIT.
  • Vertrauliche Informationen. Wie hierin verwendet, bezeichnet "Vertrauliche Informationen" vertrauliche Informationen einer Partei oder ihrer Kunden in Bezug auf Designs, Know-how, Erfindungen, technische Daten, Ideen, Verwendungen, Prozesse, Methoden, Formeln, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, unfertige Arbeiten oder wissenschaftliche, technische, Herstellungs-, Marketing-, Geschäftsplan-, Finanz- oder Personalangelegenheiten in Bezug auf die offenlegende Partei, ihre gegenwärtigen oder zukünftigen Produkte, Verkäufe, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter, Investoren oder Geschäfte, sei es in mündlicher, schriftlicher, grafischer oder elektronischer Form, die unter Berücksichtigung der Umstände einer solchen Offenlegung als vertraulich betrachtet würden. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (i) eine der Parteien vor Abschluss des Auftrags von der anderen Partei wusste, mit Ausnahme von Informationen, die Gegenstand nicht abgelaufener Vertraulichkeitsverpflichtungen sind; (ii) öffentlich bekannt sind oder öffentlich bekannt werden, ohne dass die empfangende Partei dagegen verstoßen hat; (iii) von einer der Parteien rechtmäßig von einem Dritten erhalten werden, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (iv) unabhängig von oder für eine empfangende Partei entwickelt werden, völlig unabhängig von den hierunter enthaltenen Offenlegungen; (v) aufgrund eines verbindlichen Gerichtsbeschlusses oder einer behördlichen Verordnung freigegeben wird, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei der offenlegenden Partei rechtzeitig eine Kopie einer solchen Anordnung oder Maßnahme zustellt und in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet, wenn sie sich dafür entscheidet, eine solche Offenlegung anzufechten oder einen geeigneten Rechtsbehelf wie eine Schutzanordnung zu suchen; (vi) für den Käufer erforderlich ist, um Patentanmeldungen einzureichen oder zu verfolgen; oder (vii) anderweitig zur Offenlegung erforderlich ist, um Rechtsstreitigkeiten zu verfolgen oder zu verteidigen oder geltendes Recht, einschließlich behördlicher Einreichungen, einzuhalten oder anderweitig Rechte zu begründen oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag durchzusetzen, jedoch nur in dem Umfang, in dem eine solche Offenlegung vernünftigerweise erforderlich ist.
  • Geheimhaltung. Im Laufe dieser Geschäftsbeziehung können die Parteien Zugang zu den vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben oder erhalten. Darüber hinaus kann der Verkäufer beauftragt werden, neue Informationen für den Käufer zu entwickeln, oder er kann solche Informationen während der Produktion der Produkte entwickeln, wobei diese Informationen bei der Erstellung zu vertraulichen Informationen des Käufers werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, diese vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und den Bedingungen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien aufzubewahren, jedoch mindestens für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf oder Beendigung dieser Bestellung. Die Parteien vereinbaren einvernehmlich, alle vernünftigerweise notwendigen Schritte zu unternehmen und alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten und auszuführen, um die Offenlegung aller vertraulichen Informationen zu schützen und zu verbieten, indem sie die Sorgfalt anwenden, mit der diese Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich über alle Informationen informieren, die ihr zur Kenntnis gelangen und die darauf hindeuten könnten, dass die Vertraulichkeit in Bezug auf die vertraulichen Informationen dieser anderen Partei verloren gegangen ist.
  • Abhilfemaßnahmen. Im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Partei aus diesem Vertrag durch eine der Parteien erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass es schwierig wäre, den Schaden zu messen, der der nicht verletzenden Partei durch einen solchen Verstoß entsteht, dass der Schaden für die nicht verletzende Partei durch einen solchen Verstoß schwer zu berechnen sein könnte und dass Geldschadenersatz daher ein unzureichendes Rechtsmittel für einen solchen Verstoß sein könnte. Dementsprechend ist die nicht verletzende Partei im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechten und/oder Rechtsmitteln, die gesetzlich zur Verfügung stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geeigneten angemessenen Rechtsmittel zur Eindämmung eines solchen Verstoßes oder drohenden Verstoßes, einen Unterlassungsanspruch gegen den drohenden oder fortgesetzten Verstoß durch die verletzende Partei geltend zu machen. ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen oder eine Kaution hinterlegt werden muss.
  • Rückgabe von Eigentum. Auf Verlangen hat jede Partei der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben, sei es in schriftlicher, gedruckter oder anderer greifbarer Form, einschließlich aller Originale, Kopien davon und Muster, Materialien, Notizen und/oder anderer Materialien, die von diesen vertraulichen Informationen abgeleitet sind.
  1. GEISTIGES EIGENTUM.
  • Definiertes geistiges Eigentum. Der Begriff "geistiges Eigentum", wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf alle gesetzlich anerkannten Rechte, die sich aus dem früheren oder gegenwärtigen Arbeitsergebnis des Verkäufers ergeben oder daraus abgeleitet werden, das für den Käufer im Rahmen einer Aktivität im Zusammenhang mit den Produkten erstellt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Arbeitsergebnisse, die sich auf die Entwicklung von Produkten für den Käufer durch den Verkäufer beziehen oder daraus resultieren, oder mit Kenntnis, Verwendung oder Einbeziehung der vertraulichen Informationen des Käufers erfolgen. Geistiges Eigentum umfasst, ist aber nicht beschränkt auf urheberrechtlich geschützte Werke, Entwicklungen, Erfindungen, Innovationen, Entwürfe, Zeichnungen, Blaupausen, Entdeckungen, Verbesserungen, Geschäftsgeheimnisse, Anwendungen, Techniken, Know-how und Ideen, unabhängig davon, ob sie patentierbar oder urheberrechtlich geschützt sind, sowie Marken, Patente, Urheberrechte und Anmeldungen von Patenten oder Urheberrechten oder Überarbeitungen davon, die vom Verkäufer (allein oder in Zusammenarbeit mit anderen) während der Laufzeit des Auftrags konzipiert oder hergestellt oder entwickelt wurden.
  • Eigentum. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an sämtlichem geistigen Eigentum ausschließlich dem Käufer gehören und alle Eigentumsrechte jeglicher Art dem Käufer gehören, es sei denn, die Produkte wurden vor einer Beziehung mit dem Käufer ausschließlich vom Verkäufer entworfen und sind eine Ware von der Stange, die nicht ausschließlich dem Käufer zur Verfügung steht. In dem Maße, in dem der vorstehende Satz nicht alle Rechte, Titel und Interessen an dem geistigen Eigentum an den Käufer überträgt, tritt der Verkäufer unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen des Verkäufers an und an sämtlichem geistigen Eigentum und tritt dies hiermit unwiderruflich an den Käufer ab. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und alle Dokumente auszuführen, die erforderlich sind, um das Eigentum des Käufers an allen geistigen Eigentumsrechten zu perfektionieren, wie es der Käufer von Zeit zu Zeit verlangen kann. Der Käufer behält alle Rechte an aktuellen und zukünftigen Überarbeitungen, Änderungen und/oder Verbesserungen, die von einer der Parteien des geistigen Eigentums vorgenommen werden. Bei Beendigung dieser Bestellung oder auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer dem Käufer sämtliches geistiges Eigentum und Kopien davon zu liefern, die sich dann im Besitz des Verkäufers oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden.
  • Geistiges Eigentum des Verkäufers. In dem Maße, in dem geistiges Eigentum, das dem Verkäufer gehört oder an den Verkäufer lizenziert wurde, in Produkten enthalten ist oder anderweitig für die beabsichtigte Verwendung von Produkten erforderlich ist, verfügt der Käufer über eine uneingeschränkte, unwiderrufliche, vollständig bezahlte, gebührenfreie weltweite Lizenz (und das Recht zur Unterlizenzierung) zur Nutzung, Verwendung und Unterlizenzierung, zur Nutzung, zur Änderung, zur Herstellung, zur Herstellung, zur Herstellung, zur Verteilung, zum Vertrieb, zum Verkauf, zur Nutzung, zur Nutzung, zur Änderung, zur Änderung, zur Änderung, zur Herstellung, zur Herstellung, zur Herstellung, zur Verteilung, zum Verkauf, und alle im Rahmen dieser Bestellung gekauften Produkte mit dem geistigen Eigentum des Verkäufers verkauft haben. Der Verkäufer darf keine Ansprüche des Verkäufers auf geistiges Eigentum gegen den Käufer und seine verbundenen Unternehmen oder deren Kunden oder Lieferanten in Bezug auf Produkte geltend machen, die im Rahmen einer Bestellung geliefert wurden, oder die Reparatur oder Aufarbeitung von Produkten, die im Rahmen einer Bestellung geliefert wurden.
  • Kopieren von Werken. Der Verkäufer und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und dergleichen dürfen das geistige Eigentum weder allein noch in Kombination mit einem anderen Werk vervielfältigen, verteilen, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder ein abgeleitetes Werk auf der Grundlage des geistigen Eigentums erstellen lassen.
  1. WERBUNG. Keine der Parteien darf ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei den Namen oder die Marken der anderen Partei (oder die der Kunden des Käufers) in Werbematerialien, Websites, Pressemitteilungen, Interviews, Artikeln, Broschüren, Visitenkarten, Projektreferenzen oder Kundenlisten jeglicher Art verwenden.
  2. AUFBEWAHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN; RECHNUNGSPRÜFUNG; FINANZIELLE LAGE.
  • Rekorde. Der Verkäufer ist verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Aktivitäten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten ("Aufzeichnungen") für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Ablauf oder Beendigung der Bestellung aufzubewahren, es sei denn, darin ist eine längere Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben. Solche Aufzeichnungen werden vom Verkäufer mit angemessener Vorankündigung während angemessener Geschäftszeiten zur Prüfung durch den Käufer oder die unabhängigen Wirtschaftsprüfer des Käufers zur Verfügung gestellt, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, für den Käufer die Richtigkeit der Berechnungen der Produktkosten, anderer Ausgaben oder Zahlungen im Rahmen der Bestellung und die Einhaltung der Bestellung zu überprüfen. Ergeben sich wesentliche Abweichungen, so hat der Verkäufer den buchhalterischen Aufwand zu tragen und dem Käufer die Kostendifferenzen zuzüglich Zinsen zu erstatten. Alle vom Verkäufer erhaltenen Aufzeichnungen sind vertrauliche Informationen, wie in diesen Bedingungen definiert, können aber auf Anfrage an den jeweiligen Kunden des Käufers weitergegeben werden.
  • Inspektionen. Der Käufer und seine Beauftragten haben angemessenen Zugang zur Beobachtung und Inspektion der Produktionsanlagen und -verfahren des Verkäufers, einschließlich Herstellungsvorgängen, in angemessenen Abständen, während der Arbeitszeit und nach angemessener Mitteilung an den Verkäufer. Der Verkäufer muss eine ordnungsgemäße und genaue Dokumentation aller Herstellungsschritte, Prozesse, Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollverfahren führen und dem Käufer von Zeit zu Zeit in angemessenen Zeitabständen und auf angemessene Anfrage des Käufers angemessenen Zugang gewähren.
  • Finanzielle Lage. Der Verkäufer hat dem Käufer jederzeit auf Verlangen des Käufers weitere Zusicherungen und Kopien seines Abschlusses (einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Cashflow) als Nachweis für die finanzielle Robustheit und Lebensfähigkeit zu übermitteln.
