Geschäftsbedingungen für den Verkauf

Geschäftsbedingungen für den Verkauf [PDF]

Letzte Aktualisierung: März 2019

Vorbehaltlich der Bestellung des Käufers für die Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers (zusammen „Waren“), wie sie in der akzeptierten Bestellung des gleichen Datums genannt werden und in der diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind und einen materiellen Bestandteil der Bestellung darstellen, akzeptiert die Boyd Corporation („Verkäufer“) die Bestellung des Käufers. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch vollständig in alle Preislisten oder -verzeichnisse, Angebote, Bestätigungen oder Rechnungen des Verkäufers in Bezug auf die Waren integriert und bilden die vollständige und ausschließliche Erklärung der Bedingungen für den Verkauf der Waren. Die Annahme der Waren durch den Käufer gilt als Zustimmung des Käufers zu den hierin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das vom Käufer und einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde.

Preise:
Sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich festgelegt hat, bleibt der vom Verkäufer für die Waren angebotene oder angegebene Preis für 30 Tage nach dem Datum des Angebots des Verkäufers oder der Bestätigung der Bestellung des Käufers für die Waren in Kraft, je nachdem, was zuerst eintritt, vorausgesetzt, dass eine vorbehaltlose Zustimmung des Käufers in den Versand der Waren innerhalb dieser Frist eingeht und vom Verkäufer akzeptiert wird. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Angebot des Verkäufers zu ändern oder zu annullieren oder eine Lieferzeit oder ein Lieferdatum jederzeit während der Frist von dreißig (30) Tagen nach dem Angebot des Verkäufers oder jederzeit vor der vorbehaltlosen Zustimmung des Käufers zum Versand der Waren zu ändern. Wenn diese Zustimmung nicht innerhalb dieser 30-tägigen Frist beim Verkäufer eingeht, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der Waren in den Preis des Verkäufers für die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung zu ändern. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Steuern, Transport und Versicherung, die vom Käufer zu tragen sind, und gelten auf der Grundlage der im Angebot des Verkäufers angegebenen Mindestmengen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis aufgrund von dokumentierten Kostensteigerungen jederzeit zu ändern.

Gültigkeitsdauer des Angebots:
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt das Angebot des Verkäufers für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem im Angebot angegebenen Datum.

Steuern:
Jede gegenwärtige oder zukünftige Steuer oder Regierungsabgabe (oder deren Erhöhung), einschließlich jeglicher Mehrwertsteuer, die sich auf die Produktions-, Verkaufs- oder Versandkosten des Verkäufers auswirkt oder die der Verkäufer anderweitig im Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Lieferung, der Lagerung, der Verarbeitung, der Verwendung oder dem Verbrauch von Waren zahlen oder einziehen muss, geht zulasten des Käufers und wird nach Wahl des Verkäufers auf den Preis aufgeschlagen oder dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen:
Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, gelten die Zahlungsbedingungen netto 30 Tage ab Datum der Rechnung des Verkäufers in US-Dollar. Der Verkäufer ist berechtigt, neben allen anderen Rechtsbehelfen, die dem Verkäufer gesetzlich zur Verfügung stehen, entweder diesen Vertrag zu kündigen oder die weitere Erfüllung dieses Vertrags auszusetzen oder nach Wahl des Verkäufers andere Verträge mit dem Käufer aufzuheben, falls der Käufer bei Fälligkeit keine Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags leistet und der Käufer hiermit einer solchen Wahl durch den Verkäufer zustimmt. Der Käufer haftet für alle Ausgaben, einschließlich Kosten und Anwaltsgebühren, die sich auf die Einziehung überfälliger Beträge beziehen, wobei solch überfällige Zahlung mit achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr oder einem gesetzlich zulässigen Betrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung bis zu ihrer Zahlung verzinst wird. Jede Zahlung, die einer der Parteien aus dieser Vereinbarung zusteht, ist in voller Höhe zu leisten, ohne Aufrechnung, Einschränkung, Bedingungsabzug oder Zurückbehaltung für oder wegen einer Widerklage. Sollte die finanzielle Haftung des Käufers nach Feststellung des Verkäufers unbefriedigend werden, können vom Verkäufer Barzahlungen oder für den Verkäufer ausreichende Sicherheiten für zukünftige Lieferungen der Waren verlangt werden. Wird eine solche Barzahlung oder Sicherheit nicht geleistet, ist der Verkäufer neben den anderen Rechten und Rechtsbehelfen des Verkäufers berechtigt, die Lieferung einzustellen. Das Eigentum an allen vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren verbleibt beim Verkäufer und geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle fälligen Beträge für die Waren vollständig an den Verkäufer bezahlt wurden. Der Verkäufer kann sein Interesse durch die Einreichung eines UCC-1-Formulars sichern.