  1. ENTSCHÄDIGUNG.
  • Allgemeines. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer und die verbundenen Unternehmen und Aktionäre des Käufers sowie ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter sowie alle Dritten, die der Käufer in Bezug auf die Produkte schadlos halten muss, von und gegen alle Ansprüche, Verluste, Klagen, Untersuchungen, Kosten, Vergleiche, Schäden und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren und Ausgaben von Anwälten und anderen Fachleuten, die bei der Untersuchung oder Verteidigung derselben anfallen, sowie alle Kosten für eine Produktrückruf oder andere Abhilfemaßnahmen) (zusammen "Schäden"), die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (i) einem Verstoß des Verkäufers gegen eine in der Bestellung enthaltene Vereinbarung, Verpflichtung, Zusicherung oder Garantie, (ii) einer fahrlässigen Ausführung oder einem Versäumnis oder einer Verzögerung bei der Ausführung dieser Bestellung durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, (iii) eine vorsätzliche Unterlassung oder Handlung des Verkäufers, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, (iv) alle Produkte, die im Rahmen der Bestellung bereitgestellt werden, (v) die Erbringung von Dienstleistungen durch den Verkäufer oder einen der Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Verkäufers, unabhängig davon, ob sie sich auf dem Eigentum des Käufers, des Verkäufers oder eines Dritten befinden, und (vi) jede Gesetzesverletzung durch den Verkäufer oder einen der Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Verkäufers.
  • Geistiges Eigentum. Der Verkäufer entschädigt, verteidigt und hält den Käufer und die verbundenen Unternehmen und Anteilseigner des Käufers sowie ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Kunden von allen Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Untersuchung, Verteidigung oder Geltendmachung von Ansprüchen, Klagen oder Klagen im Zusammenhang mit einer angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Design (wenn der Verkäufer ganz oder teilweise für das Design verantwortlich ist) der Produkte entstehen.
  • Behauptungen. Im Falle eines Anspruchs, der einer Entschädigung nach diesem Vertrag unterliegt (ein "Anspruch"), kann der Käufer nach eigenem Ermessen (i) einen solchen Anspruch an den Verkäufer richten, um sich mit Anwälten und anderen Fachleuten zu verteidigen, die für den Käufer nach eigenem Ermessen akzeptabel sind, oder (ii) einen solchen Anspruch durch einen Anwalt seiner Wahl verteidigen und den Verkäufer den Käufer alle angemessenen Kosten für eine solche Verteidigung erstatten lassen, und in jedem Fall hat der Verkäufer den Käufer von allen Schäden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch ergeben. Wenn der Käufer dem Verkäufer die Verteidigung gegen einen Anspruch anbietet und der Verkäufer eine solche Verteidigung akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer endgültig zugestimmt hat, dass dieser Anspruch der Entschädigung nach diesem Vertrag unterliegt und dass der Verkäufer keinen Anspruch oder Gegenanspruch gegen den Käufer hat, was als aufgehoben gilt. Nimmt der Verkäufer die Verteidigung eines Anspruchs an und verteidigt er diesen Anspruch nicht energisch, so hat der Käufer nach seiner Wahl die Verteidigung dieses Anspruchs und der Verkäufer bleibt verpflichtet, den Käufer hierunter zu entschädigen. Wenn der Verkäufer die Verteidigung eines Anspruchs übernimmt, wird er diesen Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht begleichen oder kompromittieren.
  1. STREITBEILEGUNG, GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND. Käufer und Verkäufer werden sich zunächst bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen oder in Bezug auf die Produkte ergeben, durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Kann eine Streitigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt werden, kann jede Partei eine unverbindliche Mediation durch einen von beiden Parteien genehmigten Mediator beantragen. Die Kosten der Mediation gehen zu gleichen Teilen zu Lasten der Parteien. Wenn die Parteien die Streitigkeit nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach der Ernennung eines Mediators oder innerhalb einer anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist beigelegt haben, kann jede Partei vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Abschnitt 22 rechtliche Schritte einleiten.
    • Sofern der Käufer nicht von seinem in Unterabschnitt (b) unten dargelegten Recht auf ein Schiedsverfahren Gebrauch macht, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ergeben und von den Parteien nicht durch die oben genannten Verhandlungs- oder Mediationsverfahren beigelegt wurden, dem Gerichtsstand und der Gerichtsbarkeit wie folgt:
      1. Wenn es sich bei dem Käufer um ein amerikanisches Unternehmen (Nord-, Mittel- oder Südamerika) handelt, unterliegt die Bestellung den Gesetzen des Bundesstaates Delaware, USA, ohne Bezugnahme auf die Rechtswahl oder die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, sich für alle Klagen, die sich im Zusammenhang damit ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte des Bundesstaates Delaware zu unterwerfen.
      2. Wenn es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen mit Sitz in der EMEA-Region handelt, unterliegt die Bestellung den Gesetzen Englands, ohne Bezugnahme auf deren Rechtswahl oder Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, sich für alle Klagen, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes England mit Sitz in London zu unterwerfen.
  • Wenn es sich bei dem Käufer um eine juristische Person mit Sitz in der APAC-Region handelt, unterliegt die Bestellung den Gesetzen von Singapur, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Rechtswahl (außer in Fällen, in denen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer in der Volksrepublik China ("VR China") ansässig sind, in diesem Fall gelten die Gesetze der VR China ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Rechtswahl). Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Singapur zu unterwerfen, mit der Ausnahme, dass alle Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die beide in der VR China ansässig sind, durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden, das vor dem Singapore International Arbitration Centre in Übereinstimmung mit seiner Schiedsordnung durchgeführt wird. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Singapur und die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend.
  • Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Unterabschnitts (a) hat der Käufer das alleinige Recht, anstelle eines Gerichtsverfahrens ein verbindliches Schiedsverfahren einzuleiten. Für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat, kann der Käufer nach eigenem Ermessen wählen, die Streitigkeit stattdessen durch ein verbindliches Schiedsverfahren beizulegen, vorausgesetzt, der Käufer teilt dem Verkäufer diese Entscheidung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Datum, an dem die Klagezustellung ursprünglich von einer Partei der anderen Partei im Gerichtsverfahren zugestellt wurde, schriftlich mit. Jede Partei ist für ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren verantwortlich. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend, und jedes Gericht, das für ihn zuständig ist oder für die betreffende Partei und ihr Vermögen zuständig ist, kann ein Urteil über den Schiedsspruch erlassen werden.
  1. ABHILFEMASSNAHMEN.
  • Die Rechte und Rechtsmittel, die dem Käufer in dieser Bestellung vorbehalten sind, sind kumulativ mit und zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln des Käufers nach geltendem Recht oder nach Billigkeit. Ohne Einschränkung des Vorstehenden ist der Käufer für den Fall, dass Produkte nicht den in der Bestellung dargelegten Garantien oder den Produktspezifikationen entsprechen, die durch Verweis in die Bestellung aufgenommen wurden, oder wenn der Verkäufer anderweitig gegen eine seiner Verpflichtungen aus der Bestellung verstößt, berechtigt, vom Verkäufer alle Schäden zu verlangen, einschließlich: ohne Einschränkung alle direkten, indirekten, zufälligen und Folgeschäden sowie alle Anwalts- und sonstigen Honorare und Kosten sowie Zinsen zuzüglich Zinsen, die dem Käufer infolge eines solchen Verstoßes oder Versäumnisses entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten, Ausgaben und Verluste, die dem Käufer (i) bei der Inspektion, Sortierung, Prüfung, Reparatur oder dem Ersatz fehlerhafter Waren oder fehlerhafter Lieferungen entstehen; ii) die sich aus Produktionsunterbrechungen ergeben; (iii) bei der Durchführung von Rückrufaktionen oder anderen Abhilfemaßnahmen; und (iv) infolge von Personenschäden, einschließlich Tod, und Sachschäden.
  • Jede Klage des Verkäufers im Rahmen der Bestellung muss innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung der Produkte an den Käufer eingeleitet werden, unabhängig davon, ob der Verkäufer keine Kenntnis von der Nichtzahlung oder einem anderen Ereignis hat, das zu einer solchen Klage führt. In Bezug auf einen Anspruch des Verkäufers, der sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung ergibt, ist der Schadenersatz des Verkäufers, falls vorhanden, auf die Beträge beschränkt, auf die der Verkäufer Anspruch hätte, wenn der Käufer aus Gründen der Zweckmäßigkeit gekündigt hätte, unabhängig von der rechtlichen oder billigkeitsrechtlichen Theorie, auf der der Anspruch beruht. In keinem Fall haftet der Käufer für Zinsen, entgangene erwartete Gewinne, Strafen, Neben-, Folge-, Sonder-, Straf-, exemplarische oder andere Schäden oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Bestellung, sei es für Vertragsbruch, verspätete Zahlung, Sachschäden, Personenschäden, Krankheit, Tod oder anderweitig, über den in Abschnitt 24(b) festgelegten Betrag hinaus oder, falls nicht zutreffend, der Preis für die vom Käufer akzeptierten konformen Produkte.
  1. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG.
  • Begriff. Die Bestellung ist ab dem Datum der Annahme (wie in Abschnitt 1 dargelegt) für den in der letzten Bestellung festgelegten Zeitraum (die "Laufzeit") in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Für den Fall, dass in der Bestellung keine wirksame Frist festgelegt ist, gilt die effektive Laufzeit der Bestellung für die Lebensdauer des Programms, für das diese Produkte angewendet werden, sofern sie gemäß diesen Bedingungen nicht anderweitig gekündigt wird.
  • Kündigung aus wichtigem Grund. Der Käufer kann die Bestellung ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer ganz oder teilweise sofort kündigen, wenn der Verkäufer (i) einer Verpflichtung aus der Bestellung nicht nachkommt und, wenn der Käufer nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Nichterfüllung behoben werden kann, die Nichterfüllung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen (oder einer kürzeren Frist, die unter den gegebenen Umständen angemessen ist) nach Mitteilung des Käufers, in der die Nichterfüllung angegeben ist, behebt; (ii) seine Absicht bekundet, seine Verpflichtungen aus der Verordnung nicht zu erfüllen, oder anderweitig ablehnt; (iii) keine Fortschritte in der Leistung erzielt, so dass die rechtzeitige Lieferung von Produkten im Rahmen dieser Bestellung gefährdet wird; (iv) keine rechtzeitige und angemessene Zusicherung der Erfüllung im Rahmen der Anordnung gemäß Abschnitt 24(d) unten bietet; (v) ein Konkurs-, Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- oder ähnliches Verfahren einleitet oder eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt; oder (vi) Schuldner in einem Konkurs-, Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- oder ähnlichen Verfahren wird, das von einem Dritten eingeleitet wurde und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn abgewiesen wird. Darüber hinaus kann der Käufer diese Bestellung sofort kündigen, ohne dem Verkäufer gegenüber haftbar zu sein, wenn ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers eine direkte oder indirekte Änderung der Kontrolle oder des Eigentums des Verkäufers eintritt. Im Falle einer Kündigung aufgrund eines Verstoßes durch den Verkäufer hat der Käufer vollen Zugang zu den Unterlieferanten des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferanten für Unterbaugruppen, Komponenten und Rohstoffe.
  • Kündigung aus Bequemlichkeit. Zusätzlich zu allen anderen Rechten des Käufers, diese Bestellung zu kündigen, kann der Käufer nach eigenem Ermessen die Bestellung jederzeit und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise kündigen, indem er den Verkäufer mindestens dreißig (30) Tage vorher schriftlich darüber informiert (oder eine kürzere Kündigungsfrist, die dem Käufer vom Kunden des Käufers eingeräumt wurde). Für den Fall, dass der Käufer von seinem Recht auf ordentliche Kündigung gemäß diesem Abschnitt Gebrauch macht, zahlt der Käufer dem Verkäufer nur die folgenden Beträge, ohne Duplikate: (i) die Vertragspreise für alle Produkte, die in Übereinstimmung mit der Bestellung fertiggestellt und nicht zuvor bezahlt wurden; und (ii) die tatsächlichen Kosten für unfertige Erzeugnisse und Rohstoffe, die dem Verkäufer in Bezug auf unfertige Produkte entstehen, soweit diese Kosten in angemessener Höhe sind und nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dem gekündigten Teil des Auftrags ordnungsgemäß zuzuordnen oder zuzurechnen sind; abzüglich jedoch der Summe des angemessenen Wertes oder der Kosten (je nachdem, welcher Betrag höher ist) von Produkten oder Materialien, die vom Verkäufer mit schriftlicher Zustimmung des Käufers an Dritte verkauft werden, und den Kosten für beschädigte oder zerstörte Produkte oder Materialien. Der Verkäufer wird dem Käufer, wie vom Käufer angegeben, unverzüglich alle Produkte, die zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Käufer fertiggestellt, aber noch nicht geliefert wurden, sowie die unfertigen Erzeugnisse und Rohstoffe, die gemäß diesem Abschnitt bezahlt wurden, zur Lieferung zur Verfügung stellen. Jede Zahlungsaufforderung, die dem Käufer gemäß diesem Abschnitt vorgelegt wird, muss schriftlich erfolgen und ausreichende unterstützende Daten enthalten, um eine Prüfung durch den Käufer zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die ergänzenden und unterstützenden Informationen, die der Käufer verlangen kann. Ungeachtet anderer Bestimmungen der Bestellung wird der Käufer gemäß diesem Abschnitt keine Zahlungen für fertige Produkte, unfertige Erzeugnisse oder Rohstoffe leisten, die vom Verkäufer hergestellt oder beschafft werden, und zwar in Beträgen, die über die in den Bestellungen oder Freigaben des Käufers genehmigten Beträge hinausgehen. Sofern in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haftet der Käufer nicht und leistet keine Zahlungen an den Verkäufer für Ansprüche der Subunternehmer des Verkäufers, entgangene erwartete Gewinne, Gemeinkosten, Zinsen, Entwicklungs- und Engineeringkosten, Einrichtungs- und Ausrüstungskosten, Abschreibungskosten oder allgemeine und administrative Belastungskosten im Zusammenhang mit der Kündigung zur Bequemlichkeit des Käufers. Darüber hinaus übersteigen alle Zahlungen, die gemäß diesem Abschnitt geleistet werden, nicht den vom Käufer zu zahlenden Gesamtpreis für fertige Produkte, die vom Verkäufer im Rahmen der zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Bestellungen oder Freigaben des Käufers hergestellt oder ausgeführt worden wären.
  • Leistungsgarantie des Verkäufers. Für den Fall, dass der Käufer berechtigten Grund zur Unsicherheit in Bezug auf die weitere Erfüllung des Verkäufers im Rahmen dieser Bestellung hat, kann der Käufer schriftlich eine angemessene Zusicherung dieser Leistung vom Verkäufer verlangen. Nach Erhalt einer solchen Aufforderung gilt das Versäumnis des Verkäufers, innerhalb einer unter den gegebenen Umständen angemessenen Frist (nicht länger als 20 Tage) angemessene Zusicherungen zu geben, als Verstoß gegen diese Bestellung durch den Verkäufer.
  • Verpflichtungen des Verkäufers bei Kündigung. Nach Erhalt einer Mitteilung über die Kündigung dieser Bestellung beim Verkäufer muss der Verkäufer unverzüglich: (i) die Arbeit wie in der Mitteilung angewiesen einstellen; (ii) keine weiteren Unteraufträge/Aufträge im Zusammenhang mit dem gekündigten Teil des Auftrags zu erteilen, (iii) alle Unteraufträge/Aufträge, soweit sie sich auf beendete Arbeiten beziehen, zu kündigen oder auf Verlangen des Käufers abzutreten; (iv) alle abgeschlossenen Arbeiten, unfertigen Arbeiten, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentationen und Materialien liefern, die im Zusammenhang mit diesen Arbeiten erforderlich sind und/oder hergestellt werden; und (v) jede weitere Unterstützung beim Lieferantenübergang zu leisten, die vom Käufer in angemessener Weise angefordert wird.
  1. EINHALTUNG VON GESETZEN.
  • Allgemeines. Der Verkäufer erkennt an und garantiert, dass die Produktion aller Produkte während der Ausführung dieser Vereinbarung allen geltenden Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Verordnungen entspricht. Darüber hinaus erkennt der Verkäufer an und garantiert, dass alle Subunternehmer ebenfalls alle geltenden Gesetze einhalten.
  • Exportkontrolle. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika und, falls abweichend, des Landes des Käufers, des Exportlandes des Verkäufers und jedes anderen relevanten Landes in Bezug auf die Ausfuhr, Wiederausfuhr, den Weiterverkauf, den Versand oder die Umleitung von Artikeln einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, falls zutreffend die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und die Export Administration Regulations (EAR) (die "Exportkontrollgesetze"). Der Verkäufer erklärt und garantiert, dass, sofern nicht anderweitig durch Gesetze oder Vorschriften genehmigt, an den Käufer gelieferte Produkte keine Teile oder Materialien enthalten, die von einer von den USA sanktionierten Partei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein US-Finanzministerium, ein Office of Foreign Assets Control oder einen speziell benannten Nationalen) oder aus einem von den USA sanktionierten Land stammen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf und in der jeweils gültigen Fassung, Kuba, Iran, Nordkorea, Russland, Sudan, Syrien oder die Regionen Krim, Donezk und Luhansk in der Ukraine, in der jeweils gültigen Fassung. Der Verkäufer hat den Käufer (einschließlich seiner Aktionäre, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Kunden, Auftragnehmer, Vertreter und anderer Vertreter) von allen potenziellen Forderungen, Ansprüchen, Klagen, Klagegründen, Verfahren, Klagen, Bewertungen, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Vergleichen, Urteilen, Bußgeldern, Strafen, Zinsen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Gebühren und Auslagen für Rechtsbeistände) jeglicher Art freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus tatsächlichen oder angeblichen Inhalte der sanktionierten Partei oder des Landes in einem der Produkte oder die Nichteinhaltung oder angebliche Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Verkäufer. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Kontrolle, Offenlegung und den Zugang zu technischen Daten, Informationen und anderen Elementen, die im Zusammenhang mit der Bestellung erhalten werden. Der Verkäufer unterstützt den Käufer ferner bei allen Anfragen nach Informationen, Zertifizierungen oder anderen ähnlichen Dokumenten, die der Käufer in angemessener Weise anfordern kann, um die Konformität der Produkte und des Verkäufers mit diesem Abschnitt sicherzustellen, und benachrichtigt den Käufer unverzüglich, wenn er feststellt oder Grund zu der Annahme hat, dass Produkte nicht den Zusicherungen und Garantien in diesem Abschnitt entsprechen. Lizenzen oder andere Genehmigungen, die für den Export von Produkten erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Verkäufers, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. In diesem Fall stellt der Verkäufer die Informationen zur Verfügung, die vom Käufer angefordert werden können, damit der Käufer solche Lizenzen oder Genehmigungen erhalten kann. Weder der Verkäufer noch einer seiner Unterlieferanten wird technische Daten, Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen direkt oder indirekt (einschließlich der Weitergabe kontrollierter Technologie an ausländische Staatsangehörige aus kontrollierten Ländern) in ein Land exportieren/reexportieren, für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung benötigt, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung einzuholen. Für die Beschäftigung in den USA verpflichtet sich der Verkäufer, keine ausländischen Staatsangehörigen (Nicht-US-Bürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA) als Mitarbeiter oder Auftragnehmer für Arbeiten an einem Standort des Käufers zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dieser ausländische Staatsangehörige ist durch eine gültige US-Exportlizenz abgedeckt oder ist keiner kontrollierten Technologie ausgesetzt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, für eine Beschäftigung außerhalb der USA keine ausländischen Staatsangehörigen als Mitarbeiter oder Auftragnehmer für Arbeiten an einem Standort des Käufers zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dieser ausländische Staatsangehörige ist Staatsbürger des Landes dieses Standorts des Käufers und/oder verfügt über eine gültige US-Exportlizenz oder ist keiner kontrollierten Technologie ausgesetzt.
  • FLSA-Zertifizierung. Alle Rechnungen des Verkäufers mit Sitz in den Vereinigten Staaten müssen eine Bescheinigung enthalten, dass alle Produkte in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der Abschnitte 6, 7 und 12 des Fair Labor Standards Act in der jeweils gültigen Fassung und der in Verbindung damit erlassenen Vorschriften und Anordnungen des US-Arbeitsministeriums hergestellt wurden.
  • Gefährliche Stoffe. Der Verkäufer muss alle anwendbaren Umweltanforderungen für die Offenlegung, Kennzeichnung und/oder Eliminierung gefährlicher Substanzen einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vorschriften der verschiedenen sich entwickelnden globalen RoHS (Restriction of Hazardous Substances) und RoHS II, REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) und des California Safe Drinking Water & Toxic Enforcement Act ("Prop 65").
  • Konfliktmineralien. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer alle Materialien oder Mineralien offenzulegen, die bei der Herstellung der Produkte verwendet werden und aus Konfliktgebieten stammen, wie in Abschnitt 1502 des U.S. Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, der Verordnung der Europäischen Union (EU) über Konfliktmineralien oder anderen anwendbaren Gesetzen (allgemein als "Konfliktmineralien" bezeichnet), die von Zeit zu Zeit geändert werden können. Produkte, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, sollten nur aus Bergwerken und Schmelzen bezogen werden, die von einem unabhängigen Dritten als "konfliktfrei" zertifiziert wurden. Der Verkäufer muss Richtlinien und Managementsysteme in Bezug auf Konfliktmineralien annehmen, Due-Diligence-Rahmen gemäß den OECD-Richtlinien festlegen, Managementsysteme implementieren, um die Einhaltung ihrer Konfliktmineralien-Politik zu unterstützen, und diese Bemühungen in ihrer gesamten Lieferkette vorantreiben. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erforderlichen Erhebungen oder Berichte durchzuführen und jede andere angemessene Unterstützung für diese Initiative zu leisten, wie vom Käufer verlangt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Quelle und die Produktkette solcher Konfliktmineralien zu identifizieren, die in seinen Produkten verwendet werden.
  1. VERHALTEN UND SOZIALE VERANTWORTUNG. Der Verkäufer garantiert, und dies ist eine Bedingung der Bestellung, dass alle Leistungen im Rahmen dieser Bestellung den höchsten ethischen Standards entsprechen und in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für Lieferanten von Boyd (verfügbar unter https://info.boydcorp.com/hubfs/Company/Partnerships/Boyd-Supplier-Code-of-Conduct.pdf oder über den Abschnitt "Lieferanten von Boyd " auf der öffentlichen Website des Käufers unter boydcorp.com), welche Anforderungen Bestandteil dieser Verordnung sind. Der Verkäufer trägt zur Sicherheit und Konformität von Anwendungen mit hoher Zuverlässigkeit bei, wie z. B. Anwendungen in der Medizin, der Luft- und Raumfahrt oder der Verteidigung. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle seine Unterlieferanten diese Anforderungen einhalten.