Versand und Lieferung:
Obgleich der Verkäufer alle angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen unternehmen wird, um die vom Verkäufer anerkannten oder angebotenen Liefertermine einzuhalten, sind alle Liefertermine annähernd und nicht garantiert. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl nicht verpflichtet, die Lieferung von Waren anzubieten, für die der Käufer keine Versandanweisungen und andere erforderliche Informationen erteilt hat. Wird der Versand der Waren vom Käufer aus irgendeinem Grund verschoben oder verzögert, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer alle Lagerkosten und sonstigen daraus resultierenden Zusatzkosten zu erstatten. Das Verlustrisiko und das Recht an den Waren gehen vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald sie an die Versandstelle des Verkäufers geliefert und vom Spediteur angenommen wurden. Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, gelten alle Lieferungen ab Werk (Incoterms 2000). Alle Ansprüche wegen Mängeln oder Transportschäden gehen zulasten des Käufers und sind vom Käufer direkt an den Frachtführer zu richten. Mängel oder Beschädigungen sind bei der Lieferung zu identifizieren und zu unterschreiben. Der Käufer hat die ihm vom Verkäufer gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und ungeachtet anders lautender Maßnahmen gilt das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Waren eine Reklamation anzuzeigen, als uneingeschränkte Annahme dieser Waren.

Umterminierung und Eilgebühren:
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer eine Gebühr für die Umterminierung von Einheiten zu berechnen, die früher als die bestätigten oder angegebenen Lieferzeiten versandt werden sollen. Alle Gebühren im Zusammenhang mit beschleunigten Sendungen (beispielsweise Luftfracht) gehen zulasten des Käufers. Bestellungen, die innerhalb von 12 Wochen des Versands liegen, dürfen nicht länger als 12 Wochen nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers versandt werden und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Einheiten, die auf ein Datum über 12 Monate ab dem Datum der Bestellung hinaus verschoben werden, werden zum Zwecke der Neuberechnung von Mengenrabatten so behandelt, als wären sie auf einer separaten Bestellung und der Käufer ist für die Differenz verantwortlich. Einheiten, die keinen unfertigen Erzeugnisbestand haben und für die kein proprietäres oder kundenspezifisches Material gekauft wurde, können in der Regel ohne zusätzliche Kosten umterminiert werden. Für Einheiten, bei denen Arbeit geleistet wurde und/oder Materialien aufgewendet und/oder Materialien gebunden wurden, wird eine Umterminierungsgebühr in Höhe der Kosten für eingekaufte Rohstoffe und unfertige Erzeugnisse für die Einheiten fällig, die umterminiert werden, multipliziert mit 1,8 % pro Monat oder dem Bruchteil jedes Monats nach dem ursprünglichen Lieferdatum. Umterminierungsgebühren werden zum Zeitpunkt der Umterminierung berechnet und sind netto 30 Tage ab dem Datum der Umterminierung fällig.