  2. ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE ODER UNTERAUFTRÄGE. Wo zutreffend, gilt der Nachtrag zu den Boyd-Regierungsaufträgen (verfügbar unter https://info.boydcorp.com/hubfs/Company/Boyd-Government-Subcontract-Addendum.pdf oder über den Abschnitt "Boyd-Lieferanten" auf der öffentlichen Website des Käufers unter boydcorp.com), wobei die Anforderungen zu einer Vertragspartei dieser Bestellung gemacht werden.
  3. Eingliederung durch Bezugnahme. Es werden auch alle anderen Klauseln, die der Käufer durch Gesetze, Vorschriften oder geltende Regierungsverträge oder Unterverträge in seine Unterverträge oder Bestellungen aufnehmen muss, sowie andere Klauseln von Standardformularen für Regierungsverträge, soweit diese auf die Vorgänge des Käufers anwendbar sind, die die gekauften Produkte erfordern, aufgenommen und zu einem Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht.
  4. Schutz vor Arbeitsunterbrechungen. Der Verkäufer wird auf Kosten des Verkäufers die Maßnahmen ergreifen, die notwendig oder angemessen sind, um die ununterbrochene Versorgung des Käufers mit Produkten für mindestens 30 Tage während einer vorhersehbaren oder erwarteten Arbeitsunterbrechung und/oder des Ablaufs eines Arbeitsvertrags des Verkäufers zu gewährleisten. Dieser Abschnitt stellt keinen Verzicht auf alle anderen Rechte und Rechtsmittel des Käufers aus dieser Bestellung oder dem geltenden Recht dar und berührt diese nicht, die sich hiermit vorbehalten.
  5. ENTSCHULDIGUNG FÜR DIE LEISTUNG. Eine Partei ist nicht verantwortlich, wenn und soweit sie (die "betroffene Partei") diese Bestellung aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht erfüllt (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Zu den Ereignissen höherer Gewalt gehören unter anderem Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, höhere Gewalt, zivile oder militärische Behörden, Unruhen, Brände, Aussperrungen, Explosionen und Bombenanschläge, Kriegs- und Terrorakte oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die von der Leistung befreit werden soll. Zu den Ereignissen höherer Gewalt gehören jedoch nicht (a) die Änderung der Kosten oder der Verfügbarkeit von Rohstoffen, Komponenten oder Dienstleistungen aufgrund von Marktbedingungen, Lieferantenaktionen oder Vertragsstreitigkeiten; (b) die finanzielle Notlage oder wirtschaftliche Not des Verkäufers beim Kauf von Materialien oder der Verarbeitung, die für die Herstellung der Produkte erforderlich sind; (c) Konkurs oder Insolvenz des Verkäufers eines oder mehrerer Lieferanten der betroffenen Partei; (d) Pandemien, staatlich auferlegte Einfuhrzölle, Zölle oder regulatorische Änderungen, Arbeitsstreiks oder andere Arbeitsstörungen, die für die betroffene Partei oder einen ihrer Subunternehmer oder Lieferanten gelten; oder (e) ein Ereignis höherer Gewalt, das der Kunde des Käufers nicht als Entschuldigung für die Leistung des Käufers anerkennt. Bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt, bei dem der Verkäufer die betroffene Partei ist, muss der Verkäufer den Käufer spätestens zwei (2) Werktage danach schriftlich benachrichtigen, und der Verkäufer wird sich auf seine Kosten nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen oder Schäden für den Käufer zu mindern. In keinem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Preisanpassung, Entschädigung oder andere finanzielle Erleichterungen im Rahmen dieser Bestellung als Folge eines Ereignisses höherer Gewalt. Der Käufer kann ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer Produkte aus anderen Quellen kaufen und seine Bestellungen reduzieren. Wenn die Verzögerung länger als dreißig (30) Tage dauert oder wenn der Verkäufer keine ausreichenden Zusicherungen liefert, dass die Verzögerung innerhalb von dreißig (30) Tagen beendet wird, kann der Käufer die betroffene(n) Bestellung(en) oder diese Bestellung durch schriftliche Mitteilung kündigen, und der Käufer übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung.
  6. GESAMTE VEREINBARUNG.
  • Zusätzlich zu den Bedingungen sind die folgenden Dokumente in die Bestellung aufgenommen und Teil davon: (i) jeder ausgeführte Liefervertrag, jedes Vergabeschreiben, jeder Kaufanweisung, jede Dienstleistung oder jede andere unterzeichnete Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die besagt, dass sie Teil der Bestellung ist; (ii) Freigaben, die der Käufer dem Verkäufer im Rahmen der Bestellung erteilt hat; (iii) Drucke und Spezifikationen für die Produkte; und (iv) die Richtlinien, Handbücher und Richtlinien des Käufers, die vom Käufer von Zeit zu Zeit überarbeitet werden.
  • Im Falle von Unklarheiten, ausdrücklichen Widersprüchen oder Unstimmigkeiten in der Spezifikation, den Zeichnungen oder anderen Dokumenten, die Teil der Bestellung sind, wird der Verkäufer die Angelegenheit unverzüglich dem Käufer zur Entscheidung vorlegen. Im Falle eines ausdrücklichen Widerspruchs zwischen einer ausgeführten Liefer-, Dienstleistungs- oder sonstigen Vereinbarung oder einem Auftrag einerseits und diesen Bedingungen andererseits werden die Bestimmungen einer solchen Vereinbarung, soweit möglich, als mit diesen Bedingungen vereinbar und kumulativ ausgelegt; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Auslegung unangemessen ist, gelten die Bedingungen einer solchen anderen Vereinbarung, sofern auf der Vorderseite der Bestellung oder in einem von den Parteien unterzeichneten Schreiben nichts anderes festgelegt ist.
  • Die Bestellung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Produkte dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen oder Absprachen der Parteien in Bezug auf die Produkte, ob schriftlich oder mündlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Bestellung gemäß Abschnitt 31(a) enthalten. Diese Anordnung kann nur geändert werden durch: (a) eine schriftliche Änderung, die von bevollmächtigten Vertretern jeder Partei unterzeichnet ist; oder (b) durch den Käufer durch eine vom Käufer herausgegebene Änderung der Bestellung oder (c) durch den Käufer von Zeit zu Zeit durch Veröffentlichung überarbeiteter Bedingungen auf der Website des Käufers. Diese überarbeiteten Bedingungen gelten für alle Auftragsüberarbeitungen/-ergänzungen und neuen Bestellungen, die am oder nach dem Datum ihres Inkrafttretens ausgestellt werden. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Website des Käufers regelmäßig zu überprüfen.
  1. GESCHÄFTSBEZIEHUNG. Nichts in diesem Dokument ist so auszulegen, dass die Parteien in eine Beziehung von Partnern oder Joint Ventures treten. Käufer und Verkäufer sind weder Vertreter noch gesetzliche Vertreter des jeweils anderen für irgendeinen Zweck. Keine der Parteien darf Zusicherungen abgeben, die eine scheinbare Agentur, ein Arbeitsverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture begründen würden. Keine der Parteien hat die ausdrückliche oder stillschweigende Befugnis, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden, es sei denn, dies ist hierin festgelegt.
  2. SALVATORISCHE KLAUSEL. Diese Anordnung unterliegt allen geltenden Gesetzen und wird so ausgelegt, dass sie allen geltenden Gesetzen entsprechen. Wenn eine Bestimmung der Verordnung oder ein Teil einer Bestimmung nach geltendem Recht für nicht durchsetzbar erklärt oder befunden wird, wird diese Bestimmung nach Möglichkeit so ausgelegt, dass sie nach geltendem Recht so weit wie möglich durchsetzbar ist. Der Rest der Anordnung wird so ausgelegt, als ob die nicht durchsetzbare Bestimmung oder der nicht durchsetzbare Teil gemäß dem vorstehenden Satz ausgelegt worden wäre, oder, falls eine solche Auslegung nach geltendem Recht nicht möglich ist, als ob die nicht durchsetzbare Bestimmung oder der nicht durchsetzbare Teil nie Teil dieser Anordnung gewesen wäre.
  3. KEIN VERZICHT. Das Versäumnis einer der Parteien, von der anderen Partei die Erfüllung einer Bestimmung der Anordnung zu verlangen, oder eine Verzögerung bei der Durchsetzung dieser Bestimmung, berührt in keiner Weise das Recht, eine solche rechtzeitige Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, noch stellt der Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung der Anordnung einen Verzicht auf die Geltendmachung eines nachfolgenden Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung dar.
  4. ÜBERSCHRIFTEN. Die hier verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit, gelten nicht als Teil einer Vereinbarung zwischen den Parteien und werden nicht im Zusammenhang mit der Auslegung oder Auslegung einer Vereinbarung erwähnt.
  5. KONFLIKTE. Die englischsprachige Version dieser Bedingungen hat Vorrang im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung oder Auslegung einer Bestimmung in einer Übersetzung. Alle Übersetzungen werden dem Verkäufer zur Verfügung gestellt und dienen nur zu Informationszwecken. Keine Bestimmung kann gegen den Käufer als Verfasser ausgelegt werden.
  6. ÜBERLEBEN. Die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers aus dieser Bestellung, die ihrer Natur nach über die Beendigung, Stornierung oder den Ablauf der Bestellung hinaus fortbestehen würden, bleiben auch nach der Beendigung, Stornierung oder dem Ablauf der Bestellung bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen der Abschnitte 13 (Gewährleistungen), 17 (Vertraulichkeit), 18 (Geistiges Eigentum), 20 (Aufbewahrung und Prüfung von Aufzeichnungen) und 21 (Entschädigung).
  7. ABTRETUNG DES VERTRAGS UND VERBINDLICHE WIRKUNG. Der Käufer kann die Bestellung oder seine Rechte oder Pflichten ohne Zustimmung des Verkäufers abtreten. Der Käufer und seine verbundenen Unternehmen treten sich gegenseitig das Recht auf Zahlungen vom Verkäufer und seinen verbundenen Unternehmen ab, und jedes dieser verbundenen Unternehmen des Käufers ist berechtigt, jeden Betrag einzuziehen, der dem Verkäufer dem Käufer oder seinen verbundenen Unternehmen geschuldet wird. Der Verkäufer stimmt nicht zu: (a) die Bestellung abzutreten; b) die Erfüllung ihrer Aufgaben an Unterauftragnehmer vergeben; oder (c) eine Transaktion einzugehen oder anzubieten, die den Verkauf eines wesentlichen Teils seiner für die Herstellung der Produkte verwendeten Vermögenswerte oder eine Fusion, einen Verkauf oder einen Tausch von Aktien oder anderen Kapitalbeteiligungen umfasst, die zu einer Änderung der Kontrolle über den Verkäufer führen würden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers.

Verkaufsbedingungen für Kunden

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

LTI Holdings, Inc. (d/b/a Boyd Corporation) und seine Tochtergesellschaften (jede Boyd-Einheit ein "Verkäufer") streben eine offene und langfristige Beziehung zu jedem ihrer Kunden an. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, die "Geschäftsbedingungen" zu verstehen, die dem Verkauf der Produkte des Verkäufers und der damit verbundenen Dienstleistungen (die "Produkte") an Sie ("Käufer") zugrunde liegen, und wo Verkäufer und Käufer in Bezug auf ihre Rechtsbeziehung stehen. Zur Orientierung des Käufers hat der Verkäufer die grundlegenden Bedingungen für den Verkauf seiner Produkte (diese "Bedingungen") festgelegt.

UM DIE NIEDRIGSTMÖGLICHE PREISGESTALTUNG ZU GEWÄHRLEISTEN, HAT DER VERKÄUFER IN DIESEN BEDINGUNGEN DIE RISIKEN, DIE ER ZU ÜBERNEHMEN BEREIT IST, SORGFÄLTIG BESCHRIEBEN. DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS DIE BERECHNETEN PREISE AUF DER DURCHSETZBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN BERUHEN, DASS DIE PREISE WESENTLICH HÖHER WÄREN, WENN DIESE BEDINGUNGEN NICHT GELTEN WÜRDEN, UND DER KÄUFER AKZEPTIERT DIESE BEDINGUNGEN IM AUSTAUSCH FÜR SOLCHE NIEDRIGEREN PREISE.

  1. EXKLUSIVE BEDINGUNGEN.
  • Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Produkte, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, und vorgedruckte Geschäftsbedingungen, die in einer Bestellung ("Bestellung") oder einem anderen Dokument, das der Käufer zur Verfügung stellt, erscheinen oder gelten, oder eine Bestimmung in einer solchen Bestellung, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen steht, sind nicht wirksam oder wirksam - es sei denn, der Verkäufer stimmt ausdrücklich in einem Schriftstück zu, das auf diese Bedingungen verweist und von einem leitenden Angestellten unterzeichnet ist. alle Angebote, Bestätigungen, Rechnungen, Preislisten und andere Dokumente, ob elektronisch oder schriftlich, die sich auf den Verkauf der Produkte des Verkäufers beziehen.
  • Sofern nicht anders angegeben, stellt jedes Angebot, jeder Vorschlag oder jedes ähnliche Dokument ("Angebot"), das der Verkäufer dem Käufer ausstellt, ein Angebot zum Verkauf der im Angebot beschriebenen Produkte an den Käufer dar, beschränkt auf die im Angebot und in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen. Die im Angebot enthaltenen Preise verfallen automatisch sechzig (60) Tage nach dem Datum des Angebots, obwohl der Verkäufer das Angebot jederzeit vor der Annahme ändern oder stornieren und/oder vom Verkäufer gemachte Tippfehler korrigieren kann. Die Erteilung einer Bestellung durch den Käufer an den Verkäufer oder eine andere Ermächtigung zum Beginn der Herstellung oder des Versands der Produkte stellt die Annahme des Angebots und dieser Bedingungen durch den Käufer dar und stellt zusammen mit dem aufgeschlüsselten (d. h. nicht standardisierten) Teil der Bestellung (soweit dies mit dem Angebot übereinstimmt) die Vereinbarung der Parteien ("Vereinbarung") dar. Alle Bedingungen des Käufers, die zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten oder von diesen abweichen, einschließlich derjenigen, die in einem Lieferantenhandbuch oder einem ähnlichen Dokument enthalten sind, und denen nicht ausdrücklich in einem separaten Schreiben gemäß Absatz 1(a) oben zugestimmt wurde, gelten vom Verkäufer als wesentlich und werden beanstandet und abgelehnt.
  • Wenn die Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer als Annahme des vorherigen Angebots des Käufers angesehen wird, gilt die Bestätigung des Verkäufers als Annahme eines solchen Angebots unter der Bedingung, dass es ausdrücklich auf die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer beschränkt ist und von dieser abhängig gemacht wird (und von jedem damit verbundenen Angebot, das der Verkäufer möglicherweise zuvor abgegeben hat).
  • In beiden Fällen betrachtet der Verkäufer jeden Einwand gegen diese Bedingungen als aufgehoben, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Datum der Bestätigung der Bestellung des Käufers oder vor Beginn der Produktion eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung über einen Einwand erhält.
  • Ungeachtet der Bestimmungen in einer Bestellung gilt der Vertrag nicht als Bedarfsvertrag, es sei denn, der Verkäufer hat in seinem Angebot ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  1. PREISE, BEDINGUNGEN UND VERSAND.
    • Die rechtzeitige Zahlung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Bedingungen. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto dreißig (30) Tage, es ist kein Skonto zulässig, es sei denn, der Verkäufer gibt etwas anderes an, und es sind keine Aufrechnungen oder Rückrechnungen zulässig, es sei denn, der Verkäufer stimmt der vorgeschlagenen Aufrechnung ausdrücklich in einem unterzeichneten Schreiben zu. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Rechnungen in der Währung zahlbar, die im Angebot des Verkäufers angegeben ist. Alle Preise können vom Verkäufer jederzeit angepasst werden, um Änderungen der Volumenprognosen, Erhöhungen der Material- oder Herstellungskosten, der Wirtschaftlichkeit oder der Wechselkurse zu berücksichtigen. Soweit die tatsächlichen Einkäufe des Käufers hinter den Mengenprognosen zurückbleiben, auf denen die Preise basieren, werden etwaige Preisanpassungen durch den Verkäufer rückwirkend wirksam. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen erklärt sich der Käufer damit einverstanden, alle anwendbaren Steuern, Zölle, Zölle oder andere Gebühren oder Abgaben zu zahlen, die aufgrund dieser Vereinbarung erhoben werden. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer Zinsen auf alle überfälligen Beträge in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstzinssatzes einzuziehen.
    • Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, erfolgen alle Sendungen ab Werk des Verkäufers (INCOTERMS 2020), wobei zu diesem Zeitpunkt das Eigentum an den Produkten und das gesamte Verlustrisiko auf den Käufer übergehen. Soweit das geltende Recht den Eigentumsvorbehalt zulässt, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den Produkten vor, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung erhalten hat. In Ermangelung spezifischer oder rechtzeitiger Anweisungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, einen Spediteur auszuwählen und die Route aller Sendungen festzulegen. Der Verkäufer kann jederzeit vor der Lieferung erhöhte Fracht-, Transport- oder Treibstoffzuschläge und/oder Zölle, Zölle oder Steuern erheben, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf und Versand der Produkte auferlegt werden. Wenn eine spezielle Inlands- oder Exportverpackung angefordert wird, werden dem Käufer alle zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Der Verkäufer behält sich alle anwendbaren Zollrückerstattungsentschädigungen vor, und der Käufer muss im Zusammenhang mit der Beantragung derselben durch den Verkäufer Unterstützung leisten.
  2. LIEFERPLÄNE. Der versprochene Liefertermin ist die bestmögliche Schätzung des Zeitpunkts der Lieferung der Produkte. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, zufällig, als Folge oder anderweitig aufgrund von Verzögerungen, aber der Verkäufer wird sich bemühen, den Käufer unverzüglich über jede erwartete Verzögerung zu informieren. Der Verkäufer haftet nicht für seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer infolge einer vorzeitigen oder verspäteten Lieferung, sofern die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach dem angegebenen Liefertermin erfolgt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
  3. SCHWANKUNGEN IN DEN MENGEN. Lieferungen von Produkten, die über eine größere Anzahl von Sendungen erfolgen sollen, können von Ihrer Bestellung in Mengen abweichen, die zehn (10) Prozent plus oder minus jedes betroffenen Produkts nicht überschreiten (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde), und der Verkäufer wird die Rechnung entsprechend anpassen. Der Käufer muss alle Reklamationen wegen Fehlmengen oder anderer Lieferfehler innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Sendung geltend machen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Reklamationen wegen Fehlmengen oder anderen Fehlern, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet wurden.
  4. STORNIERUNG ODER AUSSETZUNG.
    • Der Käufer kann jede Bestellung bequem stornieren, indem er den Verkäufer schriftlich benachrichtigt, bevor der Verkäufer entweder eine verbindliche Verpflichtung zum Kauf von Materialien zur Erfüllung der Bestellung eingegangen ist oder mit der Herstellung der Produkte begonnen hat (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt). Andernfalls darf der Käufer ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Bestellung für Produkte stornieren oder verschieben. Wenn der Verkäufer der Stornierung einer Bestellung zustimmt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, (i) die Lieferung aller Produkte anzunehmen, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Widerrufserklärung beim Verkäufer fertiggestellt sind; (ii) den Verkäufer für unfertige Erzeugnisse ("WIP"), die bis zum Datum der Stornierung erbracht wurden, in einer vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festzulegenden Höhe, die jedoch in keinem Fall den Stückpreis eines fertigen Produkts übersteigt; (iii) dem Verkäufer die Kosten für Materialien zu erstatten, die erworben, aber noch nicht zur Ausführung des Auftrags verwendet wurden; und (iv) dem Verkäufer die tatsächlichen Kosten für die Beilegung von Ansprüchen mit Subunternehmern zu erstatten, die aufgrund von Stornierung oder Änderung nicht mehr einbringlich sind. Der Verkäufer wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die unbenutzten Materialien, WIP oder Fertigwaren zu nutzen oder einen Käufer für sie zu finden, aber diese Bemühungen werden dreißig (30) Tage nicht überschreiten. Wenn der Verkäufer Werkzeuge für den spezifischen Zweck der Auftragserfüllung gekauft oder hergestellt hat, kauft der Käufer die Werkzeuge auf Kosten des Verkäufers vom Verkäufer und der Verkäufer liefert die Werkzeuge auf Kosten des Käufers an den Käufer.
    • Der Verkäufer hat das Recht, ohne Haftung gegenüber dem Käufer jede nicht ausgeführte Bestellung zu stornieren, falls (i) der Käufer zahlungsunfähig ist, einen Antrag auf einen Rechtsbehelf im Rahmen eines Konkurs- oder Sanierungsgesetzes stellt oder der Käufer nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen im normalen Geschäftsverlauf nachzukommen, oder wenn ein Insolvenzantrag durch oder gegen den Käufer gestellt wird; (ii) eines Verstoßes des Käufers gegen eine dieser Bedingungen, wenn der Käufer trotz Benachrichtigung des Verkäufers den Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Benachrichtigung des Verkäufers behebt; oder (iii) dass der Käufer oder einer seiner leitenden Angestellten oder kontrollierenden Eigentümer gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstoßen hat oder Gegenstand einer Untersuchung durch eine Regierungsbehörde wegen Verstoßes gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift wird, die die Leistung des Verkäufers gefährden oder sich negativ auf den Ruf des Verkäufers auswirken würde. Der Verkäufer kann jede Bestellung auch stornieren, wenn der Käufer eine ungünstige Änderung seines Kreditstatus erlitten hat oder wenn der Käufer es versäumt hat, eine ausstehende, unbestrittene Rechnung zu bezahlen, die dem Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers zusteht, der Verkäufer den Käufer schriftlich über die nachteilige Kreditänderung oder Nichtzahlung informiert hat und der Käufer die Nichtzahlung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers behoben oder seinen Kreditstatus nicht wiederhergestellt hat. Der Verkäufer kann den Versand ausstehender Bestellungen während der zehntägigen Nachfrist aussetzen. Wenn der Verkäufer eine Bestellung gemäß diesem Unterabschnitt (b) ordnungsgemäß storniert, haftet der Käufer für die Bestellung, als ob er die Bestellung gemäß Unterabschnitt (a) zu seiner Bequemlichkeit storniert hätte.