Eingeschränkte Garantie:
Vorbehaltlich der Beschränkungen des Abschnitts 6 garantiert der Verkäufer, dass die vom Verkäufer hergestellten Waren frei von Verarbeitungsfehlern sind und den Spezifikationen entsprechen, nach denen diese Waren zum Zeitpunkt der Lieferung bei normalem Gebrauch und regelmäßiger Wartung und Instandhaltung für ein Jahr ab dem Datum der Herstellung durch den Verkäufer verkauft wurden. Die in den Abschnitten 5 und 7 dargelegten Garantien sind die einzigen Garantien, die der Verkäufer hinsichtlich der Waren gibt, und ersetzen und schließen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, die sich aus dem Gesetz oder anderweitig ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob der Zweck oder die Verwendung dem Verkäufer in Spezifikationen, Zeichnungen oder anderweitig mitgeteilt wurde oder nicht, und ob die Produkte des Verkäufers vom Verkäufer speziell für den Gebrauch oder den Zweck des Käufers entworfen und/oder hergestellt wurden oder nicht. Die hierin gegebenen Garantien erstrecken sich nicht auf Verluste oder Schäden aufgrund von Fehlanwendung, Unfall, unsachgemäßem Gebrauch, Vernachlässigung, Fahrlässigkeit (mit Ausnahme der des Verkäufers), unbefugter Modifikation oder Änderung, Verwendung außerhalb der Nennkapazität, Umgebungsbedingungen, unsachgemäßer Installation, Reparatur, Handhabung, Wartung oder Anwendung oder aus anderen Gründen, die nicht vom Verkäufer verschuldet wurden. Soweit der Käufer oder seine Vertreter dem Verkäufer Spezifikationen, Informationen, Darstellungen von Betriebsbedingungen oder andere Daten bei der Auswahl oder dem Design der Waren und der Erstellung des Angebots des Verkäufers zur Verfügung gestellt haben, und falls die tatsächlichen Betriebsbedingungen oder andere Bedingungen von denen vom Käufer angegebenen abweichen und durch den Verkäufer für die Waren als schädlich befunden werden, sind alle hierin enthaltenen Garantien ungültig. Die in den technischen Produktdatenblättern des Verkäufers angegebenen physikalischen Eigenschaftswerte sind nur typische Werte und stellen keine Produktspezifikationen dar und werden nicht als solche ausgelegt. Wenn der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach seiner Entdeckung von Gewährleistungsmängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist den Verkäufer schriftlich darüber informiert, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen und als Alleinbehelf des Käufers gemäß seinen Rückgaberichtlinien die Waren reparieren, korrigieren oder ersetzen oder den Kaufpreis für den Teil der vom Verkäufer als fehlerhaft befundenen Waren erstatten. Unterlässt der Käufer diese schriftliche Mitteilung innerhalb der geltenden Frist, gilt dies als absoluter und bedingungsloser Verzicht auf die Geltendmachung des Anspruchs des Käufers wegen solcher Mängel. Vom Verkäufer muss vorab eine schriftliche Genehmigung zur Rücksendung der Ware eingeholt werden. Solche Waren müssen frachtfrei an den Verkäufer versandt werden. Rücksendungen, die ohne schriftliche Genehmigung erfolgen, werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Waren vor der Genehmigung der Rücksendung zu prüfen. Während der Garantiezeit reparierte oder ersetzte Waren fallen unter die vorgenannten Garantien für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder 90 Tage ab Versanddatum, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Der Käufer übernimmt alle anderen Verantwortlichkeiten für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Eigentum, die sich aus den Waren ergeben, mit diesen in Verbindung stehen oder sich aus deren Verwendung ergeben, entweder allein oder in Kombination mit anderen Produkten/Komponenten. Vorproduktions-Einheiten (Prototyp, technischer Verifikationstest oder Designverifikationstest) werden verkauft wie besehen und mit allen Fehlern, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

Haftungsbeschränkung:
Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Verletzung einer Garantie im Rahmen dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der in Abschnitt 7 vorgesehenen Garantie) beschränkt sich auf die Reparatur, Korrektur oder den Austausch oder die Rückerstattung des Kaufpreises gemäß Abschnitt 5. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine Verzögerung der rechtzeitigen Lieferung der Waren an den Käufer verursacht werden. In keinem Fall, unabhängig von der Form der Forderung oder des Klagegrundes (sei es aufgrund von Vertrag, Verletzung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung, sonstiger unerlaubter Handlung oder anderweitig), übersteigt die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer oder gegenüber den Kunden und Endverbrauchern des Käufers den vom Käufer für die vom Verkäufer bereitgestellten spezifischen Waren gezahlten Preis, der den Anspruch oder den Klagegrund hervorruft. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer oder seinen Kunden und Endverbrauchern in keinem Fall Sonder-, Neben-, Folge- oder Strafschäden umfasst. Der Begriff „Folgeschäden“ umfasst unter anderem den Verlust erwarteter Gewinne, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, den Verlust von Einnahmen, Ruf und Daten, anfallende Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kapital, Treibstoff, Strom und Verlust oder Schäden an Eigentum oder Ausrüstung. Es wird ausdrücklich anerkannt, dass alle technischen Ratschläge des Verkäufers in Bezug auf die Verwendung der Waren kostenlos erteilt werden, und der Verkäufer übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für die Beratung oder die erzielten Ergebnisse, da alle diese Ratschläge auf Risiko des Käufers erteilt und akzeptiert werden. Die Gesamthaftung des Verkäufers für alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Ausgaben und alle anderen Schäden oder Abhilfemaßnahmen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, unabhängig davon, ob diese Ansprüche vertraglich, aus Fahrlässigkeit (wozu der Vermeidung von Zweifel wegen vorsätzliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit gehören) oder anderen unerlaubten Handlungen, verschuldensunabhängiger Haftung, Garantie, Entschädigung oder anderen Arten der Haftung herrühren, darf in keinem Fall zehn Prozent (10 %) der nachlaufenden zwölf (12) Monatsumsätze mit dem Käufer überschreiten.

Patente und Urheberrechte:
Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren, mit Ausnahme von Waren, die für den Käufer nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt wurden, keine gültigen US-Patente oder Urheberrechte verletzen, die zum Zeitpunkt der Versendung bestehen. Diese Garantie wird unter der Bedingung gewährt, dass der Käufer den Verkäufer unverzüglich über Ansprüche oder Klagen des Käufers benachrichtigt, bei denen eine solche Verletzung geltend gemacht wird, und uneingeschränkt mit dem Verkäufer zusammenarbeitet und es dem Verkäufer ermöglicht, die Verteidigung, den Vergleich oder die Gefährdung eine solche Verletzungsbehauptung. Die Gewährleistung des Verkäufers für Gebrauchspatente gilt nur für Verletzungen, die sich ausschließlich aus der inhärenten Anwendung nach den Spezifikationen und Anweisungen des Verkäufers dieser Waren ergeben. Für den Fall, dass solche Waren ein solches US-Patent oder Urheberrecht in einer solchen Klage verletzen, und die Verwendung dieser Waren verpflichtet wird, oder im Falle eines Kompromisses oder einer Einigung durch den Verkäufer, hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl und auf seine Kosten für den Käufer zu beschaffen , das Recht, diese Waren weiterhin zu verwenden oder durch nicht rechtsverletzende Waren zu ersetzen oder diese zu ändern, um nicht rechtsverletzend zu werden, oder dem Käufer eine Gutschrift für den abgeschriebenen Wert dieser Waren zu gewähren und deren Rückgabe zu akzeptieren. Im Falle des Vorstehenden kann der Verkäufer auch nach seiner Wahl den Vertrag über künftige Lieferungen dieser Ware ohne Haftung widerrufen. In keinem Fall haftet der Verkäufer für zufällige, Folge- oder Strafschäden.