    • Jede Verschiebung des ursprünglich geplanten Liefertermins muss mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Wenn der Käufer den Liefertermin vorverlegen möchte, gehen alle Gebühren, die mit Expresssendungen (z. B. Luftfracht) verbunden sind, zu Lasten des Käufers. Wenn der Käufer versucht, den Versand zu verzögern, können Produkte, die kein WIP haben und für die kein proprietäres oder kundenspezifisches Material gekauft wurde, nach Ermessen des Verkäufers ohne zusätzliche Gebühren verschoben werden. Für Produkte, bei denen Arbeiten ausgeführt und/oder Materialien bereitgestellt wurden, wird eine Umschuldungsgebühr erhoben, um den Verkäufer für die Lagerhaltungskosten der gekauften Rohstoffe und den WIP für die Produkte zu entschädigen. Für fertige Produkte, bei denen sich die geplante Lieferung verzögert, muss der Käufer dem Verkäufer diese Produkte zu den gleichen Zahlungsbedingungen bezahlen, als ob die Lieferung wie ursprünglich geplant erfolgt wäre.
    • Im Falle eines Produktmangels behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Produkt unter Berücksichtigung der aktuellen ausstehenden Bestellungen und anderer Verpflichtungen gerecht auf die eigenen Betriebe des Verkäufers und die seiner verbundenen Unternehmen und Kunden aufzuteilen. Für den Fall, dass eine Zuteilung erforderlich ist, haftet der Verkäufer nicht für Vertragsverletzungen, die darauf zurückzuführen sind, dass er den Vertrag nicht in vollem Umfang erfüllt. Der Verkäufer wird den Käufer schriftlich über die Notwendigkeit der Zuteilung informieren und erklären, wie sich dies auf die ausstehenden Bestellungen des Käufers auswirkt. Der Verkäufer kann seine Produktion auch in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zuweisen (z. B. DPAS-bewertete Aufträge).
  5. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE.
    • Für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Versanddatum ("die Garantiezeit") garantiert der Verkäufer, dass: (i) die vom Verkäufer hergestellten Produkte frei von Mängeln in Verarbeitung, Material und Design sind und den Spezifikationen für das Produkt entsprechen; (ii) die Produkte allen geltenden Gesetzen und Vorschriften in dem Land entsprechen, in dem die Produkte hergestellt wurden (und ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers gelten keine anderen Gesetze oder Vorschriften für die Produkte); (iii) sofern mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, sind die Produkte neu; und (iv) die Produkte an den Käufer frei von Pfandrechten oder anderen Eigentumslasten geliefert werden.
    • Die Garantie des Verkäufers für ein mangelfreies Design gilt nicht, und der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für ein Produkt oder diejenigen Elemente eines Produkts, deren Design oder Spezifikationen vom Käufer bereitgestellt und vom Verkäufer gemäß den Anweisungen des Käufers umgesetzt wurden. Wenn der Käufer oder seine Vertreter dem Verkäufer Spezifikationen, Informationen, Darstellungen der Betriebsbedingungen oder andere Daten zur Verfügung gestellt haben und der Verkäufer sich bei der Auswahl oder Gestaltung der Produkte auf diese verlassen hat, sind alle hierin enthaltenen Garantien null und nichtig, wenn die tatsächlichen Betriebsbedingungen oder andere Bedingungen von denen abweichen, die vom Käufer dargestellt werden. und die Unterschiede werden vom Verkäufer nach vernünftigem Ermessen als nachteilig für die Produkte eingestuft. Die Garantie des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Produkte:
  • soweit es sich bei den Komponenten um Verbrauchsmaterialien handelt;
  • die Umweltbedingungen, Modifikationen, Missbrauch, Unfällen oder Vernachlässigungen ausgesetzt waren, einschließlich unsachgemäßer Lagerung, Verwendung über die Nennkapazität hinaus, unsachgemäßer Installation, Reparatur, Handhabung oder Wartung oder anderer Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen;
  • im Umfang der normalen Abnutzung;
  • an einen Dritten übertragen, verarbeitet oder genutzt werden;
  • bei denen es sich um Prototypen, Testprodukte oder Muster handelt, die ohne Mängelgewähr und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt werden;
  • wenn Rohstoffe, Chemikalien, Waren, Software oder Verpackungen vom Verkäufer auf ausdrückliche Anweisung des Käufers verwendet wurden,
  • wenn es sich bei der Nichtkonformität um eine geringfügige Abweichung in Qualität, Farbe, Zusammensetzung usw. handelt, die im Handel akzeptabel oder technisch nicht vermeidbar ist; oder
  • die einer separaten schriftlichen Garantie unterliegen, die den Produkten beiliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flüssigkeitskühlsysteme, die den Garantiebestimmungen unterliegen, die im "Garantiezusatz für Flüssigkeitskühlsysteme" festgelegt sind.

Alle Empfehlungen des Verkäufers basieren auf Informationen, die der Verkäufer für zuverlässig hält, aber der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Ergebnisse, die der Käufer bei der Verwendung der Produkte durch den Käufer erzielen könnte. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, erklärt und garantiert, dass er allein festgestellt hat, dass die Produkte und Leistungsbeschreibungen den Anforderungen des beabsichtigten Verwendungszwecks angemessen entsprechen und dass jeglicher technischer Support für das Endprodukt des Käufers vollständig in der Verantwortung des Käufers liegt. Technische Unterstützung und Informationen, falls vorhanden, die der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten zur Verfügung stellt, werden für die Unterkunft des Käufers bereitgestellt. Der Käufer übernimmt die gesamte Haftung für die ordnungsgemäße Anwendung dieser Informationen unter Verwendung seiner eigenen technischen Expertise und seines Know-hows.

im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, Die oben genannten Garantien sind die einzigen Garantien, die der Verkäufer in Bezug auf die Produkte gewährt, und ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Versprechen und Garantien, die sich aus dem Geschäftsverlauf, dem Leistungsverlauf, dem Handelsbrauch, kraft Gesetzes oder anderweitig ergeben, und schließen diese aus und lehnen sie ab. einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob der Zweck oder die Verwendung dem Verkäufer in Spezifikationen, Zeichnungen oder anderweitig offengelegt wurde oder nicht.

Die Garantien des Verkäufers erstrecken sich nur auf den Käufer. Keine andere Partei ist ein Drittbegünstigter oder berechtigt, einen Gewährleistungs- oder ähnlichen Anspruch gegen den Verkäufer geltend zu machen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Garantie zu erfüllen oder Dienstleistungen zu erbringen, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung für die betreffenden Produkte, die Gegenstand eines Anspruchs sind, erhalten hat.

  1. GELTENDMACHUNG VON GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN.
    • Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und dem Verkäufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen jede Behauptung über die Nichtkonformität der Produkte zu melden. Der Verkäufer hat das Recht, angemessene Nachweise für die Einreichung eines Garantieanspruchs zu verlangen und angemessene Anforderungen zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausdrucke der vom Käufer durchgeführten diagnostischen Testergebnisse und aller anderen relevanten Daten. Der Verkäufer benötigt eine angemessene Gelegenheit, um die Produkte zu inspizieren und die Nichtkonformität zu bestätigen sowie bei der Identifizierung und Eindämmung zusätzlicher fehlerhafter Produkte behilflich zu sein. Der Käufer benötigt die schriftliche Genehmigung des Verkäufers, bevor er Produkte zurücksenden kann. Bei abgelehnten Sendungen trägt der Käufer das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte während des Transports. Wenn der Verkäufer vernünftigerweise feststellt, dass die Ablehnung unzulässig war, ist der Käufer für alle Kosten verantwortlich, die dem Verkäufer durch die unsachgemäße Ablehnung entstehen.
    • Bei einer Verletzung der Garantie in Bezug auf die in den Produkten enthaltenen Dienstleistungen muss der Käufer einen Anspruch geltend machen, in dem die Nichtkonformität in angemessener Ausführlichkeit aufgeführt ist, und der Verkäufer muss wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die festgestellten fehlerhaften Dienstleistungen erneut zu erbringen. Wenn der Verkäufer zu dem Schluss kommt, dass die Wiederholung dieser fehlerhaften Dienstleistungen nicht durchführbar ist, erstattet der Verkäufer die vom Käufer gezahlten Gebühren, die diesen fehlerhaften Dienstleistungen zuzuordnen sind, und der Verkäufer übernimmt keine weitere Haftung. Der Käufer hat alle Gewährleistungsansprüche für Dienstleistungen spätestens zehn (10) Kalendertage nach dem ersten Erhalt der Dienstleistungen geltend zu machen.
  2. BESCHRÄNKUNG DER RECHTSBEHELFE. Im Falle eines Verstoßes gegen die Garantie des Verkäufers beschränkt sich der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers gegen den Verkäufer nach Wahl des Verkäufers auf die Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Produkte (oder, in Bezug auf Dienstleistungen, wie in Abschnitt 7(b) angegeben), für die der Käufer einen Anspruch geltend macht, oder auf die Ausstellung einer Gutschrift für die fehlerhaften Produkte. Produkte, die während der Garantiezeit repariert oder ersetzt werden, sind für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder neunzig (90) Tage ab dem Datum des Versands dieser Produkte durch die vorstehenden Garantien abgedeckt, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Dieser ausschließliche Rechtsbehelf gilt nicht als seinen wesentlichen Zweck verfehlt, solange der Verkäufer bereit und in der Lage ist, die fehlerhaften Produkte zu reparieren oder zu ersetzen (oder erneut auszuführen), und in jedem Fall ist die Gesamthaftung des Verkäufers für alle dem Käufer zustehenden Schäden auf den Kaufpreis beschränkt, den der Käufer für die fehlerhaften Produkte gezahlt hat. Im Falle eines Produktrückrufs muss der Käufer die Verwendung des Produkts oder von Komponenten eines Produkts nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers unverzüglich einstellen. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers im Falle eines Rückrufs eines Produkts ist die in diesem Abschnitt 8 beschriebene Verpflichtung. DIESER ABSATZ LEGT DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS BEI VERLETZUNG DER GARANTIE FEST.
  3. EINSCHRÄNKUNGEN VON KLAGEN UND HAFTUNG. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, unabhängig davon, ob der Käufer innerhalb dieses Zeitraums Kenntnis von dem Anspruch hatte. Bei Ansprüchen oder Klagen im Rahmen oder im Zusammenhang mit einer Bestellung gemäß diesen Bedingungen, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer Garantie, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder einer anderen unerlaubten Handlung oder einer anderen Rechtstheorie beruhen, haftet der Verkäufer nicht für indirekte, besondere, zufällige, strafbare oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Einnahmen, Datenverluste, Nutzungsausfall, Rufschädigung oder Verlust von Kunden, selbst wenn der Verkäufer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und ungeachtet des Versagens eines wesentlichen Zwecks eines Rechtsbehelfs in diesen Bedingungen. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, IST DIE MAXIMALE HAFTUNG DES VERKÄUFERS, FALLS VORHANDEN, FÜR ALLE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAGSBRUCH, GARANTIEVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER EINER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE ERGEBEN, AUF EINEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER DEN PREIS DER BETREFFENDEN PRODUKTE NICHT ÜBERSTEIGT.