Befreiung von der Leistungspflicht, höhere Gewalt:
Der Verkäufer haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllungen aus Gründen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen Gottes; Handlungen des Käufers; Krieg; Feuer; Überschwemmung; Wetter; Sabotage; Epidemien; Streiks oder Arbeitskämpfe; Unruhen oder Unruhen; Regierungsanfragen, Beschränkungen, Zuteilungen, Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Invasionen, Aufstände größeren Ausmaßes oder Handlungen; Nichtverfügbarkeit oder Verzögerungen beim Transport; Ausfall von Lieferanten; unvorhergesehenen Umständen oder Ereignissen oder Ursachen, die außerhalb der vernünftigen Kontrolle des Verkäufers liegen. Lieferungen oder sonstige Leistungen können für einen angemessenen Zeitraum ausgesetzt oder vom Verkäufer mit Mitteilung an den Käufer im Falle eines der vorstehenden Ereignisse storniert werden, aber der Rest betragsweise bleibt ansonsten infolge des Vorstehenden unberührt. Stellt der Verkäufer fest, dass seine Fähigkeit, die Gesamtnachfrage nach der Ware zu decken oder Material zu beschaffen, das direkt oder indirekt bei der Herstellung der Ware verwendet wird, behindert, eingeschränkt oder aufgrund der im vorstehenden Absatz genannten Ursachen undurchführbar gemacht wird, die verfügbare Lieferung der Ware oder des Materials (ohne Verpflichtung, andere Lieferungen solcher Waren oder Materialien zu erwerben) auf der Grundlage, die der Verkäufer für gleichwertig hält, ohne dass dies nicht daraus resultieren.

Kündigung:
Im Falle einer Stornierung des Käufers, aus Bequemlichkeit samt Zahlungsaufwand oder Verzug übernimmt der Käufer gegenüber dem Verkäufer die Haftung für die Zahlung der (a) gelieferten Ware, (b) abgeschlossener guter Inventur, (c) in Bearbeitung und (d) Rohmaterialien auf Bestellung zum Zeitpunkt der Stornierung, die nach allen Kaufaufträgen, Strumpfverträgen, VMI, Min/Max-Anforderungen, Rahmenbestellungen, Materialverträgen oder Freigaben erforderlich sind.

Stornierungsausschluss:
Der Käufer darf die Produktion nicht annullieren, aus Bequemlichkeit kündigen oder die Produktionseinstellung anweisen, es sei denn, dies geschieht zu für beide Seiten akzeptablen Bedingungen.

Änderungen:
Der Käufer kann Änderungen oder Ergänzungen der Waren in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und Kriterien des Verkäufers anfordern. Für den Fall, dass solche Änderungen oder Ergänzungen vom Verkäufer akzeptiert werden, kann der Verkäufer den Preis, die Lizenzgebühren und die Liefertermine ändern. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Designs und Spezifikationen für die Ware ohne vorherige Ankündigung an den Käufer zu ändern, außer in Bezug auf Waren, die auf Bestellung für den Käufer gemacht wurden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, solche Änderungen in Waren zu installieren oder vorzunehmen, die vor dem Datum dieser Änderung hergestellt wurden.

Technische Designänderung:
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine erneute Angebotsquote vorzunehmen, wenn sich die Leistungs- oder Maßkriterien vor dem Besteller des Käufers während der Frist für die Erfüllung der Bestellung des Käufers ändern.

Zeichnungen und Daten:
Die rechtzeitige Leistung des Verkäufers hängt davon ab, dass der Käufer dem Verkäufer bei Bedarf alle erforderlichen technischen Informationen, einschließlich der Zeichnungsgenehmigung, und alle erforderlichen kommerziellen Unterlagen zur Verfügung stellt. Alle Zeichnungen, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, sind Eigentum und bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers und dürfen vom Käufer nur zum Zweck des Betriebs und der Wartung des Produkts(en) verwendet werden, und nicht für die Herstellung von doppelten oder ähnlichen Anforderungen oder Teilen durch Andere.

Kundenspezifische Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen und Produktionsausrüstung:
Alle Produktionsanlagen, einschließlich kundenspezifischer Werkzeuge, Matrizen und Vorrichtungen, sind Eigentum des Verkäufers, das der Verkäufer frei bewegen, übertragen, entsorgen oder in irgendeiner Weise oder für irgendeinen Zweck verwenden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Produktion von Produkten für andere Kunden.

Vom Käufer zur Verfügung gestellte Gegenstände oder Ausrüstung:
Alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Vorrichtungen, Materialien und andere vom Käufer gelieferte oder bezahlte Eigenschaften werden vom Verkäufer gewartet, um die Leistungsanforderungen an die Bestellung des Käufers zu erfüllen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden an Eigentum oder anderen Geräten, die vom Käufer aus irgendeinem Grund zur Verfügung stellen, unabhängig davon, ob dies durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde oder nicht, und der Verkäufer ist frei, dieses Eigentum in irgendeiner Weise oder für Zweck, ohne den Käufer zu informieren. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Immobilie jederzeit zu identifizieren oder dem Käufer in irgendeiner Weise Rechenschaft abzutragen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von Ansprüchen und Kosten (einschließlich Prozesskosten) für Körperverletzung und Sachschäden, die aus der Nutzung des Eigentums des Käufers entstehen oder entstehen können, unabhängig davon, ob er durch gemeinsame oder übereinstimmende Fahrlässigkeit entstehen oder entstehen kann, schadlos zu halten. von anderen Parteien.

Nuklear/Medizinisch:
Die hierunter verkauften Waren sind nicht für den Einsatz im Zusammenhang mit nuklearen, medizinischen, lebenserhaltenden Anwendungen, bei denen ein Ausfall zum Verlust von Menschenleben oder zu katastrophalen Sachschäden führen könnte. Der Käufer akzeptiert die Ware mit der vorstehenden Übereinsicht, verpflichtet sich, dies allen nachfolgenden Käufern oder Nutzern schriftlich mitzuteilen und den Verkäufer von allen Ansprüchen, Verlusten, Klagen, Urteilen und Schäden, einschließlich nebensäender und Folgeschäden, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben, unabhängig davon, ob der Klagegrund auf unerlaubter Handlung, Vertrag oder auf andere Weise beruht, einschließlich der Behauptungen, dass die Haftung des Verkäufers auf Fahrlässigkeit oder einer strengen Haftung beruht.

Abtretung:
Der Käufer wird seine Rechte oder jegliches Interesse hierin ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abtreten oder seine Pflichten delegieren, und eine solche Abtretung ohne diese Zustimmung ist nichtig.

Indirekte/nicht wiederkehrende Einrichtungsgebühren:
Indirekte und/oder einmalige Einrichtungsgebühren (NRSU), die Maschinenaufbau, Engineering-Gebühren, CAD-Programmiergebühren, Werkzeug- und/oder Stanztechnik, Wartung und/oder Produktion umfassen können, aber nicht beschränkt sind; falls vorhanden, zusätzlich zum Preis der Waren und sind nach Abschluss der indirekten und/oder NRSU-Tätigkeiten fällig und zahlbar. Alle diese indirekten und/oder NRSU-Aktivitäten sind und bleiben Eigentum des Verkäufers. Gebühren für indirekte und/oder NRSU-Aktivitäten werden dem Käufer, dem Eigentum, dem Eigentumsinteresse oder den Rechten auf Besitz oder Entfernung nicht übermittelt oder verhindern, dass der Verkäufer andere Käufer verwendet, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben dies ausdrücklich schriftlich unter Bezugnahme auf diese Bestimmung vorgesehen.