  4. VERWENDUNG VON PRODUKTEN.Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte in Übereinstimmung mit den vom Verkäufer bereitgestellten Produktspezifikationen zu verwenden. Produkte sind nicht zugelassen für die Verwendung in (a) Lebenserhaltungssystemen, menschlichen Implantaten, nuklearen Einrichtungen oder anderen Anwendungen, bei denen ein Produktversagen zum Verlust von Menschenleben oder katastrophalen Sachschäden führen könnte; oder (b) chemische, biologische oder nukleare Waffen, Raketensysteme (einschließlich ballistischer Raketensysteme, Trägerraketen und Höhenforschungsraketen) oder unbemannte Luftfahrzeuge, die in der Lage sind, diese zu transportieren, oder bei der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen (zusammen "verbotene Anwendungen"). Wenn der Käufer die Produkte zur Verwendung in einer solchen verbotenen Anwendung verwendet oder verkauft oder die Produktspezifikationen nicht einhält, erkennt der Käufer an, dass eine solche Nutzung, ein solcher Verkauf oder eine solche Nichteinhaltung auf eigenes Risiko des Käufers erfolgt. Der Käufer verpflichtet sich, dies allen nachfolgenden Käufern oder Nutzern schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Anteilseigner, leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Verlusten, Klagen, Urteilen und Schäden, einschließlich Neben- und Folgeschäden, Kosten und Anwaltskosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Folgendem ergeben oder daraus entstehen: (i) die Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers durch den Verkäufer; (ii) Änderung eines Produkts durch den Käufer; oder (iii) die Verwendung des Produkts in einer verbotenen Anwendung durch den Käufer oder einen Dritten.
  5. ENTSCHULDIGUNG FÜR DIE LEISTUNG. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder für Nichtlieferungen oder andere Nichterfüllungen, ganz oder teilweise, die durch das Eintreten von Eventualitäten verursacht werden, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle oder der Kontrolle der Lieferanten des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfall oder Verzögerung des Transports, staatliche Maßnahmen (Zölle und Einfuhrzölle), gerichtliche Maßnahmen, Pandemien, Arbeitskämpfe, Feuer, Unfall, Naturereignisse, Mangel an Arbeitskräften, Brennstoff oder Rohstoffen zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis oder Maschinen- oder technisches Versagen. Der Verkäufer wird sich bemühen, den Käufer unverzüglich schriftlich über jedes Ereignis zu informieren, das die Leistung des Verkäufers beeinträchtigt. Das einzige Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf die entschuldigte Unfähigkeit des Verkäufers, die über sechzig (60) Tage hinausgeht, besteht darin, den Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Tagen nach Zahlung aller gemäß Abschnitt 5(a) geschuldeten Beträge schriftlich zu kündigen; jedoch mit der Maßgabe, dass kein Kündigungsrecht für den Fall besteht, dass die Unfähigkeit auf einer Erhöhung der Kosten des Lieferers beruht, die dem Besteller zuzurechnen ist. Der Verkäufer hat das Recht, den Versand offener Bestellungen auszusetzen, falls der Käufer gegen die Abhilfemaßnahmen des Verkäufers, einschließlich Preiserhöhungen, Einspruch erhebt.
  6. Verletzung des geistigen Eigentums. Sollte ein Dritter behaupten, dass ein Produkt ein gültiges Recht an geistigem Eigentum nach den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten, Kanadas oder der Europäischen Union verletzt, das zum Zeitpunkt des Versands des Produkts bestand (im Folgenden "Anspruch"), verteidigt der Verkäufer den Käufer gegen den Anspruch und stellt den Käufer von einem rechtskräftigen Urteil gegen den Käufer frei, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten, die darin zugesprochen werden (oder gegen die Kosten für die Beilegung des Anspruchs, wie vereinbart vom Verkäufer). Diese Verpflichtung ist an folgende Bedingung geknüpft: (i) Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich über alle Ansprüche, an denen der Käufer beteiligt ist und in denen ein solcher Verstoß geltend gemacht wird; (ii) Der Käufer kooperiert uneingeschränkt mit dem Verkäufer bei der Verteidigung des Anspruchs; und (iii) der Käufer dem Verkäufer erlaubt, die Verteidigung zu kontrollieren, einschließlich der Beilegung oder des Vergleichs des Anspruchs. Die Verpflichtung des Verkäufers in Bezug auf Gebrauchsmuster gilt nur für Verletzungen, die sich ausschließlich aus der inhärenten Funktionsweise gemäß den Spezifikationen und Anweisungen des Verkäufers für solche Produkte ergeben. Für den Fall, dass solche Produkte ein Recht an geistigem Eigentum im Sinne der obigen Definition verletzen, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das Recht zu verschaffen, diese Produkte weiter zu verwenden oder die Produkte durch einen nicht verletzenden Artikel von gleichwertiger Form/Passform/Funktion zu ersetzen oder dem Käufer eine Gutschrift für die verletzenden Produkte zu gewähren und deren Rückgabe zu akzeptieren. In diesem Fall kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen auch jede Bestellung in Bezug auf zukünftige Lieferungen dieser Produkte ohne Haftung stornieren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Käufer zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit sich der Anspruch aus (i) einem vom Käufer bereitgestellten Design oder einer Spezifikation ergibt, die vom Verkäufer gemäß den Anweisungen des Käufers umgesetzt wurde; (ii) die Kombination eines Produkts mit einem anderen Artikel oder System, das nicht vom Verkäufer bereitgestellt wurde, oder (iii) Änderungen, die der Käufer am Produkt vornimmt, die dazu führen, dass es gegen das Urheberrecht verstößt.
  7. EINHALTUNG VON GESETZEN. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Antikorruptionsgesetze wie den U.S. Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act und die lokalen Umsetzungsgesetze der OECD-Antikorruptionskonvention sowie Umweltvorschriften und -vorschriften, einschließlich der (i) Richtlinie der Europäischen Union über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU), (ii) der Richtlinie über Verpackungsabfälle (94/62/EG) und (iii) der Batterierichtlinie (2006/66/EG), alle in der jeweils geltenden Fassung und alle damit zusammenhängenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen, die jeweils in Kraft sind.
  8. EXPORTKONTROLLE.Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer verkauften oder bereitgestellten Produkte den Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Japans oder anderer Länder unterliegen können, in die oder aus denen die Produkte importiert oder exportiert werden dürfen ("Exportgesetze"). Der Käufer ist verpflichtet, die geltenden Exportgesetze einzuhalten und alle Lizenzen, Genehmigungen oder sonstigen Genehmigungen einzuholen, die für die Übertragung, den Export, die Wiederausfuhr oder die Einfuhr der Produkte erforderlich sind. Der Käufer darf weder direkt noch indirekt Produkte in ein Land, eine Gerichtsbarkeit, eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einrichtung importieren, exportieren, reexportieren oder übertragen (oder deren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Übertragung veranlassen), in ein Land, eine Gerichtsbarkeit, ein Unternehmen, eine solche Organisation oder eine solche Einrichtung importieren, exportieren, reexportieren oder übertragen (oder deren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Übertragung veranlassen). Der Käufer wird den Verkäufer informieren, wenn er weiß oder wissen sollte, dass es sich bei dem Produkt nach geltendem Recht um eine "kontrollierte Technologie" handelt. Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich schriftlich über Folgendes informieren: (a) strafrechtliche Verurteilungen; (b) Ausschluss; (c) Anklage oder andere Anklage wegen Verstoßes gegen Strafgesetze oder -vorschriften; (d) Unfähigkeit, einen Vertrag mit einer Regierungsbehörde abzuschließen oder eine Lizenz oder eine andere Form der Genehmigung von ihr zu erhalten; oder (e) Verweigerung, Aussetzung oder Widerruf der Berechtigung, an Exporten, Importen oder Geschäften beteiligt zu sein.
  9. STAATLICHE AUFTRÄGE.
    • Der Verkäufer ist ein Vertreiber von "Handelsartikeln" im Sinne von FAR 2.101. Sofern nicht anders vereinbart, beabsichtigt der Verkäufer nicht, Produkte an die US-Regierung oder einen übergeordneten Auftragnehmer zu verkaufen, die die Definition "kommerzieller Artikel" in FAR 2,1 nicht erfüllen. Dementsprechend stimmt der Verkäufer nur den Klauseln in der Federal Acquisition Regulation ("FAR") und den FAR-Ergänzungen der Agentur (je nach Kunde der US-Regierung) zu, die ausdrücklich in einen Untervertrag für Handelsartikel aufgenommen werden müssen, wie in FAR 52,24-6(c)(1) oder einem FAR-Nachtrag der Agentur dargelegt.
    • Wenn Produkte im Rahmen eines Regierungsvertrags oder Unterauftrags gekauft werden, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich über die Bestimmungen aller Gesetze und Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen informieren, die in den Vertrag über die bestellten Produkte aufgenommen werden müssen. Wenn die Einhaltung dieser Bestimmungen die Kosten oder die Haftung des Verkäufers erhöht oder die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers belastet, ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, eine gesonderte Zahlung der zusätzlichen Kosten zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen.
  10. VERTRAULICHKEIT. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen des Verkäufers oder seiner verbundenen Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Muster, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Finanzinformationen, Rabatte oder Rabatte, die vom Verkäufer an den Käufer weitergegeben werden, unabhängig davon, ob sie mündlich offengelegt oder offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder Medien abgerufen werden, und ob sie gekennzeichnet sind oder nicht, die in Verbindung mit diesen Bedingungen als "vertraulich" bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind, sind vertraulich, ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung und dürfen nicht offengelegt, verwendet oder kopiert werden, es sei denn, der Verkäufer hat dies im Voraus schriftlich genehmigt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer alle vom Verkäufer erhaltenen Unterlagen und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Der Verkäufer hat Anspruch auf Unterlassung bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt, ohne dass eine Kaution hinterlegt werden muss. Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, es sei denn, sie sind auf einen Verstoß des Käufers zurückzuführen. Für den Fall, dass das Personal des Käufers eine Einrichtung des Verkäufers besucht, werden alle Informationen, die durch einen solchen Besuch erhalten werden, vom Käufer vertraulich behandelt und vom Käufer ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben.
  11. KREDIT-GENEHMIGUNG. Der Käufer wird alle Finanzinformationen zur Verfügung stellen, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit vernünftigerweise anfordert, um das Kreditlimit des Käufers festzulegen oder aufrechtzuerhalten. Der Versand und die Lieferung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen unterliegen jederzeit der Genehmigung der Kreditabteilung des Verkäufers, und der Verkäufer kann jederzeit den Versand oder die Lieferung oder die Erbringung von Dienstleistungen ablehnen, es sei denn, es handelt sich um einen Zahlungseingang oder um Bedingungen oder Sicherheiten, die für den Verkäufer zufriedenstellend sind. Der Verkäufer kann eine Finanzierungserklärung nach dem einheitlichen Handelsgesetzbuch in Bezug auf die an den Käufer verkauften Produkte einreichen, um das Interesse des Verkäufers an diesen Produkten zu schützen, bis die vollständige Zahlung durch den Käufer erfolgt ist.
  12. STANDARDWERT. Die Leistung des Verkäufers kann vom Käufer nur dann gekündigt werden, wenn der Verkäufer in erheblicher Verzug ist, und nur dann, wenn der Verkäufer vor Erhalt der Kündigungsmitteilung eine schriftliche Mitteilung erhalten hat, in der ein solcher Verzug angegeben ist, ein solcher Verzug nach keiner Bestimmung dieser Bedingungen entschuldbar ist und ein solcher Verzug nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen (oder einem längeren Zeitraum, der unter den gegebenen Umständen angemessen ist) nach Erhalt einer solchen Inverzugsetzung beim Verkäufer behoben wurde. Die Lieferung von fehlerhaften Produkten gibt dem Käufer die in Abschnitt 8 dieser Bedingungen dargelegten Rechte, gilt jedoch nicht als wesentlicher Verzug für die Zwecke der Kündigung. Für den Fall, dass der Käufer berechtigt ist, wegen Verzuges zu kündigen, wird der Käufer von der Verpflichtung befreit, für Arbeiten zu zahlen, die der Verkäufer vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung nicht ausgeführt hat. Ein Verzug des Verkäufers führt nicht dazu, dass der Verkäufer oder seine verbundenen Unternehmen durch Zahlung, Aufrechnung oder anderweitig für andere Schäden haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder Nebenschäden handelt, und unabhängig davon, ob sie nach Vertragstheorien oder unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Der Käufer hat weder das Recht noch die Möglichkeit zur Aufrechnung, Kürzung, Abzinsung oder Rückforderung gegen den Verkäufer oder seine verbundenen Unternehmen, und der Käufer ist verpflichtet, alle Ansprüche zu verfolgen, die der Käufer gegen den Verkäufer geltend macht oder geltend machen könnte, unabhängig davon, wann sie entstanden sind, unabhängig von der Verpflichtung des Käufers, den Verkäufer für alle Produkte zu bezahlen.