Bestellungen des Käufers:
Bestellungen, die aufgrund von Angeboten des Verkäufers eingehen, bedürfen der Annahme durch den Verkäufer. Wenn der Verkäufer akzeptiert wird, wird er bestimmte Waren zu angegebenen Preisen gemäß dem Zeitplan in der Verkaufsauftragsbestätigung des Verkäufers ausstellen. Im Falle von Änderungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Herstellung und Lieferung von Waren auf Bestellung des Käufers bis zur gegenseitigen Annahme der Revisionen auszusetzen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen nach Der Bestellung des Käufers einzustellen, da sich die Finanzlage, der Kreditstatus oder die Zahlungshistorie des Käufers ungünstig verändert haben.

Geistiges Eigentum:
Geistiges Eigentum des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelskleidung und sonstiges geistiges Eigentum jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das, was in der zugrunde liegenden Technologie vorhanden ist), Verkäufer an Käufer in Verbindung mit dieser Vereinbarung ist das Eigentum des Verkäufers und Verkäufer behält sich alle Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ausschließliche Rechte der Nutzung, Lizenzierung und Verkauf. Der Besitz von Waren, Vorproduktionseinheiten, Spezifikationen, Drucken oder Zeichnungen oder anderen Materialien überträgt dem Käufer keine Rechte oder Lizenzen. Wenn der Verkäufer oder eine Person, die für den Verkäufer oder unter der Anweisung des Verkäufers tätig ist, a) eine Erfindung, sei es durch experimentelle, Entwicklungs- oder Forschungstätigkeiten, einschließlich Design bezogener Tätigkeiten und ob oder nicht patentierbar; b) eine Verkürzung der Praxis eines Gegenstands, einer Anmeldung oder einer Entdeckung, die patentiert oder urheberrechtlich geschützt sein könnte; oder (c) jede Verbesserung des Designs der Ware oder jede alternative oder verbesserte Methode zur Herstellung der Waren, die als „Erfindungen“ bezeichnet wird, entwickelt oder in die Praxis umsetzt, so gehören diese Erfindungen dem Verkäufer und gelten als vertraulich und als Eigentum des Verkäufers.

Einhaltung der Gesetze durch den Käufer:
Im Zusammenhang mit den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen ist der Käufer mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften, Regeln und sonstigen Anforderungen der Vereinigten Staaten und allen anwendbaren staatlichen, ausländischen und lokalen im Zusammenhang mit dem Kauf, der Lizenz, dem Empfang, der Nutzung, der Weitergabe und der Entsorgung der Ware.

Export/Import:
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle anwendbaren Einfuhr- und Exportkontrollgesetze, -vorschriften, -bestellungen und -anforderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, sowie die Gerichtsbarkeiten, in denen der Verkäufer und der Käufer ansässig sind oder aus denen Waren können geliefert werden, gelten für ihren Empfang und ihre Verwendung. In keinem Fall darf der Käufer Waren verwenden, übertragen, freigeben, einführen, exportieren, die gegen diese geltenden Gesetze, Vorschriften, Aufträge oder Anforderungen verstoßen.

Bedingungen für Behördenverträge:
Für den Fall, dass der Käufer Waren an die US-Regierung oder an einen Hauptauftragnehmer liefert, der an die US-Regierung verkauft, werden die folgenden Federal Acquisition Regulation (FAR)-Klauseln vom Verkäufer akzeptiert und sind Teil dieser Vereinbarung, die für ein solches Angebot gilt: 52,22-21 Verbot getrennter Einrichtungen; 52,22-26 Chancengleichheit; 52,22-35 Chancengleichheit für besondere behinderte Veteranen, Veteranen aus der Vietnam-Ära und andere berechtigte Veteranen; 52,22-36 positive Maßnahmen für Arbeitnehmer mit Behinderungen; und 52,22-8 Nutzung von Kleinunternehmen. Der Verkäufer akzeptiert keine zusätzlichen FAR- oder FAR-Ergänzungsklauseln. Für den Fall, dass der Käufer sich dafür entscheidet, Waren an die US-Regierung oder eine nationale, staatliche oder lokale nicht-US-Regierungseinheit oder an einen Hauptauftragnehmer zu verkaufen, der an solche Unternehmen verkauft, tut der Käufer dies ausschließlich auf eigene Option und auf eigenes Risiko und verpflichtet sich, den Verkäufer nicht als einem Subunternehmer oder auf andere Weise an die US-Regierung oder eine andere staatliche Einrichtung, außer wie in diesem Abschnitt 18 beschrieben. Der Käufer bleibt allein und ausschließlich verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften über Verkäufe an die US-Regierung oder jede nationale, staatliche, provinzielle oder lokale nicht-US-Regierungseinheit. Der Verkäufer macht keinerlei Zusicherungen, Zertifizierungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Fähigkeit seiner Waren oder Preise, solche Statuten und Vorschriften zu erfüllen.