  13. GEISTIGES EIGENTUM.
    • Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass, wenn der Verkäufer urheberrechtlich geschützte Informationen, geistiges Eigentum, Arbeitsergebnisse, Konzepte, Ideen für Erfindungen oder Verbesserungen entwickelt, unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht (zusammen "geistiges Eigentum"), die vom Verkäufer in Verbindung mit den Produkten konzipiert, hergestellt, zuerst in die Praxis umgesetzt oder erzeugt werden, allein oder gemeinsam mit dem Käufer oder einem anderen, alle Rechte und das Eigentum an diesem geistigen Eigentum beim Verkäufer liegen.
    • Der Käufer erwirbt im Rahmen einer Bestellung kein Eigentum oder Rechte am geistigen Eigentum des Verkäufers, unabhängig davon, wann dieses geistige Eigentum erstellt, konzipiert, generiert oder produziert wurde. Das gesamte geistige Eigentum des Verkäufers ist dem Verkäufer vorbehalten, und der Käufer darf die vom Verkäufer bereitgestellten Produkte nicht selbst kopieren, reproduzieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren und andere nicht dazu befähigen oder anweisen.
    • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vom Verkäufer vereinbart wurde, überträgt der Verkauf der Produkte keine stillschweigende, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig im Rahmen von Eigentums- oder Patentrechten des Verkäufers an Kombinationen der Produkte mit anderen Elementen. Der Verkäufer behält sich das Eigentum und alle Rechte an Erfindungen vor, die sich auf die Produkte beziehen. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wird dem Käufer keine Lizenz im Rahmen von Rechten an geistigem Eigentum des Verkäufers übertragen.
  14. ABKÜNDIGUNG/PRODUKTÄNDERUNGEN. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann der Verkäufer jedes von ihm verkaufte Produkt jederzeit einstellen. Der Verkäufer kann Änderungen an Produkten und Prozessen vornehmen, ohne den Käufer darüber zu informieren oder zu genehmigen, solange die Leistungsspezifikationen des Produkts durch die Änderung nicht negativ beeinflusst werden. Wenn eine vom Käufer vorgeschlagene Änderung die Kosten des Verkäufers erhöht oder die Lieferzeiten des Verkäufers verkürzt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, diese Änderung umzusetzen, bis sich Käufer und Verkäufer auf eine angemessene Anpassung der Preisgestaltung/des Zeitplans geeinigt haben.
  15. ENTSCHÄDIGUNG. Außer in dem Umfang, der ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Verkäufers zurückzuführen ist, wird der Käufer den Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Aktionäre, leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von allen Kosten, Ausgaben, Schäden, Urteilen oder anderen Verlusten freistellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten und angemessene Anwaltskosten, die sich aus (a) der Auswahl des Käufers, Nutzung, Verkauf oder Weiterverarbeitung des Produkts oder der Produkte des Käufers, die die Produkte enthalten, (b) Verstoß des Käufers gegen diese Bedingungen oder den Vertrag oder (c) Verstoß des Käufers gegen das Gesetz.
  16. Sicherheitsdatenblatt. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer dem Käufer gegebenenfalls Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt hat, die die erforderlichen Warnhinweise sowie Sicherheits- und Gesundheitsinformationen zu den Produkten enthalten. Der Käufer wird diese Informationen verbreiten, um Personen, von denen der Käufer vernünftigerweise voraussehen kann, dass sie solchen Gefahren ausgesetzt sein könnten, vor möglichen Gefahren zu warnen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte sicher zu handhaben, zu testen, zu lagern, zu transportieren, zu behandeln, zu entsorgen und zu verwenden, einschließlich aller Praktiken, die geltende Gesetze vorschreiben können. Der Käufer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Dritte zu warnen und zu schützen, die Gefahren und Risiken ausgesetzt sind, waren oder ausgesetzt sein könnten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Besitz, der Handhabung, der Prüfung, der Lagerung, dem Transport, der Behandlung, der Entsorgung und der sonstigen Verwendung der Produkte ergeben. Der Käufer übernimmt alle Haftungen, Schäden, Verletzungen, Strafen, Bewertungen, Bußgelder, Verluste, Rechtsbehelfe, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und damit verbundene Anwaltskosten und -ausgaben) an Personen oder Eigentum, die sich aus und im Zusammenhang mit seinem Eigentum, Besitz, Prüfung, Handhabung, Lagerung, Transport, Behandlung, Entsorgung oder sonstigen Produktgebrauch ergeben. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Supportleistungen für die Produkte zu erbringen.
  17. KEINE WERBUNG. Der Käufer darf den Namen oder die Marken des Verkäufers oder der verbundenen Unternehmen des Verkäufers nicht in Anzeigen, Produktbeschreibungen, Verpackungsmaterialien, Websites oder anderen Werbematerialien verwenden, es sei denn, der Verkäufer hat zuvor schriftlich zugestimmt.
  18. AUFGABE. Keine Bestellung oder ein Anspruch gegen den Verkäufer, der sich direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ergibt, kann vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden. Die verbundenen Unternehmen des Verkäufers können bestimmte Verpflichtungen des Verkäufers aus diesen Bedingungen erfüllen. Der Verkäufer kann seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ganz oder teilweise an eines seiner verbundenen Unternehmen abtreten oder erneuern. Der Verkäufer kann Verpflichtungen aus dem Vertrag an Unterauftragnehmer vergeben, solange der Verkäufer dafür verantwortlich bleibt.
  19. ABHILFEMASSNAHMEN. Die Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers sind kumulativ und ergänzen alle anderen Rechtsmittel, die nach Gesetz oder Billigkeit vorgesehen sind. Der Verkäufer ist berechtigt, Kosten, angemessene Anwaltsgebühren und Zinsen in gesetzlicher Höhe für die Geltendmachung oder Verteidigung von Klagen zurückzufordern, die sich ganz oder teilweise aus der Nichtzahlung fälliger Beträge durch den Käufer oder einer anderen Vertragsverletzung ergeben.
  20. STREITBEILEGUNG, GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND.
    • Käufer und Verkäufer werden sich zunächst bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder in Bezug auf die Produkte ergeben, durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Kann eine Streitigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt werden, kann jede Partei eine unverbindliche Mediation durch einen von beiden Parteien genehmigten Mediator beantragen. Die Kosten der Mediation gehen zu gleichen Teilen zu Lasten der Parteien. Wenn die Parteien die Streitigkeit nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach der Ernennung eines Mediators oder innerhalb einer anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist beigelegt haben, kann jede Partei vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts rechtliche Schritte einleiten.
    • Sofern der Verkäufer nicht von seinem in Unterabschnitt (c) unten dargelegten Recht auf ein Schiedsverfahren Gebrauch macht, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben und von den Parteien nicht durch die oben genannten Verhandlungs- oder Mediationsverfahren beigelegt wurden, dem Gerichtsstand und der Gerichtsbarkeit wie folgt:
      1. Wenn es sich bei dem Verkäufer um ein amerikanisches Unternehmen (Nord-, Mittel- oder Südamerika) handelt, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen des Bundesstaates Delaware, USA, ohne Bezugnahme auf dessen Rechtswahl oder Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, sich für alle Klagen, die sich im Zusammenhang damit ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte des Bundesstaates Delaware zu unterwerfen.
      2. Wenn es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen mit Sitz in der EMEA-Region handelt, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen Englands, ohne Bezugnahme auf die Rechtswahl oder die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, sich für alle Klagen, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes England mit Sitz in London zu unterwerfen.
  • Wenn es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen mit Sitz in der APAC-Region handelt, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen von Singapur, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Rechtswahl (außer in Fällen, in denen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer in der Volksrepublik China ("VR China") ansässig sind, in diesem Fall gelten die Gesetze der VR China ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Rechtswahl). Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Singapur zu unterwerfen, mit der Ausnahme, dass alle Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die beide in der VR China ansässig sind, durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden, das vor dem Hong Kong International Arbitration Centre in Übereinstimmung mit seiner Schiedsgerichtsordnung durchgeführt wird. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend.
  • Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Unterabschnitts (b) hat der Verkäufer das alleinige Recht, anstelle eines Gerichtsverfahrens ein verbindliches Schiedsverfahren einzuleiten. Für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen entscheiden, die Streitigkeit stattdessen durch ein verbindliches Schiedsverfahren beilegen zu lassen, vorausgesetzt, der Verkäufer teilt dem Käufer diese Wahl innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Datum, an dem die Klagezustellung ursprünglich von einer Partei der anderen Partei im Gerichtsverfahren zugestellt wurde, schriftlich mit. Jede Partei ist für ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren verantwortlich. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend, und jedes Gericht, das für ihn zuständig ist oder für die betreffende Partei und ihr Vermögen zuständig ist, kann ein Urteil über den Schiedsspruch erlassen werden.
  • DIE BESTIMMUNGEN DES ÜBEREINKOMMENS DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER VERTRÄGE ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF GELTEN NICHT FÜR DIESE BEDINGUNGEN.

 

  1. GESAMTE VEREINBARUNG. Die Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf die Transaktion, die unter diese Bedingungen fällt, und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen zwischen den Parteien. Weder auf diese Bedingungen noch auf die Vereinbarung kann mündlich verzichtet, geändert, modifiziert, erweitert oder entlastet werden, sondern nur durch schriftliche Vereinbarung und Unterzeichnung durch die Partei, gegen die die Durchsetzung eines solchen Verzichts, einer solchen Änderung, Modifikation, Erweiterung oder Entlastung angestrebt wird.
  2. SALVATORISCHE KLAUSEL. Diese Bedingungen und die Vereinbarung unterliegen allen geltenden Gesetzen und werden so ausgelegt, dass sie allen geltenden Gesetzen entsprechen. Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung oder ein Teil einer Bestimmung nach geltendem Recht für nicht durchsetzbar erklärt oder befunden wird, wird diese Bestimmung nach Möglichkeit so ausgelegt, dass sie nach geltendem Recht so weit wie möglich durchsetzbar ist. Der Rest der Vereinbarung wird so ausgelegt, als ob die nicht durchsetzbare Bestimmung oder der nicht durchsetzbare Teil gemäß dem vorstehenden Satz ausgelegt worden wäre, oder, wenn eine solche Auslegung nach geltendem Recht nicht möglich ist, so, als ob die nicht durchsetzbare Bestimmung oder der Teil nie Teil dieser Bedingungen oder der Vereinbarung gewesen wäre.
  3. ÜBERLEBEN. Jedes Recht oder jede Verpflichtung einer Partei, die aufgrund ihrer Art oder ihres Kontexts die Kündigung oder den Ablauf des anwendbaren Angebots oder dieser Bedingungen überdauern soll, bleibt auch nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 16 und alle Entschädigungsverpflichtungen des Käufers.

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