Allgemeine Bestimmungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzen alle anderen Mitteilungen, Verhandlungen und vorherigen mündlichen oder schriftlichen Erklärungen zum Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Änderungen, Änderungen, Rücktritte, Entlastungen, Verzichte oder Verzichte auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, dies erfolgt schriftlich und in seinem Namen von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers. Keine Bedingungen, Handelsnutzung, Geschäftsverlauf oder Erfüllung, Verständnis oder Vereinbarung, die vorgeben, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, zu ändern, zu erläutern oder zu ergänzen, sind verbindlich, es sei denn, dies ist im Folgenden schriftlich und von der zu bindenden Partei unterzeichnet, Änderung oder zusätzliche Bedingungen gelten für diese Verkaufsbedingungen durch den Empfang, die Bestätigung oder die Annahme von Bestellungen, Versandanweisungen oder anderen Unterlagen, die bedingungen enthalten, die im Widerspruch zu oder in zusätzlich zu den hierin dargelegten. Solche Änderungen oder zusätzlichen Bedingungen werden hiermit abgelehnt und als wesentliche Änderung hiervon angesehen. Kein Verzicht einer Der Parteien auf eine Verletzung oder einen Zahlungsausfall oder auf ein Recht oder Rechtsmittel und kein Geschäftsverkehr gilt als fortdauernder Verzicht auf eine andere Verletzung oder verzug oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel, es sei denn, dieser Verzicht wird schriftlich zum Ausdruck gebracht und von der zu bindenden Partei unterzeichnet werden. Alle typografischen oder schreiblichen Fehler, die der Verkäufer in einem Angebot, einer Bestätigung oder einer Veröffentlichung gemacht hat, unterliegen der Korrektur durch den Verkäufer. Für den Fall, dass eine Bestimmung oder ein Teil davon, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, für nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung abgetrennt, und alle verbleibenden Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
(a) Wenn der Verkäufer eine Aktiengesellschaft ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates Kalifornien, USA, ohne Bezugnahme auf seine Wahl oder Kollisionsnormen. Die Parteien verpflichten sich, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Staates Kalifornien für alle im Zusammenhang mit hiermit ergebenden Klagen zu unterwerfen.
(b) Wenn der Verkäufer eine europäische Kapitalgesellschaft ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen Englands. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, die nicht durch freundschaftliche Konsultation gelöst werden können, werden durch ein Schiedsverfahren in London,England vor dem London Court of International Arbitration in Übereinstimmung mit mit seinen Schiedsregeln. Der Schiedsspruch ist für die Parteien endgültig und bindend.
(c) Ist der Verkäufer eine In-Staaten-Organisation, die in der region Asien-Pazifik mitgegründet ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben und nicht durch einvernehmliche Konsultation gelöst werden können, werden durch ein Schiedsverfahren in Hongkong vor dem Hong Kong International ArbitrationCentre in Übereinstimmung mit Schiedsregeln. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend.
d) Eine Klage, gleich welcher Form, die sich aus Transaktionen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, darf von beiden Parteien mehr als zwei (2) Jahre nach Dem Auferstehen des Klagegrundes erhoben werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.

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